Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] soll die berufliche Weiterbildung gefördert werden.

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Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung für die Dauer der Maßnahme seit dem 1.4.2024 ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass beim Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag betriebsbezogene Regelungen getroffen wurden über[2]

  1. das Bestehen des strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarfs,
  2. die damit verbundenen Perspektiven der Arbeitnehmer für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb und
  3. die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes.

In Betrieben mit weniger als 250 Arbeitnehmern ist es ausreichend, wenn mindestens 10 % der Arbeitnehmer von strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf betroffen sind. Für Kleinbetriebe mit weniger als 10 Arbeitnehmern ist anstelle einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers ausreichend.

[1] Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023, BGBl I 2023, Nr. 191.
[2] Art. 2 Ziff. 11 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023, BGBl I 2023, Nr. 191.

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