Transparenz im Steuerbereich

Rat der Europäischen Union aktualisiert Abkommen über Zusammenarbeit


Rat der Europäischen Union aktualisiert Abkommen

Der Rat der Europäischen Union hat am 20.11.2025 aktualisierte EU-Abkommen über Zusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich mit fünf Drittländern gebilligt.

Die vom Rat beschlossenen Änderungen mit folgenden Drittländern sollen neue internationale Standards in diesem Bereich widerspiegeln, wie sie von der OECD entwickelt wurden:

  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Andorra
  • Monaco und
  • San Marino

Die aktualisierten Abkommen erweitern den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen der EU und diesen Ländern auf E-Geld-Produkte und digitale Währungen.

Beitreibung der Mehrwertsteuer und Strafverfolgung

Mit den neuen Protokollen werde auch ein neuer Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Partnern bei der Beitreibung der Mehrwertsteuer (MwSt) und bei der Verhinderung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung geschaffen. Darüber hinaus würden die Sorgfaltspflichten und Meldepflichten verschärft, sodass die Steuerbehörden schneller und wirksamer auf die Informationen reagieren können, die sie erhalten.

Geltung ab 1.1.2026

Die aktualisierten Abkommen werden nun am 1.1.2026 in Kraft treten. Die EU will sich ferner bemühen, die Zusammenarbeit in Steuerfragen mit der Schweiz weiter zu vertiefen.

Verhandlungen mit Norwegen

Der Rat hat ferner kürzlich die Aufnahme von Verhandlungen mit Norwegen über ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern genehmigt.


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