Bundespräsident unterschreibt Betreuungsgeldgesetz

Am 1.8.2013 kann das umstrittene Betreuungsgeld starten. Eltern, die für ihr Kind im 2. und 3. Lebensjahr zu Hause betreuen oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, werden dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 EUR erhalten. Ab 2014 werden 150 EUR gezahlt.
Das Bundespräsidialamt erklärte zur Unterzeichnung des Gesetzes am 15.2.2013: «Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung hat er eingehend geprüft, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten.»
Verfassungsklage wird kommen
Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) bekräftigte am 15.2.2013 die Absicht seiner Landesregierung, gegen das Betreuungsgeldgesetz vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. «Hamburg klagt. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz. Im Übrigen ist dieses Gesetz politisch falsch», sagte Scholz.
Abschaffung nach SPD-Wahlsieg
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig versicherte, eine SPD-geführte Bundesregierung werde unabhängig von der Klage das Betreuungsgeld unmittelbar nach der Bundestagswahl wieder abschaffen. Das dafür vorgesehene Geld werde in den Kita-Ausbau investiert. Ähnlich äußerten sich auch die Grünen am 16.2.2013.
Machtpoker im Vorfeld
Lange war das vor allem von der CSU forcierte Betreuungsgeldgesetz innerhalb der schwarz-gelben Koalition umstritten. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Fall einer Ablehnung mit Konsequenzen für die Koalition gedroht. Um die Zustimmung der FDP zu erwirken, wurde ein Ergänzungsgesetz vereinbart, wonach das Betreuungsgeld auch in ein staatlich gefördertes Bildungs-Sparmodell zur späteren Ausbildungsförderung des Kindes eingezahlt werden kann.
Ergänzungsgesetz auf dem Abstellgleis?
Das Ergänzungsgesetz wurde am 9.11.2012 in 1. Lesung im Bundestag behandelt und seitdem nicht mehr im Ausschuss aufgerufen. Aus der FDP sind Stimmen laut geworden, das Betreuungsgeld nach der Bundestagswahl im September erneut zur Disposition zu stellen. Offen ist nun, ob das Ergänzungsgesetz überhaupt weiter verfolgt wird.
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