Elektronischer Lohnnachweis in der Unfallversicherung

Die Umsetzung des maschinellen UV-Lohnnachweises auf Grundlage der Entgeltmeldungen ist endgültig gescheitert. Nun soll mit einem komplett neuen Konzept der "elektronische Lohnnachweis" für die Unfallversicherung ab 2017 starten. Hierzu sind erste Details festgelegt worden.

Nach monatelangen Beratungen ist mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz die Ausgestaltung des neuen elektronischen Lohnnachweises besiegelt worden. Die Daten zur Unfallversicherung müssen künftig nicht mehr in jeder einzelnen Meldung angegeben werden. Stattdessen meldet der Arbeitgeber die Daten mit dem elektronischen Lohnnachweis bis zum 16.2. des Folgejahres direkt an den Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung.

Aber Vorsicht, nicht verwechseln: Die Meldung des Lohnnachweises ab 2017 erfolgt zusätzlich zur neuen UV-Jahresmeldung. Diese ist ab 2016 für die Belange der Betriebsprüfung vorgesehen und ebenfalls bis zum 16.2. abzugeben.

Inhalt des elektronischen Lohnnachweises für die Unfallversicherung

Im elektronischen Lohnnachweis für die Unfallversicherung sind die angewandten Gefahrtarifstellen sowie die Summen der auf die einzelnen Gefahrtarifstellen entfallenden

  • Unfallversicherungsentgelte,
  • Arbeitsstunden und
  • Arbeitnehmer

zu melden. Anzugeben ist auch, ob es sich um ein Unternehmen handelt, dessen Beiträge sich nicht nach Entgelten bemessen (z. B. Kopfpauschale).

Unterjähriger elektronischer Lohnnachweis in der Unfallversicherung

Das neue Verfahren berücksichtigt auch Lebenssachverhalte, in denen es erforderlich sein wird, im laufenden Kalenderjahr einen Lohnnachweis abzugeben. Dies betrifft zum Beispiel die Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse.

Hier gilt: Der unterjährige Lohnnachweis in der Unfallversicherung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, abzugeben.

Diese Sonderregel greift allerdings nur, soweit absehbar ist, dass im selben Jahr keine neuen Beschäftigungsverhältnisse begründet werden.

Unterjähriger elektronischer Lohnnachweise bei Insolvenz

Die Meldefrist gilt auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Hier ist der Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutsam: Die Abgabefrist für den elektronischen Lohnnachweis beginnt mit dem Tag, der auf den Erlass des Beschlusses des Insolvenzgerichts folgt.

Sicherheit durch Stammdatendienst

Flankierend zum elektronischen Lohnnachweis ist ein "Stammdatendienst" in das Gesetz aufgenommen worden. Der neue Lohnnachweis darf erst versandt werden, wenn vorab vom Stammdatendienst die richtigen UV-Daten abgerufen worden sind. Dazu zählen z. B. die Mitgliedsnummer oder Gefahrtarifstellen. Um sich zu identifizieren, muss in dieser Abfrage eine PIN eingegeben werden, die der Arbeitgeber von der Berufsgenossenschaft im Herbst nächsten Jahres zugesandt bekommt. So soll sichergestellt werden, dass die Rumpfdaten des Lohnnachweises fehlerfrei sind.

Elektronischer Lohnnachweis ab 2017 mit zweijährigem Flächentest

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dem bislang geplanten maschinellen Lohnnachweis soll zwei Jahre nur "gespielt" werden. Die von den Arbeitgebern in 2017 und 2018 zu meldenden elektronischen Lohnnachweise werden ausgewertet und mit den Papierlohnnachweisen verglichen. Erst im Jahr 2019 wird es dann ernst und der elektronische Lohnnachweis wird die Grundlage für die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen.

Festlegung der Details in der Meldebesprechung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Rentenversicherung Bund die Details zum elektronischen Lohnnachweisverfahren in der Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren am 21.10.2015 festgelegt. Mit der Niederschrift ist in ca. 6 Wochen zu rechnen.

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