Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 393 Bei der verhaltensbedingten Kündigung gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.[1] Danach ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen – Gestaltungsebene

Rz. 673 Jeder Kündigung geht zwangsläufig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Personalbedarfs hat, denn auch umgekehrt korreliert jede Beschäftigungsmöglichkeit mit der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Tätigkeit durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ausführen zu lassen.[1] Das Erfordernis für ein...mehr

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Gratifikation / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die Zahlung einer Gratifikation hat der Arbeitnehmer nur dann einen Rechtsanspruch, wenn es dafür im Einzelfall eine besondere Rechtsgrundlage gibt. Dafür kommen ein Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge einschließlich betrieblicher Übung in Betracht. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Übung einen Rechtsanspruch au...mehr

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Gratifikation / 2 Gleichbehandlung

Auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Anspruch auf eine Gratifikation entstehen. Will der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer oder nicht alle gleichmäßig bei der Zahlung von Gratifikationen oder ähnlichen Sonderzuwendungen bedenken, muss er die – sachlich begründeten – Kriterien für eine unterschiedliche Behandlung seiner Arbeitnehmer offe...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 3 Im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern umsetzbare Einsparmöglichkeiten

Sind die betroffenen Arbeitnehmer mit Änderungen im Arbeitsverhältnis einverstanden, können Einsparungen mit sehr schneller Wirkung erzielt werden. So kann z. B. die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung oder eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung einvernehmlich reduziert werden. Auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kann einvernehmlich verändert werden, Än...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.5 Bestimmte weitere Reduzierung von Einmalzahlungen und Gehaltsbestandteilen

Die Reduzierung von Einmalzahlungen oder flexiblen Gehaltsbestandteilen ist bei einer Änderung des innerbetrieblichen Verteilungsmaßstabs mitbestimmungspflichtig. Ob der Arbeitgeber Vergütungsbestandteile kürzen oder streichen darf, richtet sich zuerst nach der Rechtsgrundlage, auf deren Basis der Vergütungsbestandteil gezahlt wird (s. o.). Ist der Arbeitgeber danach im indi...mehr

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Gratifikation / Zusammenfassung

Begriff Die Gratifikation ist eine Sondervergütung mit Entgeltcharakter, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus bestimmten Anlässen zusätzlich zu dem regulären Entgelt zahlt. Sie ist eine Anerkennung z. B. für Betriebstreue, Anwesenheit oder besondere Arbeitsleistungen und drückt die Verbundenheit des Arbeitgebers aus. Beispiele sind etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ju...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.1 Abbau von Leiharbeitern, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge

Eine sofortige oder jedenfalls sehr schnelle Einsparwirkung kann der Arbeitgeber durch den Abbau von Leiharbeitsverhältnissen im Betrieb erzielen. Die Fristen und Konditionen hierfür ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der mit dem Verleihunternehmen abgeschlossen wurde. Es sind keine arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften einzuhalten und der Betriebsrat ...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.1 Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit

Eine sehr schnelle Einsparwirkung kann dadurch erzielt werden, dass der Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit angeordnet wird. Hier ist der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte zu beteiligen. Die Anordnung von Überstundenabbau durch den Arbeitgeber muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen, also die beiderseitigen Interessen angemessen ber...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Beschäftigtendaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Behörden- od...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Freistellung zur Kinderbetreuung

Rz. 23 Die auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhende Arbeitsfreistellung für Zeiten zur Betreuung eines eigenen oder eines adoptierten Kindes stellt nach § 21 Abs. 1 einen Sachgrund für die befristete Einstellung einer Ersatzkraft dar. Die Freistellung muss dabei nicht zeitlich an die Elternzeit anknüpfen[1], die Vorschrift enthäl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ersetzt die frühere Regelung über die Auslage des Mutterschutzgesetzes in § 18 MuSchG a. F. Dabei übernimmt Satz 1 den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. Der im Unterschied zur Vorgängerregelung neu eingefügte Abs. 1 Satz 2 entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang des Mutterschutzgesetzes, wenn er das Gesetz für die ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.2 Rechtsfolgen

Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer vertraglich vereinbarten sog. Mankoabrede ist zu unterscheiden:mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zugunsten des Arbeitnehmers zwingende Regelung

Rz. 4 Bei § 21 BEEG handelt es sich nach ganz herrschender Meinung[1] um eine einseitig zwingende Vorschrift. Von ihr kann daher nur zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinem Nachteil abgewichen werden. § 21 Abs. 1 stellt klar, dass durch Tarifvertrag über das BEEG hinausgehende weitere Arbeitsfreistellungen zu Kinderbetreuungszwecken geschaffen werden können. Zugleic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die vorher in § 8 MuSchG a.F. für die Mehrarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a.F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a. F. für die Sonn- und Feiertagsarbeit dieser Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und still...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Betriebsvereinbarung

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen

Rz. 879 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.94: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betrieb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Betriebsvereinbarung über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung

Rz. 880 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.95: Betriebsvereinbarung über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinba...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Stellenausschreibung

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Betriebsvereinbarung bzgl. Stellenausschreibung Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Betriebsvereinbarungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 872 Geschäftsführer und Betriebsrat der xy-GmbH möchten eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten abschließen. Außerdem möchte die Geschäftsführung elektronische Zeiterfassungsgeräte einführen. Auch hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 873 Betriebsvereinbarungen[1416] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. In den Grenzen des Tarifvorbehalts (§ 77 Abs. 3 BetrVG) ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Muster: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens

Rz. 892 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.96: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ______...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 872 Geschäftsführer und Betriebsrat der xy-GmbH möchten eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten abschließen. Außerdem möchte die Geschäftsführung elektronische Zeiterfassungsgeräte einführen. Auch hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Muster: Einleitung des Verfahrens

Rz. 907 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.101: Einleitung des Verfahrens An die Geschäftsführung der xy-GmbH – i.Hs. – Bildung einer Einigungsstelle Der Betriebsrat bemüht sich seit _________________________, eine innerbetriebliche Einigung über _________________________ zu erzielen, und mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung über __________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 687 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.60: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGBmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 685 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.58: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _________________________ (Name, Vorname) _________________________ (Straße, Hausnummer) _________________________ (PLZ, Ort) _________________________, den _________________________ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/H...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.1 Compliance-Struktur

Die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen ist Teil eines Compliance-Konzepts. Compliance-Pflichten bestehen nicht nur in großen (börsennotierten) Aktiengesellschaften oder GmbHs. Die Pflicht zur Gesetzestreue trifft auch jedes andere Rechtssubjekt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.4.2022 definiert Compliance hierbei wie folgt: "Der Vorstand ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Muster: Einlegung der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht

Rz. 894 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.98: Einlegung der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit/Überstunden

Rz. 105 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[196] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[197] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 3. Muster: Antrag an die Einigungsstelle

Rz. 909 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.103: Antrag an die Einigungsstelle Herrn/Frau _________________________ _________________________ In dem Einigungsstellenverfahren Betriebsrat der xy-GmbH gegen xy-GmbH wird beantragt, den anliegenden Entwurf einer Betriebsvereinbarung über _________________________ mit Wirkung vom _________________________ in Kraft...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 897 Nachdem die Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der xy-GmbH über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gescheitert sind, sollen die Streitpunkte durch die Einigungsstelle entschieden werden. Der Betriebsratsvorsitzende bittet um anwaltlichen Rat vor der Einleitung des Verfahrens vor der Einigungsstelle.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 3.1.1 Freistellung, Sonderurlaub

Innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit sind Mitarbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, CSR-Aktivitäten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben (zum Sonderfall ehrenamtlicher Tätigkeiten vgl. Abschn. 3.2). Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an CSR-Aktivitäten innerhalb der Arbeitszeit ermöglichen, indem er Mitarbeiter bezahlt oder unbezahlt von der Arbeitsleis...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Inhalt und Form

Rz. 55 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nach § 105 GewO Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Soweit die Vertragsbedingungen wesentlich sind, richtet sich ihr Nachweis nach den Bestimmungen des Nachweisg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Rechtsfolgen bei Formmangel

Rz. 81 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Formmangels bei schriftlichen Arbeitsverträgen muss zunächst im konkreten Einzelfall festgestellt werden, ob ein sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergebendes Schriftformerfordernis für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages konstitutiv oder nur deklaratorisch sein soll. Nichtigkeit nac...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG

Rz. 908 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.102: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einleitung des Einigungsverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 218 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 636 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 232 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[429] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen Rz. 879 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.94: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen Betriebsvereinbarung zwischen der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Stellenausschreibung

Rz. 6 Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die durch das Verlangen ausgelöste Ausschreibungspflicht bezieht sich auch auf Arbeitsplätze, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen und deren Einsat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Erwiderung

Rz. 893 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.97: Erwiderung Im Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 2. die xy-GmbH, vertreten durch den...mehr