Begriff

Beschädigte, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, erhalten zum Unterhalt eines Blindenführhundes einen pauschalen Aufwendungsersatz. Er dient zur Bestreitung der Kosten des laufenden Unterhalts wie Futterkosten, Haftpflichtversicherung und Impfkosten.

Die Unterhaltspauschale erhalten auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Krankenkasse die Anschaffungskosten für einen Blindenführhund getragen hat.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der pauschale Aufwendungsersatz für den Unterhalt eines Blindenführhunds ist in § 14 BVG geregelt. Die Anschaffungskosten sowie die Unterhaltspauschale für einen Blindenführhund werden im Rahmen des § 33 SGB V von den Krankenkassen getragen (Hilfsmittelversorgung). Zum Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund siehe LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.5.2012, L 11 KR 804/11.

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