Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
Was wurde beschlossen?
Das Übereinkommen (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission, ITDRC) soll dafür sorgen, dass dauerhaft verfügbare Gremien die Schiedsphase von Verständigungsverfahren zügiger und effizienter durchführen können. Die ITDRC wird von einem professionellen Sekretariat unterstützt.
Wie geht es weiter?
Die technischen Verhandlungen wurden am 12.5.2026 in Warschau abgeschlossen. Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Übereinkommens zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das Übereinkommen steht anderen Staaten zum Beitritt offen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026