In der Unfallversicherung hat der Arbeitgeber Auskunftspflichten im Zusammenhang mit dem erweiterten Präventionsauftrag des Unfallversicherungsträgers. So kann im Zusammenhang mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung bestimmter Daten durch den Arbeitgeber vom Unfallversicherungsträger verlangt werden.[1]

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