Betriebsvereinbarungen zur Suchtprävention, die den Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten regeln, gibt es in vielen Unternehmen. Die Betriebsparteien sollten in diesem Fall prüfen, ob bestehende Vereinbarungen angepasst werden müssen.

Die Mitarbeitenden sollten aber in regelmäßigen Abständen an die Vereinbarungen erinnert werden. Das kann z. B. im Rahmen von Betriebsversammlungen oder Unterweisungen geschehen.

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