• Beratung zum verantwortungsbewussten Abwägen des Restrisikos bei Einsätzen von Angehörigen der Feuerwehr nach dem Grundsatz "Eigenschutz geht vor Fremdschutz",
  • Vorsorge hinsichtlich des erforderlichen Tragens von Atemschutzgeräten bei Rettungseinsätzen in Verbindung mit der Immission von Gefahrstoffen,
  • Beratung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und zur Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material,
  • Unterstützung bei Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • therapeutische Betreuung hinsichtlich posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS), z. B. bei Verarbeitung und Nachbearbeitung traumatischer Ereignisse ggf. durch primäre, sekundäre bzw. tertiäre Prävention,[1]
  • Hinweise zum Gewähren von Ruhezeiten nach Feuerwehreinsätzen zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit, insbesondere bei Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren,
  • Beratung zur Vermeidung von Infektionen, z. B. beim Einsatz in Gewässern,
  • Hinweise zur Auswahl, zum Tragen aber auch zur Reinigung von PSA (z. B. Helm, Nackenschutz, Schutzkleidung, Handschuhe, Schuhe und Stiefel, aber auch Spezial-PSA, wie Brandbekämpfungskombi, Helm-Masken-Kombinationen, Kontaminationsschutz, Warnkleidung) auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung,[2]
  • Mitwirkung bei Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[3]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV im Feuerwehrdienst

  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung durch Tätigkeiten mit Feuerwehrpumpen, Trennschleifern, Kettensägen bei Rettungsaktionen;[4]
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können", "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen": z. B. durch allergisierend wirkende Reinigungs- und Desinfektionsmittel verursachte Atemwegserkrankungen bzw. chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Reinigungs- und Desinfektionsmittel;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Hautgefährdung beim Tragen kontaminierter PSA sowie durch Exposition der Hände mit Wasser durch häufiges Händewaschen und mit Desinfektionsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten, insbesondere bei nicht richtig angepassten umluftunabhängigen Geräten;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung): Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten";
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten": Beeinträchtigungen der Gesundheit auf Überdruckbaustellen[5] bzw. bei Rettungseinsätzen unter Wasser und Versorgung mit Atemluft über Tauchgerät in Form von Gleichgewichtsstörungen, Ohren-, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen durch steigenden Überdruck bzw. bei zu schnellem Absenken des Überdrucks;[6]
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Beeinträchtigung der Sehschärfe in Nähe und Ferne im Zusammenhang mit der Sehentfernung in Feuerwehrleitstellen;[7]
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": hohe Infektionsgefahr bei engem Kontakt mit zu rettenden Menschen (z. B. Hepatitis A und B, HIV, SARS-CoV-2);
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch ständiges Heben und Tragen schwerer Geräte sowie durch Tätigkeiten unter extremen Körperhaltungen;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Arbeiten unter Zeitdruck und andauernde Stressreaktionen nach Erleben besonders traumatischer Ereignisse (z. B. bei Bränden, Verkehrsunfällen und Unwetterkatastrophen).

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zu Rettungseinsätzen (Fahrerlaubnisverordnung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens beim Retten und Bergen aus Höhen.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Koll-Krüsmann: Tagesfortbildung Prävention von berufsbedingten Traumafolgestörungen, Akutinterventionen, LMU München 2014.
[2] Fabrizio et al.: Persönliche Schutzausrüstung, ecomed 2014.
[3] DGUV Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022,
[4] Klöpper: Tipps und Wissen: Gehörschutz bei der Feuerwehr, 2016.
[5] Überdruckbaustelle: Tätigkeiten in Druckluft mit Überdruck > 0,1 bar.
[6] Schneider/Lupo: Einsatzvo...

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