- Kooperation mit den Begutachtungsstellen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Einzelnen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sowie des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit,[1]
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Lkw, Bus und Taxi,
- Beratung der Kraftfahrer zur Einhaltung der Ruhezeiten (mind. 11 Std.),
- Einflussnahme auf eine belastungsoptimale Routenplanung im Güterverkehr,
- Beratung zur Dienstplangestaltung der Berufskraftfahrer im Hinblick auf ihre ungünstigen Arbeitszeiten (Schichtarbeit Überstunden, Wochenend- und Nachtarbeit verbunden mit hohen Anforderungen an Dauerkonzentration und Monotonie),
- Beratung der Kraftfahrer mit kardiovaskulären Risiken im Hinblick auf den möglichen Zusammenhang zu erhöhten Unfallraten,[2]
- Beurteilung der Belastung und Beanspruchung durch Ganzkörpervibration in Abhängigkeit der frequenzbewerteten Beschleunigung und der Einwirkzeit,[3]
- Beratung zur Durchführung von psychologisch und pädagogisch orientierten Maßnahmen zur Therapie verkehrsauffälliger Kraftfahrer zur Wiederherstellung und zum dauerhaften Erhalt der Fahreignung, erforderlichenfalls zur Einleitung technischer Veränderungen am Fahrzeug bei Rückfällen von alkoholauffälligen Kraftfahrern,[4]
- Fahreignungsfördernde Beratung zur Problembewältigung (bspw. Verkehrsauffälligkeiten, Suchtmitteleinfluss) in Interaktion mit dem Betroffenen,[5]
- Beratung zum Führen einer Vorsorge-Datei mit Daten und Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,[6]
- Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von KraftfahrerInnen sind auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Untersuchungen nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- oder Angebotsvorsorge durchzuführen:[7]
Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der KraftfahrerInnen aufgrund der typischen Gefährdungen durch
- DGUV Empfehlung "Lärm": Lärmbelastung von Busfahrern im Stadtverkehr;
- DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": hohes Risiko für chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen durch Stäube, Gase, Dämpfe bei Busfahrern im Stadtverkehr;[8]
- DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Erkrankung der Lendenwirbelsäule durch Vibration und Lastenhandhabung bei Lkw-Fahrern;
- Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: Verantwortung für die Fahrgäste und Daueraufmerksamkeit von Busfahrern, Stressbelastung (häufig Äußerung in Magen-Darm-Beschwerden).
Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.
Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:
- DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Besondere Beeinträchtigung des Sehvermögens durch Blendwirkung beim Fahren in Dunkelheit;
- DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr von Ladeflächen der Lkw bei Entladetätigkeiten.
Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.
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