Hauptzollämter für die Kfz-Steuer in Hessen zuständig
Die Umstellung gilt bereits seit April, dennoch suchen viele Bürgerinnen und Bürger wie lange Jahre gewohnt Rat bei ihren Finanzämtern. Dazu Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: "Wir helfen gerne, auf das Angebot des Zolls hinzuweisen. In der Sache können wir aber nicht mehr helfen. Alle Unterlagen und Daten zur Kfz-Steuer sind komplett an den Zoll übergegangen."
Gültigkeit der Kraftfahrzeugsteuerbescheide bleibt erhalten
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern vom Finanzamt erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden.
Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat zur Kraftfahrzeugsteuer erteilt, gelten Einzugsermächtigung bzw. Mandat auch für künftig fällig werdende Beträge zur Kraftfahrzeugsteuer. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt nun aber nicht mehr durch das Finanzamt, sondern durch die Bundeskasse Halle/Saale.
Keine Änderung der Aufgaben
Die Aufgaben der Zulassungsstellen ändern sich durch den Zuständigkeitswechsel nicht. Wie bisher sind diese unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen und die Eintragung eines Halterwechsels zuständig.
FinMin Hessen, Pressemitteilung v. 8.8.2014
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