Unfallversicherung



Verkehrsübung
Verkehrsübung
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Unfallversicherungsschutz bei einem vom Arbeitgeber finanzierten Fahrsicherheitstraining?

Die Teilnahme an einem vom Arbeitgeber finanzierten Fahrsicherheitstraining kann nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2021 (Az. L 15 U 311/20) dem Versicherungsschutz als Beschäftigter nicht zugerechnet werden, soweit damit keine geschuldete arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt wird.










Frau im Krankenbett
Frau im Krankenbett
BGH zur Privaten Unfallversicherung

Versicherer muss Invaliditätsfeststellung-Frist nur dem Versicherungsnehmer mitteilen

Die Versicherung muss Kunden bei einer Schadenmeldung in Schriftform auf bestehende Fristen hinweisen. Der BGH hatte zu entscheiden, wer informiert werden muss, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind. Hier verlor die Versicherte durch die versäumte Frist zur Invaliditätsfeststellung den Anspruch auf Invaliditätsleistung und Unfallrente.


























Round life preserver splashing into water
Round life preserver splashing into water
Gesetzliche Unfallversicherung

Kein Versicherungsschutz als Nothelfer, wenn man nur Zeuge einer Straftat war

Wer bei gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leistet und bei seiner guten Tat verletzt wird, steht für diese Hilfeleistung grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer aber lediglich bei einer Schießerei anwesend ist, ohne aktiv Hilfe zu leisten oder seinen Hilfsbeitrag nicht nachweisen kann, für diesen scheidet ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung aus.



Transport ins Krankenhaus
Transport ins Krankenhaus
Unfallversicherung

Trägt Arbeitnehmer unter Suizidverdacht die Beweislast für einen Arbeitsunfall?

Hat ein Arbeitnehmer einen Suizidversuch hinter sich oder anderweitig den Verdacht einer Selbstmordgefährdung geweckt, kann ihn bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte die Beweislast dafür treffen, dass es sich um einen versicherten Arbeitsunfall handelt und nicht um einen (erneuten) Suizidversuch. Diese Ansicht wird in der Rechtsprechung aber nicht durchgängig vertreten.