Ratgeber "Vereine und Steuern" erscheint in zehnter Auflage
Die nun erschienene, vollständig überarbeitete zehnte Auflage der Broschüre gibt den neuesten Stand der Steuergesetzgebung für das Ehrenamt wider und enthält zahlreiche anschauliche Beispiele.
„Längst ist die vielfältige Vereinslandschaft unverzichtbar für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Brandenburg geworden“, sagte Finanzminister Christian Görke bei der Präsentation des Ratgebers in Potsdam. „Auf nachhaltige Weise fördern die Vereine und Stiftungen innerhalb ihres Wirkungskreises das Gemeinwesen und den Zusammenhalt von Menschen jeden Alters. Es ist uns ein großes Anliegen, den ehrenamtlich tätigen Personen dabei zu helfen, sich im deutschen Steuerrecht zurechtzufinden.“
Die neueste Ausgabe von „Vereine und Steuern“ informiert ehrenamtlich tätige Personen über steuerliche Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen und enthält die gesetzlichen Neuerungen des Ehrenamtsstärkungsgesetzes vom 21.3.2013. So gilt nun z. B. ein höherer Steuerfreibetrag von 2.400 EUR für die Einnahmen, die im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Betätigungen erwirtschaftet wurden. Auch die Frist, in der ein Verein seine Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke ausgeben muss, wurde von einem Jahr auf 2 Jahre verlängert. Darüber hinaus enthält die neue Auflage aktualisierte Muster für Zuwendungsbestätigungen und eine neue Fassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und der Finanzämter in Brandenburg heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 / 866 6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 9.10.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025