Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 13 Überweisungskosten; Bearbeitungskosten

Die Kosten der Überweisung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger treffen den Arbeitgeber nur in der Höhe, in der ihm Kosten auch bei Lohnzahlung an den Schuldner entstanden wären. Mehrkosten (auch Kosten für den mit der Überweisung zusammenhängenden besonderen Schriftverkehr) gehen zunächst zulasten des Gläubigers. Der Arbeitgeber kann diese Kosten von den zu überweisenden...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (§ 2 HBUG)

Rz. 10 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 1.2.1 Gesetze, Verordnungen

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.1 Definition der Strategie

Selbst die reine Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen benötigt eine Planung der Vorgehensweise. Neben der Ermittlung der Belastungen und Beurteilung der evtl. vorhandenen Fehlbelastungen müssen bereits zu Beginn auch mögliche Maßnahmen und die Wirksamkeitskontrolle eingeplant werden. Stellen Sie daher ausreichend Zeit und Kapazität zur Verfügung. Während vorab eher die F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 5 Rahmen-Betriebsvereinbarung "Krisenfall"

Bei der Rahmen-Betriebsvereinbarung "Krisenfall" handelt es sich um eine freiwillige Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG. Sie kann als Betriebs-, Gesamtbetriebs- oder Konzernbetriebsvereinbarung vereinbart werden und damit etwa auch Teil der allgemeinen Resilienzplanung nach dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachG) sein. Die Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 4 Vorkehrungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit

Ziel aller Vorkehrungen muss daher sein, die jederzeitige Handlungsfähigkeit des Betriebs auch unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte sicherzustellen. Dies setzt voraus, dass zentrale Fragestellungen bereits im Vorfeld geklärt, Entscheidungsstrukturen festgelegt und Verfahrensabläufe abgestimmt werden. In der Praxis bedeutet dies insbesondere die Definition klarer Zuständigk...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
CoPilots: Allgemeine Metaanfragen

Frage: Was ist CoPilot und was ist sein Leistungsversprechen bzw. wer bist du und was kannst du? Antwort: CoPilot ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierender Assistent, dem Sie fachliche Fragen stellen und mit dem Sie in einen Dialog treten können. So gelangen Sie schnell und bequem vom Problem zur Lösung. Damit ist CoPilot eine hervorragende Ergänzung bzw. Alternati...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1.1 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB)

Rz. 77 Die im Zuge der Einführung des BiRiLiG geschaffene Vorschrift schränkt das grds. Passivierungsgebot von § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für sog. Altzusagen ein. Altzusagen i. S. d. Art. 28 Abs. 1 EGHGB sind solche Pensionszusagen, die entweder vor dem 1.1.1987 entstanden sind oder bei denen sich nach dem 31.12.1986 Erhöhungen einer Zusage ergeben haben. Rz. 78 Der Abgrenzung zwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 1 Anspruch auf Workation und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten aber in jedem Fall eine begleitende arbeitsvertragl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Voraussetzungen der Pflicht zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Rz. 56 § 47 Abs. 5 BetrVG schreibt die Zusammenfassung von Betriebsräten zur gemeinsamen Entsendung von Gesamtbetriebsratsmitgliedern bei Überschreiten der Grenze von 40 Mitgliedern zwingend vor. Besteht dagegen eine tarifliche Regelung nach § 47 Abs. 4 BetrVG, so schließt diese den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwingend aus. Die Sperrwirkung des Tarifvertrags gilt au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Abweichende Regelung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4)

Rz. 42 Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hängt die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats ausschließlich von der Zahl der bestehenden Betriebsräte im Unternehmen ab. Dies birgt die Gefahr, dass in Unternehmen mit einer Vielzahl kleinerer Betriebsräte ein unverhältnismäßig großer Gesamtbetriebsrat entsteht. Besteht das Unternehmen umgekehrt nur aus wenigen sehr großen Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Gesamtbetriebsvereinbarung

Rz. 52 Die Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 4 (und 5) BetrVG regelt betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 4 BetrVG ist der Gesamtbetriebsrat in seiner sich aus § 47 Abs. 2 BetrVG ergebenden ursprünglichen Größe zuständig[1], sodass er zumindest einmal in der gesetzlichen Mitgliederstärke tagt. Notwendig für den A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Tarifvertrag

Rz. 46 Voraussetzung für eine abweichende tarifvertragliche Regelung ist, dass alle Betriebe des Unternehmens von dem Tarifvertrag erfasst werden.[1] Hierzu bedarf es grundsätzlich der Tarifzuständigkeit der vertragsschließenden Gewerkschaft für sämtliche Betriebe. Fallen die Betriebe unter mehrere fachliche tarifliche Geltungsbereiche, für die unterschiedliche Gewerkschafte...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Inhalt der Gesamtbetriebsvereinbarung

Rz. 59 Fraglich ist, ob die Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG eine Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats auf weniger als 40 Mitglieder vorsehen muss. Dies ergibt sich nicht zwingend aus dem Wortlaut. Ziel der Regelung ist zwar, eine Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats zugunsten seiner Funktionsfähigkeit zu ermöglichen, jedoch bleibt es Unternehmer und Gesamtbetrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5 Beendigung und Nachwirkung

Rz. 65 Die Gesamtbetriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG kann jederzeit durch eine andere (tarifliche oder betriebliche) Regelung ersetzt und – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung – auch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 77 Abs. 5 BetrVG gekündigt werden. Sie entfaltet nach § 77 Abs. 6 BetrVG als erzwingbare Betriebsvereinbarung nach ihr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Inhalt der Regelung

Rz. 43 Die Regelungsbefugnis bezieht sich nach dem Wortlaut des § 47 Abs. 4 BetrVG nur auf die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats. Daraus folgt, dass nur von der Repräsentation des Betriebsrats durch ein oder zwei Mitglieder im Gesamtbetriebsrat abgewichen werden kann. Dagegen können weder die Voraussetzungen der Errichtung noch die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Rz. 58 Zuständig für den Abschluss der Betriebsvereinbarung ist der Gesamtbetriebsrat, der sich zunächst – vor einer möglichen Änderung seiner Mitgliederzahl – mit der nach § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorgesehenen Mitgliederzahl wirksam konstituiert haben muss.[1] Dagegen kann ein bereits verkleinerter Gesamtbetriebsrat eine solche Betriebsvereinbarung nicht abschließen.[2]mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei dem Gesamtbetriebsrat handelt es sich um eine Dauereinrichtung ohne Amtszeit.[1] Daher kann er nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschließen. Der Gesamtbetriebsrat als solcher erlischt nur dann, wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung entfallen.[2] Dies ist etwa der Fall, wenn die Dezentralisierung des Unternehmens in mehrere selbständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.1 Überstundenvergütung (§ 850a Nr. 1 ZPO)

Rz. 8 Nach § 850a Nr. 1 ZPO sind die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Bezüge zur Hälfte unbedingt unpfändbar. Unter Mehrarbeit sind dabei diejenigen Arbeitsstunden zu verstehen, die der Arbeitnehmer über seine gewöhnliche, z. B. durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bestimmte, Arbeitszeit hinaus leistet.[1] Ist also Feiertags-, Nacht- ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Gemeinsame Entsendung von Gesamtbetriebsratsmitgliedern (Abs. 5 und 6)

Rz. 55 Gehören dem Gesamtbetriebsrat mehr als 40 Mitglieder an, so muss nach § 47 Abs. 4 BetrVG bei Fehlen einer tariflichen Regelung eine über § 47 Abs. 6 BetrVG erzwingbare Betriebsvereinbarung über die Mitgliederzahl im Gesamtbetriebsrat abgeschlossen werden. Durch die hierdurch vorgesehene Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats soll die Arbeitsfähigkeit des Gremiums verbes...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Verstoßen Mitglieder des Gesamtbetriebsrats grob gegen ihre gesetzlichen Pflichten, so sieht § 48 BetrVG die Möglichkeit ihres Ausschlusses aus dem Gesamtbetriebsrat vor. Hierfür ist ein Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht erforderlich. Bei den §§ 23 Abs. 1, 48 und 56 BetrVG handelt es sich um Parallelvorschriften. Dabei geht es jeweils um den Ausschluss von Mitglie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4 Einigungsstellenverfahren

Rz. 63 Wenn Unternehmer und Gesamtbetriebsrat sich nicht auf eine Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 4 BetrVG einigen, entscheidet nach § 47 Abs. 6 BetrVG die Einigungsstelle. Es handelt sich um ein erzwingbares Einigungsstellenverfahren, da der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Unternehmer und Gesamtbetriebsrat ersetzt. Für das Verfahren gelten die Bestimmun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 76 In Streitigkeiten im Zusammenhang mit in § 47 BetrVG geregelten Angelegenheiten entscheidet das Arbeitsgericht gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren. Dazu gehören z. B. Streitigkeiten über die Errichtung des Gesamtbetriebsrats, Bestellung und Abberufung von Mitgliedern, Mitgliederzahl und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats, Stimmenge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (Abs. 1)

Rz. 4 § 47 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte bestehen. Erforderlich ist demnach das Bestehen von mindestens zwei Betrieben und mindestens 2 Betriebsräten. Rz. 5 Wird ein Gesamtbetriebsrat errichtet, ohne dass die Voraussetzungen für seine Errichtung vorliegen, ist er rechtlich nicht existent, se...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Stimmengewichtung bei Entsendung aus einem Gemeinschaftsbetrieb (Abs. 9)

Rz. 74 § 47 Abs. 9 BetrVG regelt eine Besonderheit für Gemeinschaftsbetriebe. Für Mitglieder des Gesamtbetriebsrats, die aus einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen entsandt wurden, kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen von den Regelungen der § 47 Abs. 7 und 8 abgewichen werden. Grundsätzlich zählen bei der Stimmengewichtung alle Arbeitnehmer des Gemeins...mehr

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ZAP 6/2026, Entgeltgerechti... / VI. Problemfelder im Bereich der Vergütung

Bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 liegen die Probleme im Vergütungsbereich vor allem in folgenden Feldern: Struktur, Dokumentation und Rechtfertigung von Entgeltunterschieden: Besonders kritisch sind variable Vergütungsbestandteile, Zulagen, Boni, Benefits sowie die Frage, ob Unterschiede wirklich auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Entsendung

Rz. 33 Die Entsendung von Mitgliedern in den Betriebsrat erfolgt nicht durch Wahl der Arbeitnehmer der jeweiligen Betriebe, sondern durch Beschluss des Betriebsratsgremiums. Für die Beschlussfassung gilt § 33 BetrVG, sodass die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend ist (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schreibt keine Verhältniswahl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.7 Anrechnung (§ 23 Abs. 4, § 27 BbgEBG )

Rz. 18 Im Falle eines Arbeitsplatzwechsels wird die in demselben Kalenderjahr gewährte Freistellung angerechnet. Sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden angerechnet, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung entspr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.7 Anrechnung (§ 2 Abs. 5 und § 6 BiZeitG)

Rz. 9 Im Falle des Arbeitsplatzwechsels muss sich der Arbeitnehmer die in demselben Kalenderjahr von einem anderen Arbeitgeber gewährte Freistellung anrechnen lassen. Sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden nach § 6 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM in Großunternehmen und ... / 5 Best Practice in einem ausgezeichneten Konzern

Im Folgenden wird ein Programm der Firma Pilkington, einem der größten Hersteller von Glasprodukten für die Bau- und Fahrzeugbranche vorgestellt. Der Konzern beschäftigt weltweit 27.000 Mitarbeiter, davon rund 2.500 an mehreren Standorten in Deutschland und ca. 540 am Produktionsstandort Weiherhammer in der Oberpfalz. Pilkington wurde für das Projekt "Ganzheitliche Lösungen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 44 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 6 Betriebliche Altersversorgung

Geht es um die betriebliche Altersversorgung, so sind die Regelungen des BetrAVG für die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu beachten. Liegt noch keine unverfallbare Anwartschaft vor, geht der Arbeitnehmer grundsätzlich leer aus; eine anderweitige Vereinbarung (Abfindung) ist aber möglich. Zu beachten ist, dass trotz generellen Abfindungsverbots ein Tat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.3 Zugangskonzepte entwickeln

Wer KI-gestütztes Wissensmanagement einführt, trägt Verantwortung – gegenüber seinen Mitarbeitern, dem Gesetzgeber und dem eigenen Unternehmen. Ein durchdachtes Rollen- und Rechtekonzept ist dabei keine bürokratische Pflichtübung, sondern die Grundlage dafür, dass das System funktioniert und akzeptiert wird. Dabei wird einem möglichem Missbrauch vorgebeugt und einen möglichs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen zwingend beachten

Beim Wissensmanagement muss geprüft werden, ob sensible oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Damit besteht das Risiko von juristischem Fehlverhalten, egal ob wissentlich oder unwissentlich. Beim Wissensmanagement sind im Kern meist drei Rechtsbereiche betroffen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Wichtig Rechtliche Regelungen zum KI-E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.2 Geburts- und Heiratsbeihilfen

Tz. 824 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zahlt die Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat oder der Geburt eines Kindes, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Dies gilt selbst dann, wenn solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Tz. 825 Stand: EL ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.2 Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen

Ähnlich wie bei tariflichen Rechten kann ein Arbeitnehmer nach § 77 Abs. 4 BetrVG nicht auf Ansprüche, die sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben, verzichten. Ein Verzicht auf Ansprüche des Arbeitnehmers aus einer Betriebsvereinbarung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig, andernfalls ist der Verzicht rechtsunwirksam. Diese Zustimmung kann vor der Verzichtser...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 6 Eine vom gesetzlichen Grundmodell des § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abweichende Zuordnung von Betriebsteilen zum Hauptbetrieb, welche § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 durch entsprechende Tarifverträge zuließ, wird heute durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG für Tarifverträge und durch § 3 Abs. 2 BetrVG im Wege der Betriebsvereinbarung ermöglicht. Bestehen solche Betriebsvereinbarungen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Abstimmungen

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit beschließen, dass sie an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilnehmen. An der Beschlussfassung können sich alle Arbeitnehmer, inklusive Leiharbeitnehmer, beteiligen; nicht nur die Wahlberechtigten.[1] Damit wird es den Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kleinstbetriebe

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 2 BetrVG werden Betriebe, welche die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht erfüllen, grundsätzlich dem Hauptbetrieb zugerechnet. In diesem Absatz geht es somit nicht um Betriebsteile i. S. d. § 4 Abs. 1 BetrVG, sondern um die Zuordnung nicht eigenständiger Betriebe zu einem anderen Betrieb.§ 4 Abs. 2 BetrVG soll sicherstellen, dass die in sol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr