Am 12. Februar ist der "International Winter Bike to Work Day", der die Menschen dazu aufruft, mit dem Rad zur Arbeit oder zur Schule zu fahren. Und Fahrradfahren boomt: 9,2 Prozent mehr Fahrräder verkaufte die Branche laut Zweirad-Industrie-Verband im ersten Halbjahr 2020 gegenüber 2019. Arbeitgeber können sich diese Entwicklung für Mitarbeiter-Benefits zunutze machen. Wir zeigen, was bei Dienstfahrrädern zu beachten ist und welche Leasing-Modelle es gibt.mehr
Für die Überlassung eines Dienstrads an Arbeitnehmer gibt es viele Steuervorteile. Besonders beliebt ist das Modell der Entgeltumwandlung beim E-Bike-Leasing. Was Arbeitgeber lohnsteuerlich bei betrieblichen Fahrrädern und E-Bikes beachten sollten.mehr
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In neuen gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun erneut die Regeln zur Vorteilsbewertung bei der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer überarbeitet. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnversteuerung sinkt demnach ab dem 1.1.2020 weiter ab.mehr
Ein kranker Arbeitnehmer muss die Leasingrate für sein Dienstrad auch nicht nach Ablauf der Entgeltfortzahlung übernehmen. Eine entsprechende AGB-Klausel im Vertrag erklärte das Arbeitsgericht Osnabrück für unwirksam. Sie sei intransparent und benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen.mehr
Bei der privaten Nutzung von betrieblichen E-Bikes, Elektroautos und Co. gibt es besondere Regeln zum Berechnen des privaten Nutzungsanteils. Lesen Sie hier mehr dazu.mehr
Das BMF hat Stellung bezogen, welche lohnsteuerlichen Konsequenzen die Überlassung von Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen mit sich bringen.mehr
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität ermöglicht lohnsteuerliche Begünstigungen. Das BMF hat Stellung bezogen.mehr
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen nimmt in einer Verfügung vom 17.5.2017 Stellung zu dieser Frage: Wie wird das Überlassen von Fahrrädern oder Elektro-Fahrrädern an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung lohnsteuerlich behandelt?mehr
Derzeit wird das Dienstrad-Leasings stark beworben. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer spart Steuern und bekommt ein schickes Rad. Vorsicht ist aber in der Entgeltabrechnung geboten, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad nach Ablauf der Leasingzeit vergünstigt kaufen kann.mehr
Der Sprit wird immer teurer, Emission von klima- und gesundheitsschädlichen Abgasen. Autos allein machen heute keinen optimalen Fuhrpark mehr aus.mehr
Von den über 2 Mio. E-Bikes in Deutschland werden auch immer mehr für die Fahrt zur Arbeit genutzt. Und wer sich einmal daran gewöhnt hat, möchte auch im Winter nur ungern auf diese Art der Fortbewegung verzichten. Damit die Fahrt auch in der kalten Jahreszeit sicher vorangehen kann, hält der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) Tipps bereit.mehr
Ein bequemer Einstieg und eine entspannte Fahrt zur Arbeit verspricht ein Elektrofahrrad. Das Angebot ist inzwischen groß. Doch wie unterscheiden sie sich und welches passt zum Fahrer?mehr
E-Bikes sind in Mode. Auch Unternehmen schaffen sich E-Bikes an und überlassen Sie häufig Ihren Arbeitnehmern – auch zur privaten Nutzung. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, das dieser auch privat nutzen kann, muss der Arbeitgeber den privaten Nutzungsanteil als geldwerten Vorteil nach der 1 %-Methode erfassen.mehr
Wenn Mobilität im Unternehmen umweltfreundlich, gesundheitsfördernd und zugleich kostengünstig sein soll, kann die Anschaffung von Dienstfahrrädern ein geeigneter Weg sein. Bei der Planung sollten aber auch steuerliche Aspekte bedacht werden. Lesen Sie mehr in unserem Top-Thema.mehr