Private Altersvorsorge

Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf für ein Altersvorsorgereformgesetz


Altersvorsorgereformgesetz

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. 

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll eine Ablösung der Riester-Rente erfolgen. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Bürger können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. 

Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie soll auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten. Mit der Frühstart-Rente soll jungen Menschen bereits früh im Leben durch garantierte staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die Altersvorsorge mitgegeben werden.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben soll als neue Produktkategorie eingeführt werden und höhere Renditechancen ermöglichen. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80 % oder 100 % der gezahlten Beiträge betragen darf.

Förderung über Zulagen

Die starre Grundzulage von 175 EUR soll von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst werden. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 EUR soll es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 EUR sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1.800 EUR pro Jahr. Zusätzlich Außerdem soll die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 EUR ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro erhöht werden.

Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern soll beibehalten werden: Für jedes Kind erhält ein Elternteil weitere 25 Cent pro gespartem Euro; der Höchstbetrag von 300 EUR pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.200 EUR erreicht. 

Zudem soll der der Sonderausgabenabzug bleiben. Insbesondere die beitragsproportionale Ausgestaltung der Zulagen und der Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung soll für eine grundlegende Vereinfachung des Systems sorgen.

Standardprodukt anbieten

Anbieter müssen nach dem Gesetzentwurf ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dies ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten (maximal 1,5 Prozent pro Jahr).

Kostensenkung angestrebt

Die Kosten für die Bürger sollen reduziert werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Zudem rechnet die Bundesregierung damit, dass ich der Wettbewerb durch neue Produkte, neue Anbieter und Vereinfachungen erhöht.

Flexiblere Auszahlungsphase 

Eine flexiblere Auszahlungsphase und mehr Wettbewerb soll erreicht werden, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) ohne Restkapitalverrentung zulässig weerden.

Die Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente soll die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von 10 EUR pro Monat stärken. Dabei erfolgt eine Verknüpfung der individuellen Depots an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge.

Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, soll es eine kollektive Anlagelösung geben. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.

Inkrafttreten der Reform

Die neue private Altersvorsorge soll zum 1.1. 2027 starten. Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen rückwirkend zum 1.1.2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.

FAQ des BMF zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand: 16.9.2025)

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)