Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.2 Anspruch und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts

Der Anspruch auf Arbeitsentgelt und dessen Zusammensetzung bestimmt sich auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Vereinbarungen. Dazu verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsvereinbarungen. Aus der Niederschrift müssen sich u. a. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen und sonst...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.2 Arbeitsrechtliche Grundlage

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer vertraglichen oder normativen Grundlage, da sie die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien betrifft und zu modifizieren beabsichtigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hierfür nicht aus.[1] Normative Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit kann bspw. § 19 KSchG bilden. Ist ein Arbeitgeber im Falle eine...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.5 Krankengeldzuschuss

Um den Einkommensverlust auszugleichen, den der Arbeitnehmer neben dem bereits unglücklichen Umstand der Krankheit oder Behandlung erfährt, können Arbeitgeber einen sog. Krankengeldzuschuss leisten. Häufig sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) Krankengeldzuschüsse vor.mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Abgrenzung

Rz. 27 Es ist zunächst zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / I. Existenz des Betriebsrats

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat als Gremium (also nicht ein einzelnes Betriebsratsmitglied) beraten oder vertreten soll, muss dieser Betriebsrat tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht ad hoc zu lösen sein, sodas...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Besonderes bei der "Erforderlichkeit"

Rz. 29 Die Voraussetzungen der Erstattung einer Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung wurden von der Rechtsprechung und Literatur teils unangemessen erhöht. Es soll danach zusätzlich nötig sein, dass die anwaltliche Tätigkeit darauf "gerichtet" ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens oder einer Einigungsstelle "entbehrlich"...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.1 Einzelvertragliche Vereinbarung

Rz. 44 Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss klar und eindeutig vereinbart sein. Praxis-Beispiel Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von … möglich. Rz. 45 Es genügt jedoch auch, wenn der beiderseitige Wille aus den Gesamtumständen eindeutig erkennbar ist.[1] Die Vereinbarung vo...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.3 Gewährung von Urlaubsgeld als urlaubsbezogenes Zusatzentgelt

Unter Urlaubsgeld versteht man eine zusätzliche, über das gesetzlich geregelte Urlaubsentgelt[1] hinausgehende Vergütung. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann auf der Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrags bestehen. Wird vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld gewährt, so haben Teilzeitbeschäftigte einen entsprechend ihr...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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Zulagen / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Zulage oder einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen.mehr

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Zulagen / 2.1.4 Hitzezulage

Eine Hitzezulage ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie wird vielmehr als zusätzliche Vergütung für extreme Hitze am Arbeitsplatz i. d. R. auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrags gezahlt. Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber jedoch die Pflicht...mehr

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Zulagen / Zusammenfassung

Begriff Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Grundsätzlich sind alle Zulagen, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung, steuer- und beitrag...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5 Vereinbarungsformen

Vereinbarungsformen für vermögenswirksame Leistungen sind Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag und bindende Festsetzung nach dem Heimarbeitsgesetz. [1] In nahezu allen Tarifbereichen werden heute vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Das VermBG unterscheidet dabei zwischen der zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährten vermögensbildenden Leistung des Arbeitgeb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.2 Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie

Rz. 916 Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 4 KSchG ist das Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie. Rz. 917 Zum einen muss die Richtlinie wirksam zustande gekommen sein. Handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG , so muss der Arbeitgeber sie mit dem zuständigen Betriebs-, Gesamtbetriebs- bzw. Konzernbetriebsrat verhandelt und abgeschlossen hab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.2 Abreden zum Vorteil des Arbeitnehmers

Rz. 180 Der Arbeitgeber, der zur Kündigung berechtigt ist, ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen. Aus der Vertragsfreiheit folgt, dass er auf die außerordentliche Kündigung verzichten und nur eine ordentliche Kündigung aussprechen kann. Ebenso kann er von einer Kündigung ganz absehen und es bei einer Abmahnung belassen.[1] Rz. 181 Darüber hinaus kann der Schutz de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.1 Hauptleistungsbereich

Rz. 346 Das Recht des Arbeitnehmers, etwas zu tun oder zu unterlassen, findet seine Grenze in seinen arbeitsvertraglichen Beziehungen. Die Arbeitspflicht stellt die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag dar, die mit der Vergütungspflicht als arbeitgeberseitiger Hauptleistungspflicht korrespondiert (§ 611a Abs. 1 Satz 1 BGB). Die vom Arbeitnehmer pers...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialaus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 338 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 908 Die Vorschrift ermöglicht es den Tarifvertrags- bzw. Betriebspartnern, in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festzulegen, wie die bei der Sozialauswahl zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind. Diese ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.1 Kurzarbeit, Abbau von Überstunden o. Ä.

Rz. 717 Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteüberhang etwa durch den Abbau von Überstunden, das Vorziehen von Werksferien oder die Beendigung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen überbrücken kann. Der Bestand von Überstunden bringt regelmäßig einen ständigen Personalbedarf zum Ausdruck. Das gilt nur dann nicht, wenn die Mehrarbeit erforderlich ist, um eine...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.1 Abreden zum Nachteil des Arbeitnehmers

Rz. 170 Die gesetzlichen Regelungen, die die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers zum Schutz des strukturell unterlegenen Arbeitnehmers einschränken, haben einseitig zwingende Wirkung. D. h., sie können allenfalls zum Vorteil, aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Danach ist jedenfalls ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Kündigungsschutzes vor Auss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.7 Kollektivrechtliche Vorgaben bei der Sozialauswahl

Rz. 868 § 1 Abs. 4 KSchG nennt die Instrumente, durch die kollektivrechtlich auf die Sozialauswahl Einfluss genommen werden kann: durch Tarifvertrag, durch Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder eine entsprechende Richtlinie nach dem Personalvertretungsgesetz.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Verjährung / 2 Ausschlussfrist

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer macht ein Jahr, nachdem er ausgeschieden ist, ihm zustehende restliche Vergütung für geleistete Überstunden geltend. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass etwaige Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend zu machen sind und bei Ablehnung nach einer weiteren Frist von 6 Monaten beim Arbeitsgericht einzuklagen sind....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.2 Teilkündigung

Rz. 15 Mit der Teilkündigung will der Arbeitgeber einzelne Vertragsbedingungen aufkündigen, ohne aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses anzutasten. Sie unterscheidet sich dadurch von der Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer die Wahl hat zwischen der Beendigung des Vertrages und der Änderung einzelner Bedingungen (vgl. Rz. 10 ff.). Die Teilkündigung stört das von d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.6 Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 813 Die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl ist streng betriebsbezogen und auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nicht unternehmensbezogen.[1] Denn die Sozialauswahl hat die Funktion festzulegen, welchen von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebs die Kündigung zu treffen hat, wenn das dringende betriebliche Erfo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.5.3 Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote

Rz. 219 Problematisch ist die Frage, ob rechtswidrig erlangte Informationen im Prozess verwertet werden dürfen. Ein Verwertungsverbot kann in Betracht kommen, wenn die Verwendung dieser Informationen einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 220 Ist eine Sachvortrags- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, beste...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.3.2 Rechte des Betriebsrats

Rz. 820 Der Arbeitgeber kann gemeinsam mit dem Betriebsrat Auswahlrichtlinien für die Sozialauswahl erstellen. Diese bedürfen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Auswahlrichtlinien sind nach der Rechtsprechung des BAG Grundsätze, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bew...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.4.4.2 Einzelfälle

Rz. 287 Nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist die Wiedereinstellung verlangen, wenn es ihm gelingt, eine positive Gesundheitsprognose überzeugend darzulegen.[1] Dem Arbeitgeber ist die Wiedereinstellung aber nicht zuzumuten, wenn er den Arbeitsplatz berechtigterweise wieder neu besetzt hat.[2] Rz. 288 Nach einer wi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.3 Formelle Anforderungen

Rz. 409 Die Abmahnung erfordert keine bestimmte Form. Sie kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis von dem Inhalt der Kündigungsandrohung erhält. Bei einer schriftlichen Abmahnung ist der Zugang der Abmahnung grds. ausreichend (§ 130 Abs. 1 BGB analog), da mit diesem von der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 419 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 393 Bei der verhaltensbedingten Kündigung gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.[1] Danach ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen – Gestaltungsebene

Rz. 673 Jeder Kündigung geht zwangsläufig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Personalbedarfs hat, denn auch umgekehrt korreliert jede Beschäftigungsmöglichkeit mit der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Tätigkeit durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ausführen zu lassen.[1] Das Erfordernis für ein...mehr

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Gratifikation / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die Zahlung einer Gratifikation hat der Arbeitnehmer nur dann einen Rechtsanspruch, wenn es dafür im Einzelfall eine besondere Rechtsgrundlage gibt. Dafür kommen ein Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge einschließlich betrieblicher Übung in Betracht. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Übung einen Rechtsanspruch au...mehr

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Gratifikation / 2 Gleichbehandlung

Auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Anspruch auf eine Gratifikation entstehen. Will der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer oder nicht alle gleichmäßig bei der Zahlung von Gratifikationen oder ähnlichen Sonderzuwendungen bedenken, muss er die – sachlich begründeten – Kriterien für eine unterschiedliche Behandlung seiner Arbeitnehmer offe...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 3 Im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern umsetzbare Einsparmöglichkeiten

Sind die betroffenen Arbeitnehmer mit Änderungen im Arbeitsverhältnis einverstanden, können Einsparungen mit sehr schneller Wirkung erzielt werden. So kann z. B. die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung oder eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung einvernehmlich reduziert werden. Auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kann einvernehmlich verändert werden, Än...mehr

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Gratifikation / Zusammenfassung

Begriff Die Gratifikation ist eine Sondervergütung mit Entgeltcharakter, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus bestimmten Anlässen zusätzlich zu dem regulären Entgelt zahlt. Sie ist eine Anerkennung z. B. für Betriebstreue, Anwesenheit oder besondere Arbeitsleistungen und drückt die Verbundenheit des Arbeitgebers aus. Beispiele sind etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ju...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.5 Bestimmte weitere Reduzierung von Einmalzahlungen und Gehaltsbestandteilen

Die Reduzierung von Einmalzahlungen oder flexiblen Gehaltsbestandteilen ist bei einer Änderung des innerbetrieblichen Verteilungsmaßstabs mitbestimmungspflichtig. Ob der Arbeitgeber Vergütungsbestandteile kürzen oder streichen darf, richtet sich zuerst nach der Rechtsgrundlage, auf deren Basis der Vergütungsbestandteil gezahlt wird (s. o.). Ist der Arbeitgeber danach im indi...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.1 Abbau von Leiharbeitern, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge

Eine sofortige oder jedenfalls sehr schnelle Einsparwirkung kann der Arbeitgeber durch den Abbau von Leiharbeitsverhältnissen im Betrieb erzielen. Die Fristen und Konditionen hierfür ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der mit dem Verleihunternehmen abgeschlossen wurde. Es sind keine arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften einzuhalten und der Betriebsrat ...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.1 Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit

Eine sehr schnelle Einsparwirkung kann dadurch erzielt werden, dass der Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit angeordnet wird. Hier ist der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte zu beteiligen. Die Anordnung von Überstundenabbau durch den Arbeitgeber muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen, also die beiderseitigen Interessen angemessen ber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Beschäftigtendaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Behörden- od...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Freistellung zur Kinderbetreuung

Rz. 23 Die auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhende Arbeitsfreistellung für Zeiten zur Betreuung eines eigenen oder eines adoptierten Kindes stellt nach § 21 Abs. 1 einen Sachgrund für die befristete Einstellung einer Ersatzkraft dar. Die Freistellung muss dabei nicht zeitlich an die Elternzeit anknüpfen[1], die Vorschrift enthäl...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ersetzt die frühere Regelung über die Auslage des Mutterschutzgesetzes in § 18 MuSchG a. F. Dabei übernimmt Satz 1 den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. Der im Unterschied zur Vorgängerregelung neu eingefügte Abs. 1 Satz 2 entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang des Mutterschutzgesetzes, wenn er das Gesetz für die ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.2 Rechtsfolgen

Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer vertraglich vereinbarten sog. Mankoabrede ist zu unterscheiden:mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zugunsten des Arbeitnehmers zwingende Regelung

Rz. 4 Bei § 21 BEEG handelt es sich nach ganz herrschender Meinung[1] um eine einseitig zwingende Vorschrift. Von ihr kann daher nur zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinem Nachteil abgewichen werden. § 21 Abs. 1 stellt klar, dass durch Tarifvertrag über das BEEG hinausgehende weitere Arbeitsfreistellungen zu Kinderbetreuungszwecken geschaffen werden können. Zugleic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die vorher in § 8 MuSchG a.F. für die Mehrarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeitn...mehr