BMF

Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten


Grafik_Vetrag_V3

Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden haben die technischen Verhandlungen über das Mehrseitige Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten abgeschlossen. 

Was wurde beschlossen?

Das Übereinkommen (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission, ITDRC) soll dafür sorgen, dass dauerhaft verfügbare Gremien die Schiedsphase von Verständigungsverfahren zügiger und effizienter durchführen können. Die ITDRC wird von einem professionellen Sekretariat unterstützt.

Wie geht es weiter?

Die technischen Verhandlungen wurden am 12.5.2026 in Warschau abgeschlossen. Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Übereinkommens zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das Übereinkommen steht anderen Staaten zum Beitritt offen.

Quelle: BMF, Meldung v. 1.6.2026

Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion