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Mit dem Brexit haben sich auch Änderungen für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr ergeben.
Das BMF äußert sich aktuell zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und veröffentlicht ein Merkblatt sowie ein Vordruckmuster.
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Das BMF nimmt Bezug auf den Brexit und äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Zudem wird der UStAE geändert.
Das BMF hat außerdem veröffentlicht:
- Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Stand Juli 2022)
- Vordruckmuster: Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)
BMF, Schreiben v. 15.3.2022, III C 3 - S 7133/21/10001 :001 (Merkblatt)
BMF, Schreiben v. 15.3.2022, III C 3 - S 7133/21/10001 :001 (UStAE)
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbefreiung