• Begehung der Betriebsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit),
  • aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten,
  • Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Erkrankungen, Feststellung ihrer Ursachen und Empfehlung von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen,
  • regelmäßige vor Ort durchzuführende Lungenfunktionsprüfungen bei gegebenen Expositionen gegenüber luftgetragenen und staubgebundenen Schadstoffen (Endotoxine u. a.),
  • Beratung des Arbeitgebers zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Veränderung der Arbeitsabläufe bzw. zum Einsatz von PSA,[1]
  • Kontrolle des Ess-, Trink- und Rauchverbotes in Arbeitsräumen,
  • Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich, insbesondere zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten von Tieren auf Menschen durch Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Milben, Würmer,
  • Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung zur Notwendigkeit, Auswahl, Beschaffung und ordnungsgemäßen Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit),
  • Beratung zur Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen und Umgang mit Desinfektionsmitteln (Hygieneplan),
  • Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen,[2]
  • Unterstützung landwirtschaftlicher Beratungsdienste bei der Prozessbegleitung landwirtschaftlicher Unternehmen hinsichtlich ihrer Stabilisierung,
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Landwirten kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[3]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Tätigkeiten in der Landwirtschaft

  • G 1.2 "Asbesthaltiger Staub": Lungenkrebs durch Asbest bei Sanierung von Asbestprodukten in der Landwirtschaft;
  • G 1.4 "Staubbelastung": Gefahr einer Erkrankung durch Staub beim Ein- und Auslagern von Getreide;
  • G 20 "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung bei der Klauenpflege;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegerkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch allergisierende biologische Arbeitsstoffe u. a. durch Getreidestaub, im Bereich der Schweinehaltung bzw. bei Verwertung von Mist, Gülle und sonstiger Biomasse (z. B. Endotoxine, Schimmelpilze);
  • G 24 "Hauterkrankungen": Schädigung der Hautbarriere durch ständige Feuchtarbeit an Sortieranlagen von Kartoffeln, Gemüse;
  • G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Transport landwirtschaftlicher Produkte;
  • G 26 "Atemschutzgeräte": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten, z. B. beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln;
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr von Dächern und Gerüsten bei Instandhaltungsarbeiten;
  • G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Von Tieren auf Menschen (und umgekehrt) übertragbare Infektionskrankheiten (Zoonosen[4], FSME[5]), z. B. ansteckende Pilzerkrankung der Haut (Trichophytie oder Glatzflechte) bei der Rinderhaltung;
  • G 46 "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Starke Belastung der Wirbelsäule beim Heben und Tragen schwerer Lasten bei Arbeiten an Sortieranlagen bzw. durch Belastung bei Tätigkeiten im Knien beim Pflanzen und Ernten (Gonarthrose[6]) sowie Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: hohe psychische Beanspruchung bei Witterungsumschlag und dem Einbringen der Ernte, möglicherweise überlagert vom Mangel an Arbeitskräften;
  • Gefahr der Erkrankung an Hautkrebs durch UV-Strahlung.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Bauer: Untersuchung der Belastung und Beanspruchung bei Landwirten: Einfluss der Endotoxin-Exposition auf die Lungenfunktion, Universität Düsseldorf 2008,

Rieger: Biologische Belastungen der Beschäftigten in der Landwirtschaft, Bergische Universität Wuppertal 2010.

[2] SVLFG: Handlungshilfe, 1.7 Anleitung: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, 2020.
[3] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.
[4] Zoonose: Auf natürliche Weise zwischen Mensch und Wirbeltier übertragbare Infektionskrankheiten.
[5] FSME: Frühsommer-Meningoenzephalitis...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge