Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt

Leistungen für die Schifffahrt
Abschn. 8.1 Abs. 4 UStAE lautet nun wie folgt: "Gegenstände zur Versorgung von Schiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 UStG) sind die technischen Verbrauchsgegenstände – z. B. Treibstoffe, Schmierstoffe, Farbe oder Putzwolle – , die sonstigen zum Verbrauch durch die Besatzungsmitglieder und die Fahrgäste bestimmten Gegenstände - z. B. Proviant, Genussmittel, Toilettenartikel, Zeitungen und Zeitschriften - und die Waren für Schiffsapotheken, Bordkantinen sowie Bordläden, wenn diese üblicherweise für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Besatzungsmitglieder oder die Fahrgäste an Bord bestimmt sind."
Das BMF-Schreiben ist für Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.3.2021 ausgeführt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.1095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.859
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.155
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.372
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3506
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.834
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.403
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.057
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
864
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Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten in ELSTER
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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16.04.2025