Keine Versicherung bei durch Unterzuckerung verursachtem Abweg

Um den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen wird häufig gestritten. Eine problematische Fallgruppe des unversicherten Abwegs hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einer aktuellen Entscheidung neu bewertet.
Verkehrsunfall aufgrund Unterzuckerung
Geklagt hatte ein Mann, der auf dem Rückweg von der Arbeit einen schweren Verkehrsunfall erlitt. Mit seinem PKW geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit einem LKW zusammen, wobei er erhebliche Verletzungen erlitt. Der Notarzt stellte bei ihm eine Hypoglykämie (Unterzuckerung) fest.
BG lehnt Anerkennung als Wegeunfall ab
Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung eines Wegeunfalls ab, da der Mann 4 km über seinen Wohnort hinaus unterwegs gewesen sei. Sowohl die Wohnung als auch der Betrieb befänden sich in entgegengesetzter Richtung; folglich habe sich der Unfall auf einem Abweg ereignet. Dieser sei nicht versichert.
Abweg aufgrund gesundheitlicher Probleme
Dem hielt der Mann entgegen, dass er an Diabetes leide. Zum Unfallzeitpunkt sei er stark unterzuckert und orientierungslos gewesen. Aus diesem Grund sei er an seiner Wohnung vorbeigefahren und auf einen Abweg geraten. An die Einzelheiten habe er keine Erinnerung.
LSG: Kein Versicherungsschutz auf dem Abweg
Anders als die erste Instanz hat das LSG die Rechtsauffassung der BG bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass ein Wegeunfall auf direkter Strecke vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst sei – ein Abweg jedoch nicht. Nur ausnahmsweise könne ein irrtümlicher Abweg versichert sein, wenn seine Ursache allein in äußeren Umständen der Beschaffenheit des Verkehrsraums liege, z.B. Dunkelheit, Nebel oder schlechte Beschilderung. Vorliegend sei der Mann jedoch aufgrund einer inneren Ursache auf einen Abweg geraten, nämlich der Orientierungslosigkeit aufgrund einer Bewusstseinsstörung infolge diabetesbedingter Unterzuckerung. Die Einbeziehung solcher Abwege in die Wegeunfallversicherung würde eine Überdehnung des Versicherungsschutzes auf Arbeitswegen darstellen und dem Sinn und Zweck der Wegeunfallversicherung widersprechen.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Gericht die Revision zugelassen.
Hinweis: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.4.2024, L 14 U 164/21
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.931
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.375
-
Neue Arbeitsverhältnisse
726
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
653
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
553
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
493
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
477
-
Fahrkosten, die Krankenkassen ohne Genehmigung zahlen
452
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
440
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
413
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
17.07.2025
-
Witwerrente trotz kurzer Ehezeit
09.07.2025
-
Väter beziehen mehr Elterngeld pro Monat als Mütter
08.07.2025
-
Milliardenloch zwingt Politik zum Handeln bei der Pflege-Reform
07.07.2025
-
Start für flexiblen Entlastungsbetrag zum 1. Juli 2025
03.07.2025
-
Neuregelungen zum 1. Juli 2025
30.06.2025
-
Bund unterstützt Krankenkassen mit Darlehen
25.06.2025
-
Aktuelle Zahlen zur abschlagsfreien Rente
23.06.2025
-
Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sturz von Kliniktoilette
19.06.2025
-
Bundesrat billigt Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025
16.06.2025