Sturz wegen Glatteis-Test ist kein Arbeitsunfall

Um die Fahrbahn auf Glatteis zu testen, trat ein Arbeitnehmer vor der Fahrt zur Arbeit kurz auf die öffentliche Straße. Es kam, wie es kommen musste: Er stürzte und verletzte sich. Das Bundessozialgericht entschied, dass es sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall handelt.

Ein Arbeitnehmer wollte mit dem Auto zur Arbeit fahren und hatte bereits seine Arbeitstasche in das Auto gelegt. Der Deutsche Wetterdienst hatte für die Nacht überfrierende Nässe und leichten Schneefall gemeldet. Um die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen, verließ der Arbeitnehmer das Grundstück und ging wenige Meter auf die öffentliche Straße. Dort stürzte er an der Bordsteinkante und verletzte sich am Arm.

BSG: Kein Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Arbeitsweges

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass es sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall handelt. Der unmittelbare und damit versicherte Weg zur Arbeitsstätte war bereits in dem Zeitpunkt unterbrochen, als der Arbeitnehmer die Straße betrat. Die Prüfung der Fahrbahnverhältnisse stellt nur eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg dar. Eine Vorbereitungshandlung ist allerdings nur dann versichert, wenn eine rechtliche Pflicht zu einer solchen besteht oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich ist, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen. Der Glatteis-Test war für den Arbeitnehmer weder durch die Straßenverkehrsordnung geboten noch für den Fahrtantritt unverzichtbar.

(BSG, Urteil v. 23.1.2018, B 2 U 3/16 R)

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