Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
Was wurde beschlossen?
Das Übereinkommen (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission, ITDRC) soll dafür sorgen, dass dauerhaft verfügbare Gremien die Schiedsphase von Verständigungsverfahren zügiger und effizienter durchführen können. Die ITDRC wird von einem professionellen Sekretariat unterstützt.
Wie geht es weiter?
Die technischen Verhandlungen wurden am 12.5.2026 in Warschau abgeschlossen. Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Übereinkommens zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das Übereinkommen steht anderen Staaten zum Beitritt offen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0815
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.248
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
856
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
686
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
564
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
393
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
380
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
362
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
341
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026