Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
Was wurde beschlossen?
Das Übereinkommen (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission, ITDRC) soll dafür sorgen, dass dauerhaft verfügbare Gremien die Schiedsphase von Verständigungsverfahren zügiger und effizienter durchführen können. Die ITDRC wird von einem professionellen Sekretariat unterstützt.
Wie geht es weiter?
Die technischen Verhandlungen wurden am 12.5.2026 in Warschau abgeschlossen. Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Übereinkommens zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das Übereinkommen steht anderen Staaten zum Beitritt offen.
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
622
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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