Zusammenfassung

 
Begriff

Unter dem Begriff Erste Hilfe werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die bei Unfällen, Vergiftungen oder akuten Erkrankungen ergriffen werden, um einen akuten gesundheitsgefährdenden oder lebensbedrohlichen Zustand von einer Person abzuwenden, und diese zur weiteren Behandlung an den Rettungsdienst, einen Arzt oder das Krankenhaus zu übergeben. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe können die ärztliche Behandlung jedoch nicht ersetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb sind v. a. die folgenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen grundlegend:

1 Notwendigkeit

Alle Maßnahmen der Ersten Hilfe dienen der Überbrückung der Zeit vom Auffinden der verunglückten, verletzten bzw. erkrankten Person bis zum Eintreffen (notfall-) medizinischer Rettungsfachkräfte. Eine Hilfe, die sich in der Möglichkeit erschöpft, einen Arzt herbeizurufen oder den Verletzten schnell ins Krankenhaus zu bringen, wäre für einen Notfallpatienten u. U. lebensbedrohlich.

 
Achtung

Kein Ersatz für Arzt

Die Maßnahmen der Ersten Hilfe können die ärztlichen bzw. rettungsdienstlichen Maßnahmen nicht ersetzen.

Erste Hilfe dient der Heilbehandlung, ohne selbst eine solche zu sein. Für den Begriff der Ersten Hilfe ist es gleichgültig, welchen Grad der Qualifikation der Helfer hat, so er nur ausgebildet ist. Soll die Qualifikation betont werden, lässt sich unterscheiden zwischen

  • der Ersten Hilfe des ausgebildeten "medizinischen Laien", z. B. des Ersthelfers,
  • des Sanitäters,
  • der ärztlichen Ersten Hilfe v. a. des notfallmedizinisch weitergebildeten Arztes, des Notarztes.

Die Maßnahmen der Ersten Hilfe sind für nicht medizinische Helfer nicht kompliziert und leicht zu erlernen. Die Erste Hilfe nimmt im Rettungsprozess eine wichtige Rolle ein, denn sie ist wie in einer Kette das Verbindungsglied zum Rettungsdienst bzw. Krankenhaus. Da eine Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied, hängt der Erfolg im Wesentlichen von der Qualität der Ersten Hilfe mit ab.

Zum Gebiet der Ersten Hilfe zählen nicht nur die im konkreten Fall durchzuführenden Maßnahmen, sondern auch alle organisatorischen Maßnahmen, Vorkehrungen, Einrichtungen, Hilfsmittel, die sie vorbereiten, ermöglichen, verbessern und der Aufzeichnung dienen.

2 Fachbereiche

2.1 Allgemeine Erste Hilfe

Unter den Bereich der allgemeinen Ersten Hilfe fallen alle Basiskenntnisse, die die einfachen Versorgungs- und Sicherheitsmaßnahmen von Menschen in allgemeinen Notfällen beschreiben.

Dazu gehören z. B. das theoretische Wissen über bestimmte Notfälle und Erkrankungen sowie die praktischen Kompetenzen, in gewissen Notfallsituationen die richtigen Handgriffe zu beherrschen.

2.2 Spezielle Erste Hilfe

Die spezielle Erste Hilfe umfasst alle ergänzenden Kenntnisse über spezifische Verletzungen und Erkrankungen, die betriebs- oder tätigkeitstypisch sind.

Dazu gehören z. B. das Wissen über Verletzungen durch chemische Stoffe oder atomare Strahlung.

2.3 Psychische Erste Hilfe

Unter psychischer Erste Hilfe versteht man die Information zur beruhigenden Einflussnahme auf den Betroffenen sowie das Verständnis für dessen Lage.

Darunter fallen verschiedene Maßnahmen wie z. B. das Gespräch, die Suche nach Körperkontakt und die Weitergabe von Informationen.

3 Erste-Hilfe-Material

Eine sachgerechte Erste Hilfe bei Unfällen kann mit dazu beitragen, Unfallfolgen zu mildern und den Betroffenen Leid zu ersparen. Daher ist es wichtig, dass in jedem Betrieb Erste-Hilfe-Material zur Verfügung steht. Schon kleine Wunden wie Schnitt-, Schürf- oder Stichverletzungen können bei unzureichender Erstversorgung zu Infektionen führen. Ordnungsgemäßes, keimfreies Verbandzeug kann dazu beitragen, derartige Folgen zu verhindern.

Das notwendige Material, das für eine Hilfeleistung benötigt wird, befindet sich i. d. R. in dem im Betrieb vorhanden Verbandkasten. Welcher Verbandkasten im jeweiligen Betrieb vorhanden sein muss, richtet sich u. a. danach um welche Art Betrieb es sich im konkreten Fall handelt, und wie viele Mitarbeiter im Betrieb anwesend sind.

Das Verbandzeug muss im Bedarfsfall nicht nur schnell erreichbar sein, sondern auch gegen Verunreinigung, Nässe und hohe Temperaturen geschützt aufbewahrt werden. Es muss stets vollständig sein, damit im Bedarfsfall kein Mangel besteht. Das bedeutet, dass es nach jeder Erste-Hilfe-Leistung sofort wieder ergänzt werden muss.

4 Erste-Hilfe-Räume

Um eine effektive Erste Hilfe vorhalten zu können, verfügen größere Betriebe über einen Erste-Hilfe-Raum oder vergleichbare Bereiche.

In diesen speziellen Räumen kann dann auch die ärztliche Versorgung bei Erkrankungen durchgeführt werden.

5 Dokumentation

Jede Verletzung und Erkrankung im Betrieb sowie die Hilfeleistung, die in deren Zusammenhang durchgeführt wurde, muss dokumentiert werden. Praktischerweise erfolgt die Dokumentation im Meldeblock, das sich bestenfalls in unmittelbarer Nähe des Verbandkastens befindet.

 
Wichtig

Aufbewahrungsfrist

Die Dokumentation ist 5 Jahre aufzubewahren.

6 Ersthelfer

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