• Begehung der Betriebsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit),
  • aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten (z. B. bezüglich Tetanus-Immunisierung),
  • Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Erkrankungen, Feststellung ihrer Ursachen und Empfehlung von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen,
  • regelmäßige vor Ort durchzuführende Lungenfunktionsprüfungen bei gegebenen Expositionen gegenüber luftgetragenen und staubgebundenen Schadstoffen (Endotoxine u. a.),[1]
  • Beratung des Arbeitgebers zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Veränderung der Arbeitsabläufe im Sinne einer optimalen (stressfreien) psychischen Beanspruchung,
  • Hinweise zum Schutz vor UV-Strahlung bei der Ausübung von Tätigkeiten im Freien,
  • Kontrolle des Ess-, Trink- und Rauchverbotes in Arbeitsräumen,
  • Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich, insbesondere zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten durch Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Milben, Würmer,
  • Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung zur Notwendigkeit, Auswahl, Beschaffung und ordnungsgemäßen Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit),
  • Beratung zur Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen und Umgang mit Desinfektionsmitteln (Hygieneplan),
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Gärtnern kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Gärtner aufgrund der typischen Gefährdungen durch[3]

  • DGUV Empfehlung "Asbest": Gefahr durch asbesthaltigen Feinstaub bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten bzw. durch Abrieb an asbesthaltigen Pflanztischen;
  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Gefahr einer Erkrankung durch Staub beim Kompostieren;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung beim Arbeiten mit handgeführten Maschinen (Motorkettensäge; Heckenschere);
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Beeinträchtigung durch pflanzliche Unkräuter (Ambrosia) und biologische Arbeitsstoffe (Bakterien, Viren) und deren atemwegssensibilisierende, Wirkung;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Schädigung der Hautbarriere durch ständige Feuchtarbeit und Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen in den Bereichen Floristik, Zierpflanzenbau;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten, z. B. beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignungsbeurteilung)": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Benzol": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Umgang mit lösemittelhaltigen Pflanzenschutzmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Umgang mit lösemittelhaltigen Pflanzenschutzmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei Kompostierungsanlagen (schimmelpilzbelastete Areale);
  • DGUV Empfehlung "Krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe allgemein": Gefährdung durch Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfung, Begasung;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und der Kniegelenke durch körperlich schwere Arbeit verbunden mit Zwangshaltungen) im Umgang mit handgeführten und vibrierenden Maschinen (Motorkettensäge, Heckenschere) bzw. beim Schieben/Ziehen von Containern mit Pflanzen;
  • DGUV Empfehlung "Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)": Belastung durch UV-Strahlung bei allen Arbeiten im Freien;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": z. B. Gefahr hoher psychischer Belastung durch hohe Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für Sachwerte im Sinne eines vernünftigen Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
  • Erkrankung an Hautkrebs mittels UV-Strahlung.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und ...

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