• Beratung zu Möglichkeiten der Kompensation der empfundenen hohen physischen Belastung durch Schicht- und Wochenendarbeit (z. B. durch gesundheitsfördernde Verhaltensweisen bezüglich körperlicher Bewegung und gesunder Ernährung, durch Einbeziehen in die Gestaltung des Dienstplans),
  • therapeutische Betreuung hinsichtlich posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS), z. B. bei Verarbeitung und Nachbearbeitung traumatischer Ereignisse durch Nachbesprechung unter psychologischer Aufsicht,
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung für Rettungsfahrzeuge,
  • Beratung zur Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen und Umgang mit Desinfektionsmitteln,
  • Unterweisung zum Infektionsschutzgesetz,
  • Mitwirkung beim Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • Hinweise zum Tragen von PSA insbesondere von Untersuchungshandschuhen und damit Verringerung berufsbedingter Dermatosen,
  • Mitwirkung bei Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten im Rettungsdienst kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen bei Notfallsanitätern

  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen": z. B. durch allergisierend oder chemisch-irritativ bzw. toxisch wirkende Reinigungs- und Desinfektionsmittel verursachte Atemwegserkrankungen;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut" : Exposition der Hände mit Wasser durch häufiges Händewaschen und mit Desinfektionsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten beim Umgang mit MRSA infizierten Patienten;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates und Sehbeeinträchtigung durch ergonomisch nicht optimal gestaltete Arbeitsmittel und Ausstattungselemente;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Hohe Infektionsgefahr bei Schnitt- und Stichverletzungen an kontaminierten Kanülen bzw. über Schleimhäute durch Übertragung von Infektionserregern (z. B. Hepatitis A und B, HIV);
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben und Tragen von Patienten und Geräten;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Arbeiten unter Zeitdruck und andauernde Stressreaktionen nach Erleben besonders belastender Ereignisse (z. B. bei Verkehrs- oder Arbeitsunfällen);

Darüber hinaus kann sich bei bestimmten Tätigkeiten über den Anhang ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen(kursiv) zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen (Eignungsbeurteilung – Fahrerlaubnisverordnung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens beim Retten und Bergen aus Höhen (Eignungsbeurteilung).

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

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