• 2018 Erweiterte Kürzung / Veräußerung des letzten Grundstücks / § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG Fraglich ist, wie die Veräußerung des letzten, im Betriebsvermögen verbliebenen Grundstücks einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG so gestaltet werden kann, dass die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG erhalten bleibt. Problematisch ist dies vor dem Hintergrund, dass ...mehr
Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt unterliegen deshalb a...mehr
Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2011 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2020 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr
Wahlrecht: Durch die Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG dürfen steuerrechtlich zulässige Bilanzansätze durch andere – ebenfalls zulässige – Bilanzansätze ersetzt werden. Dem Grunde nach setzt sie damit ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen voraus. Beispiele die Wahl eines Rücklagenansatzes nach § 6b Abs. 3 EStG, nach R 6.5 Abs. 4 EStR oder nach R 6.6 Abs. 4 EStR, die Wahl ...mehr
Formen: Vermögensübersicht i.S.d. § 4 Abs. 2 EStG ist die Steuerbilanz. Diese kann in Form einer nach § 5b Abs. 1 S. 3 EStG in einer eigens für die Besteuerung erstellten Bilanz (Steuerbilanz), einer Einheitsbilanz oder einer nach § 5b Abs. 1 S. 3 EStG [20] übergeleiteten Handelsbilanz vorliegen.[21] Steuerbilanzen können ihrer Art nach sein: Eröffnungs- und Anfangsbilanzen, Schluss...mehr
Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr
Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet.[1] Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[2] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlungspflicht überno...mehr
Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr
Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr
In dem zugrunde liegenden Fall[43] ging es um die Frage, ob eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Gegenstand des Durchgriffsverbotes im Kontext der personellen Verflechtung für die Besitz-Personengesellschaft sein kann. Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, Grundstücke an eine M-KG überließ.[44] Kommanditistin der Klägerin wa...mehr
Unseres Erachtens ist die Änderung der Rechtsprechung zu begrüßen. Bisherige unterschiedliche Beurteilung auf Ebene von Besitz- und Betriebsgesellschaft erscheint inkonsequent: Vergleicht man die Frage der personellen Verflechtung von Betriebs- und Besitzgesellschaften, so kam es bisher in der Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beurteilung auf Ebene der Besitz- und der...mehr
Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich das rechtliche Konstrukt der Betriebsaufspaltung weiterhin im Wandel befindet. Oftmals sind entsprechende Sachverhalte in der Praxis unentdeckt.[82] Auch bereiten Betriebsaufspaltungskonstellationen und Restrukturierungen besondere Fallstricke, die einer entsprechenden Beobachtung bedürfen. Steuerpflichtigen ist eine regelmäßige Übe...mehr
Mittelbare Beherrschung einer Besitz-Kapitalgesellschaft? Der BFH hatte die Frage nur für die Beherrschung einer Besitz-Personengesellschaft (hier: die Klägerin) zu beurteilen – und hat daher die Frage des Durchgriffs auf eine Besitz-Kapitalgesellschaft offen gelassen.[63] Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des BFH: Für den Fall einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ...mehr
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Das EStG unterscheidet in § 2 Abs. 1 S. 1 EStG sieben Einkunftsarten. Die Definition gewerblicher Einkünfte findet sich in § 15 Abs. 2 EStG und dient der zentralen Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten.[2] Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dann vor, wenn eine selbständige und nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewin...mehr
Eine weitere Besonderheit i.R.d. personellen Verflechtung ist bei Treuhandverhältnissen zu beachten, da nicht in jedem Fall schon allein aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung an Besitz- und Betriebsunternehmen auf eine personelle Verflechtung geschlossen werden kann.[34] Treuepflicht = Problem der Interessensunterordnung: Schließlich gebietet es die dem Treuhänder gegenüber dem...mehr
Der Tatbestand der personellen Verflechtung hat durch die jüngste Änderung der BFH-Rechtsprechung[42] eine weitere Dynamik erfahren. a) Sachverhalt und Vorverfahren In dem zugrunde liegenden Fall[43] ging es um die Frage, ob eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Gegenstand des Durchgriffsverbotes im Kontext der personellen Verflechtung für die Besitz-Personengesellschaf...mehr
Der BFH hält an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest und gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft als Komplementär nämlicher Besitz-Personengesellschaft besteht, dennoch zu einer personellen Verflechtung führen könne.[55]mehr
Fehlende gesetzliche Verankerung: Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung findet sich nun seit 90 Jahren im deutschen Steuerrecht wieder und wird seit jeher stetig in der Rechtsprechung – mangels einer konkreten gesetzlichen Verankerung – weiterentwickelt. Dabei ist dieses Konstrukt keinesfalls unbedeutend und in der steuerlichen Praxis teils schwer zu identifizieren. Die ...mehr
Die Darlegungs- und Beweislast für den konkret drohenden Eintritt einer möglichen Gesundheitsgefährdung trägt der Mieter.[1] Hinweis Bloße Befürchtung reicht nicht aus Die bloße Befürchtung des Mieters, der stellenweise Befall der Wohnungsaußenwände mit Schimmel könne Allergien hervorrufen, reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus.[2] Vielmehr muss der Mieter beweisen, das...mehr
Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr
Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Umlage nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung. Dem Gebäudeeigentümer obliegt nach §§ 4 ff. HeizKV die Pflicht zur Verbrauchserfassung, Beschaffung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung. Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bedient man sich in der Regel e...mehr
Strittig war seit jeher, in welcher Form der Nachweis einer kürzeren ND zu erbringen ist, da das Gesetz hierzu keine Angaben enthält. Das FG Köln[34] vertrat die Auffassung, dass schärfere Anforderungen als bei der Schätzung der ND anderer Wirtschaftsgüter einer gesetzlichen Grundlage entbehren, da sich eine erhöhte Nachweispflicht aus dem Gesetz nicht ableiten lasse. Vorauss...mehr
Der BFH hat im Jahr 2021 einmal mehr klargestellt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Besitzunternehmen nicht greift. Bei der Prüfung der personellen Verflechtung geht die Entwicklung zum Erfordernis jedenfalls einer einfachen Mehrheit (50 % plus eine Stimme) – auch bei gesicherter Geschäftsführung. Die Geschäftsführung spielt damit m.E. nur noch für eine Negati...mehr
Der BFH[6] stellt klar, dass i.R.d. personellen Verflechtung die mittelbare Beherrschung der Betriebsgesellschaft ausreicht. Die Frage, ob auch die mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens ausreicht, lässt der BFH in diesem Urteil erneut offen.[7] Treuhänderisch gehaltene Anteile: Der BFH spricht ferner aus, dass der Treuhänder seinen Willen in der Gesellschafterversamm...mehr
Beispiel (vgl. BFH v. 20.5.2021 – IV R 31/19)[5]: Die A-GmbH ist mittelbar über eine 100%ige Tochtergesellschaft am Besitzunternehmen und an der Betriebsgesellschaft beteiligt. Das Besitzunternehmen überlässt das Betriebsgelände an die Betriebsgesellschaft. Begründung, Änderung und Kündigung von Mietsverhältnissen bedürfen in der Besitz-GmbH & Co. KG der Zustimmung in der Ge...mehr
Jeder Wohnungseigentümer hat zunächst die Pflicht, die in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so zu erhalten, also instand zu halten und instand zu setzen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Pflicht zur Erhaltung besteht unabhängig davon, in welchem Zusta...mehr
Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 178 Abs. 2 Satz 2 BewG gelten auch Grundstücke als nicht mehr benutzbar und damit als unbebaut, auf denen infolge von Zerstörung oder Verfall des Gebäudes keine auf Dauer benutzbaren Räume mehr vorhanden sind. Es handelt sich hierbei um einen eigenen, von § 178 Abs. 2 Satz 1 BewG unabhängigen Tatbestand. Dieser entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 3 ...mehr
Rz. 630 [Autor/Stand] Ein Schulderlass führt stets zur Bereicherung des Schuldners (§ 397 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden grundsätzlich in Höhe des Nominalbetrags der damit entfallenen Verbindlichkeit (s. Rz. 30).[2] Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eine solche Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft nun auch als mittelbare Bereicherung der Bedachten schenkungsteuerbar.[3]...mehr
Rz. 122 [Autor/Stand] Bewertungsmaßstab des ErbStG ist regelmäßig der gemeine Wert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 BewG). Bis 2008 wurden Grundbesitz, nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und inländisches Betriebsvermögen mit erheblich niedrigere Steuerwerten angesetzt (§ 12 Abs. 2–5 ErbStG a.F.). Veranlasst durch das Bunde...mehr
Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr
Zu geringe Luftfeuchte kann dazu führen, dass man sich unwohl fühlt, die Schleimhäute im Bereich der Augen und Atemwege austrocknen, die Augen brennen oder sich entzünden, die Augenlider anschwellen, eine Bindehautreizung entsteht, die Lichtempfindlichkeit zunimmt, die Augenoberfläche mit zu wenig Tränenflüssigkeit benetzt wird, die Selbstreinigungsfunktion und Barrierefunktion gege...mehr
Für Teeküchen (Abb. 4) gibt es im Arbeitsschutzrecht keine Gestaltungsvorgaben. Wozu der Raum überhaupt dienen soll, ergibt sich aus den Vorstellungen, die Arbeitgeber und Belegschaft zur Unternehmenskultur in diesem Punkt haben: zum Zubereiten von Heißgetränken, zum Aufbewahren von Lebensmitteln, zum Pausenaufenthalt, als Kommunikationsplattform usw. Ausschlaggebend für die Gest...mehr
Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer/Arbeitgeber vielfach nichts anderes übrig bleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen. Dabei ist dieses Begriffspaar dem Grund nach ein "weißer Schimmel". Wer keine Führungskraft ist, scheidet auch für die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben aus. Pflichtenübertragung auf Personen, die keine Fü...mehr
Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist die Hälfte der Miet-/Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre....mehr
Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist ein Fünftel der Miet-/Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentu...mehr
K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr
Rz. 71 [Autor/Stand] Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bezugsfertigkeit eines Gebäudes endet der Zustand der fehlenden Benutzbarkeit. § 246 Abs. 1 Satz 3 BewG enthält eine gesetzliche Fiktion zum Begriff der Bezugsfertigkeit von Gebäuden. Danach ist von einer Bezugsfertigkeit auszugehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen vorgesehenen Benutzern die bestimmungsgemäße G...mehr
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Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge o...mehr
Tz. 33 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 4 Abs 3 HS 1 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschr bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person in den Fällen des § 7 Abs 4 S 1 und Abs 5 EStG, falls die WG in der Schluss-Bil der übertragenden Kö mit einem Zwischenwert oder dem gW angesetzt worden sind. § 4 Abs 3 HS 2 UmwStG regelt die Abschr-Bemessungsgrundlage in all...mehr
Rz. 176 Im Einzelnen fallen unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG: Rz. 177 Rz. 178mehr
Rz. 425 Unter Nr. 26 der Anlage 2 des UStG fallen – soweit genießbar – nur die in den Buchst. a bis f der Vorschrift ausdrücklich aufgeführten tierischen und pflanzlichen Fette und Öle der Positionen 1501 00 bis 1503 00 sowie 1507 bis 1517 des Zolltarifs. Rz. 426 Hierzu gehören z. B. nicht Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert (Position 1504 des Zol...mehr
Funktional wesentliches Sonder-BV (z.B. ein verpachtetes Betriebsgrundstück) darf nicht im Eigentum des Gesellschafters verbleiben, wenn die Option als fiktive Einbringung nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert (oder Zwischenwert) erfolgen soll.[14] Beachten Sie: Sollte funktional wesentliches Sonder-BV zurückbehalten werden, ist die Option nach § 1a Abs. 1 KStG zwar zuläs...mehr
Rz. 82 Die Vorschrift entspricht weitgehend dem früheren § 105c Abs. 1 Nr. 4 Alt.1 GewO. Nach der 1. Variante des § 10 Abs. 1 Nr. 15 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen beschäftigt werden. Rz. 83 Naturerzeugnisse sind tierische und pflanzliche Erzeugnisse, die in naturbelassenem Zustand...mehr
Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309 BGB sind die vom BGH zugelassenen besonderen Interessen und Bedü...mehr
Begriff Kühlschmierstoffe (KSS) sind nichtwassermischbare, wassermischbare und wassergemischte flüssige Zubereitungen zum Kühlen, Schmieren und Spülen bei Fertigungsverfahren der spanenden und umformenden Be- und Verarbeitung. Den KSS sind zur Verbesserung ihrer Eigenschaften verschiedene chemische Stoffe zugesetzt, die bei den Beschäftigten durch Hautkontakt oder Einatmen g...mehr
Die Unmittelbarkeit zwischen einer Naturgewalt und dem Schadeneintritt ist nicht gegeben, wenn sich durch Wassereintritt Schimmel bildet, der eingelagerte Gegenstände beschädigt.[88]mehr
Tz. 150 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das sog Korb II-Gesetz ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Na...mehr
Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Gesetz eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die ...mehr
Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ergänzend zu der in § 8b Abs 2 KStG selbst geregelten Ausnahme von der StFreiheit von VG, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw stwirksam eine Rücklage übertragen worden ist (s § 8b Abs 2 S 4 und 5 KStG)...mehr
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