Kinderbetreuung: Krippenplätzen fehlen

Ab 1.8.2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Doch nach Schätzung des Deutschen Städtetags fehlen bundesweit noch mehr als 100.000 Plätze für Kinder unter 3 Jahren.

Trotzdem rechnet Hauptgeschäftsführer Stephan Articus nicht mit einer Klagewelle. «Dafür haben wir bis jetzt keine Anzeichen», sagte er.

Klagen um einen Krippenplatz

In Einzelfällen könne es Klagen geben. «Da werden die Jugendämter sicher versuchen, sich mit den Eltern zu verständigen und andere Angebote zu machen, etwa für ganz kleine Kinder die früher sehr beliebten Krabbelgruppen» so Articus.

Interesse an Kinderbetreuung durch Tagespflege

Articus verteidigte die Kommunen gegen den Vorwurf, zu lange mit den nötigen Investitionen gezögert zu haben. Im Westen hätten viele Städte und Regionen mit einer Versorgung von 6 % begonnen. In manchen Groß- und insbesondere auch Universitätsstädten liege der Bedarf aber bei über 50 %. Unterschätzt habe der Städtetag das Interesse an Tagespflege. Es habe Zweifel gegeben, so viele Frauen und auch Eltern zu finden. «Mittlerweile nutzen aber viele Eltern diese Angebote ganz gerne, weil sie individueller und flexibler ausmachen können, wann sie ihr Kind bringen und holen», sagte Articus.

Alternative: Betreuungsgeld?

Soweit Eltern keinen Krippenplatz bekommen, können diese alternativ ab 1.8.2013 Betreuungsgeld beantragen. Es soll an Eltern bezahlt werden, die sich um ihr Kind im 2. und 3. Lebensjahr zu Hause kümmern und keinen Kita-Platz oder staatlich geförderte Tagesmutter nutzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

dpa
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