Auch die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Rentner erhalten auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu ihrer für die PKV zu entrichtenden Prämie. Voraussetzung ist, dass das PKV-Unternehmen, bei dem der Rentner versichert ist, der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Der Beitragszuschuss für in der PKV versicherte Rentner orientiert sich ebenfalls am Zahlbetrag der Rente. Er wird als monatlicher Zuschuss gezahlt und berechnet sich in gleicher Weise wie bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnern. Der Zuschuss berechnet sich nach dem halben allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV. Für das Jahr 2026 ist dieser auf 2,9 % festgelegt worden (2025: 2,5 %).
Hiernach beträgt der Zuschuss max. 8,75 % (7,3 % + 1,45 %; 2025: 8,55 % [7,3 % + 1,25 %]) des Rentenzahlbetrags. Für die in der PKV versicherten Rentner ist dieser Zuschusssatz so lange maßgebend, bis eine Änderung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung wirksam wird.
Begrenzung des Beitragszuschusses auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
Eine Begrenzung des Beitragszuschusses auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung ist gemäß § 106 Abs. 3 Satz 2 SGB VI vorgesehen. Sofern der tatsächlich vom Rentner für seine private Krankenversicherung aufzuwendende Betrag weniger als das Doppelte des Beitragszuschusses betragen sollte, erhält er nur einen Beitragszuschuss in Höhe des halben, für seine private Krankenversicherung aufzuwendenden Betrags.
Privat krankenversicherter Rentner
| Rente beträgt monatlich |
1.450,00 EUR |
| Der Rentner wendet monatlich für seine private ... |