FinMin Thüringen

Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025


Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

Das Thüringer Finanzministerium informiert darüber, dass außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, ab dem VZ 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.

Das bedeute konkret, dass Arbeitgeber die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG nicht mehr bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug anwenden dürfen und die entsprechenden Einnahmen des jeweiligen Monats der regulären Besteuerung unterwerfen müssen.

Steuerentlastung erfolgt erst nach Abgabe der Steuererklärung

Die Berücksichtigung der ermäßigten Besteuerung für diese Einkünfte erfolgt stattdessen ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Steuerpflichtige müssen die entsprechenden Einkünfte daher in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, damit die Tarifermäßigung angewendet werden kann.

Das Ministerium weist daher darauf hin, dass möglicherweise wird zunächst eine höhere Lohnsteuer einbehalten wird und eine eventuelle Steuerentlastung erfolgt erst nach Abgabe der Steuererklärung erfolgt.

Quelle: FinMin Thüringen, Medieninformation v. 6.5.2026

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