LfSt: Verwaltung der Kfz-Steuer geht auf Hauptzollämter über

Bayerische Finanzämter übergeben ab 28.4.2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter. Steuerbescheide, Steuernummern, erteilte Einzugsermächtigungen sowie gewährte Steuervergünstigungen bleiben gültig.

www.zoll.de DE Home home_node.htmlAb dem 28.4.2014 übernehmen die Hauptzollämter die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer von den bayerischen Finanzämtern. Die Hauptzollämter sind damit der neue Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für die Kraftfahrzeugsteuer. Nach der Übernahme durch die Hauptzollämter haben die Finanzämter keinen Zugriff mehr auf Unterlagen und Daten der Kraftfahrzeugsteuer und können daher keine Auskünfte mehr erteilen.

"Die bisher durch die bayerischen Finanzämter erteilten Steuerbescheide, Steuernummern, gewährten Steuervergünstigungen und erteilten Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch den Übergang der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund insoweit nichts", so Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt und Ansprechpartnern sind dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de zu entnehmen. Diese Informationen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Finanzämtern und Zolldienststellen bereit. Die Zuständigkeit für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen liegt auch in Zukunft unverändert bei den Zulassungsstellen.

Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Kraftfahrzeugsteuer mit dem 1.7.2009 eine Bundessteuer. Übergangsweise führten die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer fort.

BayLfSt, Pressemitteilung v. 22.4.2014

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