Verwaltung der Kfz-Steuer geht auf Hauptzollämter über
www.zoll.de DE Home home_node.html Ab dem 28.4.2014 übernehmen die Hauptzollämter die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer von den bayerischen Finanzämtern. Die Hauptzollämter sind damit der neue Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für die Kraftfahrzeugsteuer. Nach der Übernahme durch die Hauptzollämter haben die Finanzämter keinen Zugriff mehr auf Unterlagen und Daten der Kraftfahrzeugsteuer und können daher keine Auskünfte mehr erteilen.
"Die bisher durch die bayerischen Finanzämter erteilten Steuerbescheide, Steuernummern, gewährten Steuervergünstigungen und erteilten Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch den Übergang der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund insoweit nichts", so Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt und Ansprechpartnern sind dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de zu entnehmen. Diese Informationen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Finanzämtern und Zolldienststellen bereit. Die Zuständigkeit für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen liegt auch in Zukunft unverändert bei den Zulassungsstellen.
Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Kraftfahrzeugsteuer mit dem 1.7.2009 eine Bundessteuer. Übergangsweise führten die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer fort.
BayLfSt, Pressemitteilung v. 22.4.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026