Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
Was wurde beschlossen?
Das Übereinkommen (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission, ITDRC) soll dafür sorgen, dass dauerhaft verfügbare Gremien die Schiedsphase von Verständigungsverfahren zügiger und effizienter durchführen können. Die ITDRC wird von einem professionellen Sekretariat unterstützt.
Wie geht es weiter?
Die technischen Verhandlungen wurden am 12.5.2026 in Warschau abgeschlossen. Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Übereinkommens zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das Übereinkommen steht anderen Staaten zum Beitritt offen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9035
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.109
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
895
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
810
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
556
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
402
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
348
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
344
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Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026