
Das BMF äußert sich aktuell zur neuen Wertgrenze bei Ausfuhrlieferungen und gibt ein neues Merkblatt heraus.
Das BMF äußert sich aktuell zur neuen Wertgrenze bei Ausfuhrlieferungen und gibt ein neues Merkblatt heraus.
Neue Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen
Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde eine Wertgrenze von 50 EUR für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Die Finanzverwaltung äußert sich in einem aktuellen Schreiben dazu. Außerdem wurde der UStAE angepasst.
In einem weiteren Schreiben hat das BMF das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr mit Stand Januar 2020 neu herausgegeben.
BMF, Schreiben v. 10.1.2020, III C 3 - S 7133/19/10002 :004 und BMF, Schreiben v. 10.1.2020, III C 3 - S 7133/19/10002 :004