
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG.
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG.
NATO-Hauptquartier und Umsatzsteuervergünstigungen
In dem Schreiben v. 8.8.2017 wurde neu aufgelistet, was als NATO-Hauptquartier definiert wird. Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 19.12.2014, IV D 3 - S 7493/07/10001. Mit Schreiben v. 8.2.2021 wird die Liste ergänzt.
BMF, Schreiben v. 8.8.2017, III C 3 - S 7493/07/10001
Neu: BMF, Schreiben v. 8.2.2021, III C 3 -S 7493/19/10001 :003