Mehr Geld für Kita-Ausbau
Der Zuschuss an die Bundesländer soll 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätze schaffen. Der Bundestag verabschiedete am 31.1.2013 mit großer Mehrheit ein Gesetz, das die entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern auf eine rechtliche Grundlage stellt. Der Bundesrat wird voraussichtlich schon am 1.2.2013 ebenfalls zustimmen.
Die Zeit drängt: Rechtsanspruch ab 1.8.2013
Für die Eltern von Kindern unter 3 Jahren gilt ab August der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bundesweit fehlten im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts allerdings noch 220.000 Kita-Plätze. Deshalb hatte der Bund den für den Ausbau zuständigen Ländern eine Finanzspritze zugesagt und die vereinbarte Summe von 580,5 Mio. EUR bereits im Nachtragshaushalt gebilligt.
Erleichterung für die Länder durch Betriebskostenzuschüsse
Neben dem Geld für den Ausbau erhalten die Länder auch einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Kitas: 18,75 Mio. EUR für das laufende Jahr, 37,5 Mio. für das kommende Jahr sowie jährlich 75 Mio. ab 2015. Im Gegenzug müssen die Bundesländer alle 3 Monate einen Bericht über ihre Baufortschritte vorlegen. Wenn Fördermittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht verplant werden, geht das Geld an andere Länder, die einen zusätzlichen Bedarf nachweisen können.
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