Berufsständische Spitzenorganisationen fordern starkes Fremdbesitzverbot
Wie die BStBK in ihrer Pressemitteilung schreibt, stehen Umgehungskonstruktionen im Fokus der Kritik, bei denen berufsfremde Investoren über Beteiligungs-, Ketten- oder Holdingmodelle faktisch Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen. Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung sehen darin eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Freien Berufe – und damit für den Verbraucherschutz in sensiblen Bereichen wie Steuerberatung, Recht, Gesundheit und anderen Freien Berufen.
"Wer einen Steuerberater, eine Ärztin, einen Rechtsanwalt, eine Ingenieurin oder andere Freie Berufe aufsucht, erwartet unabhängigen Rat – und keine Renditeziele im Hintergrund. Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut und darf nicht zur Handelsware auf internationalen Finanzmärkten werden", betont Hartmut Schwab, Präsident der BStBK.
Gesetzgebungsverfahren zum Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien
Die Unterzeichner begrüßen, dass der Referentenentwurf zum 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eine Klarstellung des Fremdbesitzverbots vorsieht und damit ein wichtiges Signal für alle Freien Berufe setzt. Die berufsrechtlichen Grundprinzipien der Unabhängigkeit und Eigenverantwortung der Steuerberaterinnen und Steuerberater würden damit bekräftigt und eine schleichende Aushöhlung des Fremdbesitzverbots gestoppt.
"Die Freien Berufe tragen Verantwortung für Menschen – nicht für Fondsrenditen. Wer ihre Unabhängigkeit relativiert, riskiert langfristig den hohen Vertrauensgrad, der unsere Arbeit auszeichnet. Gerade in Zeiten wie diesen gilt es, die tragende Säule des Rechtsstaats, der Wirtschaft und des Gemeinwohls zu schützen", so Schwab weiter.
Mit Nachdruck appellieren die Unterzeichner an die Bundesregierung, das Fremdbesitzverbot über die im Referentenentwurf vorgesehene Klarstellung hinaus konsequent zu stärken und Umgehungskonstruktionen effektiv zu unterbinden. Es gehe um nichts Weniger als den Schutz eines bewährten Modells, das sich in Krisen als stabilisierende Kraft erwiesen habe.
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