Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen und ändert den UStAE.

Steuerbefreiung von förmlichen Zustellungen

Förmliche Zustellungen als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistungen sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG von der Umsatzsteuer zu befreien. So entschied der EuGH (Urteil vom 16.10.2019 - C-4/18 und C-5/18) und auch weitere Urteile des BFH bezogen zu dem Thema Stellung.

Die Finanzverwaltung hat nun den UStAE entsprechend geändert. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 28.9.2021, III C 3 - S 7167-b/19/10003 :001

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