Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere

Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG.

NATO-Hauptquartier und Umsatzsteuervergünstigungen

In dem Schreiben wird aufgelistet, was als NATO-Hauptquartier definiert wird. Es ersetzt das Schreiben v. 25.1.2022 in der Fassung des BMF-Schreibens v. 28.4.2023.

BMF, Schreiben v. 25.1.2022, III C 3 - S 7493/19/10001 :002

BMF, Schreiben v. 28.4.2023, III C 3 - S 7493/19/10001 :004

Neu: BMF, Schreiben v. 9.10.2023, III C 3 - S 7493/19/10001 :004

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbefreiung