Das BMF hat in einem Schreiben eine Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, veröffentlicht. Nun wurden Änderungen bei Schreibweisen und Adressen bekanntgegeben.mehr
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das BMF bezieht Stellung zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union und veröffentlicht neue Vordruckmuster.mehr
Das BMF äußert sich aktuell zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und veröffentlicht ein Merkblatt sowie ein Vordruckmuster.mehr
Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger - Aquatics v. 21.10.2021, C-373/19).mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind.mehr
Drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen sind nach Ablauf einer Nichtbeanstandungsregelung nur noch dann steuerfrei, wenn die Leistung durch den Unternehmer an den Versender oder den Empfänger der Ware ausgeführt wird. Die Finanzverwaltung präzisiert die Vorgaben der schon 2020 eingeführten Restriktion und führt eine Vertrauensschutzregelung ein.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen und ändert den UStAE.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt nach §§ 4 Nr. 2, 8 UStG und ändert den UStAE.mehr
Das BMF äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten.mehr
Der BFH sieht es als zweifelhaft an, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des MDK erstellt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.mehr
Fahrschulunterricht (Fahrerlaubnisklassen B, C1) ist ein spezialisierter Unterricht, der nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL fällt.mehr
Der Begriff des "Schul- und Hochschulunterrichts" umfasst nach einem Urteil des EuGH nicht Fahrunterricht, der im Hinblick auf den Erwerb der Fahrerlaubnisse für Kraftfahrzeuge der Klassen B und C1 erteilt wird. Eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG kommt daher nicht in Betracht.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass Entgelte, die Privatpersonen für die Nutzung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen zahlen, umsatzsteuerfrei sind.mehr
Das BMF bezieht Stellung zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführenmehr
Das BMF hat eine Übergangsregelung bei der Umsatzsteuerbefreiung für Gremienmitglieder in Versorgungswerken nach § 4 Nr. 26 UStG verlängert.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich in einem Schreiben zu den Voraussetzungen zur Steuerbefreiung der Umsätze von Heileurythmisten.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass privater Schwimmunterricht für Kleinkinder von der Umsatzsteuer befreit ist.mehr
Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 13.12.2017 (III C 3 - S 7160-h/16/10001) zur Steuerbefreiung von Verwaltungsleistungen für Investmentfonds gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG n.F. Stellung genommen. Das Schreiben sieht, neben weiteren Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, die im Wesentlichen dazu dienen, redaktionelle Anpassungen an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nachzuholen, maßgeblich eine Neufassung des Abschn. 4.8.13 Abs. 8 und 9 UStAE vor.mehr
Das BMF äußert sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Garantie eines vom Autoverkäufer unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers.mehr
Bei der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland ging es um den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL für Leistungen von Personenvereinigungen gegenüber ihren Mitgliedern für Zwecke deren steuerfreier Leistungen.mehr
Das BMF nimmt zu der Frage Stellung, bis wann der Verzicht auf eine Umsatzsteuerbefreiung erklärt bzw. widerrufen werden kann. Die Finanzverwaltung übernimmt dabei die Rechtsauffassung des BFH. Das hat Vor- und Nachteile für die Steuerpflichtigen.mehr
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) eine Umsatzsteuerbefreiung für den Erwerb von Kraftfahrzeugen in Betracht. Das BMF bezieht Stellung.mehr
Das BMF nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen, die eine Fondsgesellschaft an Kreditinstitute zahlt.mehr
Werden im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung Eizellen oder Spermien gelagert, können die Umsätze hieraus umstatzsteuerfrei sein.mehr
Kommt für einen Umsatz neben der Befreiungsvorschrift des Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) grundsätzlich auch eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG in Betracht, stellt sich im Hinblick auf den Vorsteuerabzug die Frage nach dem Vorrang der einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften.mehr
Die notwendige Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen bringen ausgebildete Podologen in der Regel mit.mehr
Kulturelle Einrichtungen und Bildungseinrichtungen des privaten Rechts benötigen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.mehr
Wie der DStV meldet, hat das BMF nunmehr das überarbeitete Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26b UStG (angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis) veröffentlicht.mehr
Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen sind umsatzsteuerfrei, wenn die geforderte Bescheinigung vorliegt. Die zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg haben einem vereinfachten Verfahren zugestimmt.mehr
Die Umsätze einer privaten Schwimmschule aus Kursen im außerschulischen und freizeitbezogenen Bereich sind nach einem Urteil des FG Münster umsatzsteuerpflichtig. Nur der ergänzende Schulsport bleibt steuerfrei.mehr