BMF

Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere


Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere

Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG.

NATO-Hauptquartier und Umsatzsteuervergünstigungen

In dem Schreiben wird aufgelistet, was als NATO-Hauptquartier definiert wird. Es ersetzt das Schreiben v. 9.10.2023.

BMF, Schreiben v. 14.11.2025, III C 3 - S 7493/00005/005/009


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Umsatzsteuerbefreiung
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