Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kürzung des Freibetrags um nicht steuerbare Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insb. nach R E 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019:[2]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 3 § 890 verlangt eine titulierte Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Titel kann auch eine Verpflichtung zur Handlung beinhalten, wenn der Schuldner der Pflicht zur Duldung oder Unterlassung nur genügen kann, indem er die hierfür erforderliche positive Handlung vornimmt (BGH MDR 20, 1276 [BGH 09.07.2020 - I ZB 79/19] – für die Duldung der Inaugensc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

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Führen auf Distanz / 4.2 Erwartungserklärung

Fehlentwicklungen im Arbeitsverlauf und Irritationen bis hin zu Enttäuschungen liegen oft in unklaren und unterschiedlichen Vorstellungen im Vorfeld begründet. Bei flexiblen Arbeitskonzepten sollte die Führungskraft explizit den Rahmen der Nutzung flexibler Zeitkonzepte mit den Mitarbeitenden klären – ergänzend zu einer ggf. vorliegenden Betriebsvereinbarung. Themen im Einzeln...mehr

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Variable Vergütung für Fach... / 9 Tipps zur Veränderung bestehender Vergütungsregelungen

Variable Vergütung braucht Akzeptanz! Um diese zu erzielen, sollte bei einer Einführung oder Veränderung bestehender Regelungen folgendes beachtet werden: Gestalten Sie das System so, dass die Chancen als mindestens gleichwertig zu den unvermeidbaren Risiken wahrgenommen werden. Es ist selbstverständlich, dass dieses nicht zu Lasten des wirtschaftlichen Erfolges gehen darf. E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 8 Einführung der Mitarbeiterbeurteilung

Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung eines Beurteilungssystems ist ein partnerschaftliches Betriebsklima. Dieses trägt dazu bei, die Angst sowohl beim Beurteiler als auch beim Beurteilten zu reduzieren. Der offene und intensive Informationsaustausch sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördern die positive Einstellung bei den Vorgesetzten und Mitarb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Variable Vergütung für Fach... / 8 Allgemeine Regelungen

Während das variable Zieleinkommen verbindlich zeitlich unbefristet zugesagt wird und nur in den Grenzen des deutschen Arbeitsrechtes reduzierbar ist, sollten die Bedingungen für die Ermittlung (Messgrößen, Modalitäten der Einkommensberechnung) nur für die Dauer jeweils eines Jahres fixiert werden. Entsprechend der strategischen Ausrichtung sowie der sonstigen Rahmenbedingun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Raumausstatter (Professiogr... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Auswahl CE gekennzeichneter PSA, Hinweise zum Einsatz geeigneter Schutzhandschuhe, Beratung zur Arbeitsorganisation im Hinblick auf erforderliche Montagezeiten und unverrückbare Fertigstellungstermine (z. B. bei Messe- bzw. Geschäftseröffnung), Unterstützung zur Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit und Gewährleistung der erforderlichen Erholung, Durchführun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schuhmacher (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von chemischen und biologischen Arbeitsstoffen, bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und erhöhtem Risiko einer arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maurer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zu Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen bei Herstellung von Mauerwerk aus natürlichen und künstlichen Mauersteinen bzw. bei Montage von Bauwerksteilen (z. B. Zement, Kalk, Mörtel, Kleber) unter Beachtung der Substitution von Gefahrstoffen, Hinweise zu Auswahl und richtigem Einsatz von PSA (Fuß-, Knie- und Handschutz, Kopf- und Augenschutz, Atemschutz), Unterstützung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fliesenleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Analyse und Beurteilung relevanter arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten und Ableitung organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen zu deren Vermeidung, Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Verarbeitung von Mörtel, beim Kleben, Beschichten und Spachteln sowie bei Reinigungsarbeiten, Beachtung einer möglichen Asbestbelastung bei Sanierun...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 15.4 Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot

Besteht im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Abtretungsverbot oder ist eine Abtretung unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt, ist eine derartige Regelung gegenüber einer Abtretung zum Zwecke der Restschuldbefreiung unwirksam (§ 287 Abs. 3 InsO). Es handelt sich dabei allerdings nur um eine relative Unwirksamkeit. Das bedeutet, das Abtretungsverbot oder de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung

Die Kosten der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO hat der Arbeitgeber selbst zu tragen.[1] Auch hinsichtlich der Kosten der Überweisung und der Bearbeitung der Pfändung besteht kein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Gläubiger.[2] Diese Kosten fallen grundsätzlich dem Arbeitgeber zur Last. Auch kann eine Kostenerstattungspflicht nicht durch Betriebsvereinbarung od...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.5 Rechtsfolgen nichtiger Betriebsratsbeschlüsse

Nichtige Betriebsratsbeschlüsse haben grundsätzlich keine Rechtswirkung. Für beteiligungspflichtige Maßnahmen bedeutet dies: Unterliegt die Maßnahme keinem echten Mitbestimmungsrecht, so hat ein nichtiger Betriebsratsbeschluss für die Maßnahme des Arbeitgebers keine Auswirkungen. Nur bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, hat der Beschluss des Betr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Beschlussfassung / Zusammenfassung

Überblick Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung, dessen Entscheidungsfindung sich nach bestimmten Regeln richtet. Maßgeblich sind nur die Beschlüsse des Betriebsrats als Kollegialorgan, nicht die Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden. Dieser vertritt den Betriebsrat nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Daher ist die Einhaltung der Regeln zur Beschluss...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.4 Teilnahmerecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat kein allgemeines Recht, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Teilnahme besteht gemäß § 29 Abs. 4 BetrVG nur, wenn er selbst die Einberufung einer Sitzung beantragt hat oder wenn der Betriebsratsvorsitzende ihn ausdrücklich eingeladen hat. Die Einladung kann sich auf einzelne Punkte der Tagesordnung beschränken. Wird der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Sammelbeförderung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel sind steuerfreier[1] Sachbezug, wenn die Beförderung jeweils für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist.[2] Unter Sammelbeförderung versteht der BFH die durch den Arbeitgeber organisierte oder ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.4 Gerichtliche Nachprüfbarkeit

Der Arbeitgeber kann im gerichtlichen Verfahren jederzeit bestreiten, dass ein wirksamer Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gefasst worden ist.[1] Prozessual gilt dabei Folgendes: Der Betriebsrat hat in einem gerichtlichen Verfahren im Bestreitensfall die Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung darzulegen.[2] Diesen Anforderungen genügt er zunächst, wenn er vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.3 Pauschale Ausschüttung des Budgets durch Dienst-/Betriebsvereinbarung

Dienst-/Betriebsvereinbarungen, die ohne Durchführung einer Leistungsbeurteilung eine pauschale Ausschüttung des gesamten Finanzvolumens vorsehen, sind unwirksam.[1] Eine solche Umgehung des Tarifziels kann so erfolgen, dass alle Beschäftigten einen gleich hohen Betrag erhalten oder aber dass der Pauschalbetrag nach Entgeltgruppen gestaffelt ausbezahlt wird, z. B. die Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.4 Beendigung einer bestehenden Dienst-/Betriebsvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 18 Abs. 6 TVöD-VKA beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (s. etwa § 70 Abs. 4 LPVG NW, § 57 Abs. 5 MBG SH) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in einem Beschäftigungsverhältn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.6 Auszahlungszeitpunkt

Mit der Festlegung des Bewertungszeitraums ist aber noch nicht geklärt, wann genau die Auszahlung der Leistungsentgelte zu erfolgen hat. Der Bewertungszeitraum bestimmt mithin lediglich über den grundsätzlichen Zeitraum der Leistungsmessung. Daher wird in der Praxis vielfach das Abrechnungs- bzw. Ausschüttungsjahr bestimmt, welches regelt, wann spätestens die jährliche Auszah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2 Betriebliche Einführung (§ 18 Abs. 2)

Im VKA-Bereich ist in § 18 Abs. 6 TVöD-VKA die Verpflichtungsklausel für betriebliche Vereinbarungen geschaffen worden. Ohne Dienst-/Betriebsvereinbarung lassen sich keine individualrechtlichen Zahlungsansprüche ableiten, denn es fehlt dann an der notwendigen Anspruchsgrundlage für die Auszahlung.[1] Durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 des § 18 TVöD-VKA ist jedoch r...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.3 Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde der Beschäftigten abgeholfen werden kann. Hierbei geht es um Beschwerden, die sich auf die Mängel im betrieblichen System als solche erstrecken. Die Kommission wird nur beratend tätig und wird nach Beratung der Angelegenheit dem Arbeitgeber die Empfehlung geben, Abh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.3 Ansparung des Budgets bei Pauschalzahlung

Die bei der Pauschalausschüttung jeweils auf das Folgejahr übertragenen (addierten) Volumen können nicht eingespart werden.[1] Ihre Übertragung dient dazu, dort den Einigungsdruck zu erhöhen, wo Mitarbeitervertretungen "auf der Bremse stehen".[2] Teilweise wird seitens der Gewerkschaften behauptet, dass im Falle einer fehlenden betrieblichen Regelung zum Leistungsentgelt im D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6 Berechnung des Leistungsentgelts und möglicher Regelungsbedarf

Neben den anzuwendenden Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung werden in der Dienst-/Betriebsvereinbarung Festlegungen benötigt, wie das Gesamtbudget an die Beschäftigten in Abhängigkeit der erreichten Leistungen auszuschütten ist. Es bedarf hier besonderer Sorgfalt, da erst eine überlegte Auswahl der möglichen Verteilungsgrundsätze- und Berechnungsoptionen die mit de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7 Betriebliche Vereinbarung und Kommission (§ 18 Abs. 6 und 7)

Zur Einführung der Leistungsentgelte bedarf es zwingend der Vereinbarung eines betrieblichen Systems im Wege der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Der durch den Tarifvertrag gesteckte Rahmen muss durch sachgerechte Regelungen, die auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgefüllt werden. Die Mitwirkung an der Entwicklung des Betrieblichen Systems ist der Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.6.6 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Bereich des BPersVG) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.6 Bewertungsskala

Grundlage für die Berechnung der Leistungsentgelte ist die Auswertung der erbrachten Leistungen nach Abschluss des in der Dienst-/Betriebsvereinbarung festgelegten Bewertungszeitraums (vgl. Punkt 3.5). Wie bereits aufgezeigt wurde, besteht das Gebot zur Differenzierung der erbrachten Leistungen. Die Bewertung wird daher durch einen Soll-Ist-Vergleich anhand der betrieblich fe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.5 Fortführung undifferenzierter Auszahlungssysteme über den 25.10.2020 hinaus

Soweit bei einem Arbeitgeber vor dem 25.10.2020 eine abgeschlossene Dienst- und Betriebsvereinbarung oder eine betrieblichen Praxis ohne Leistungsdifferenzierung bei der Auszahlung bestanden hat, die rückwirkend durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 legitimiert wurde, kann diese unbefristet fortgeführt werden, bis sie durch neue Regelungswerke ersetzt wird. Bestandssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.4 Jährliche Ausschüttungspflicht

Es besteht die absolute Verpflichtung des Arbeitgebers, das für das Leistungsentgelt gebildete Budget jährlich auszuzahlen, § 18 Abs. 3 Satz 2 TVöD-VKA.[1] Zwingend festgeschrieben ist die zweckentsprechende Verwendung. Auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage darf das Gesamtvolumen den Beschäftigten nicht vorenthalten und für andere Zwecke, wie z. B. der Haushaltsk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3 Sonstige Einflussfaktoren auf das Leistungsentgelt

Je nach Ausgestaltung sind in der Dienst-/Betriebsvereinbarung flankierende Regelungen mit aufzunehmen, die die Berechnung und den Anspruch auf das Leistungsentgelt beeinflussen. Wichtig Ein Leistungsentgeltsystem wird immer dann von den Beschäftigten akzeptiert werden, wenn sie es nachvollziehen können. Das Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit sollte auch immer daraufhin überp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.2 Ausnahmefall – keine Personalvertretung

§ 18 TVöD-VKA unterstellt das Bestehen einer Arbeitnehmervertretung als Regelfall. Sollte es jedoch sein, dass in einer Dienststelle/einem kommunalen Unternehmen keine Arbeitnehmervertretung besteht, trifft die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 6 TVöD-VKA ausdrücklich eine Sonderregelung. Hiernach hat der Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der Leistungsentgelte im Umfang de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.1 Budget

Besondere Bedeutung kommt bei den Regelungen in der Dienst-/Betriebsvereinbarung dem Budget zu. Dies mag auf den ersten Blick überraschen, da hierzu bereits § 18 Abs. 3 TVöD-VKA eine abschließende Regelung trifft (siehe Punkt 3.2). Die Regelung bezieht sich jedoch auf das gesamte auszuschüttende Budget. Die Verteilung im Einzelnen wird nicht davon erfasst. Dabei werden hierd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.7 Gewichtung

Mehrere Ziele können untereinander gewichtet werden. Für die Berechnung muss die Summe der gewichteten Einzelziele immer einen gleich hohen Wert erreichen, i. d. R. wird eine prozentuale Aufteilung bis zu insgesamt 100 % gewählt. Hiermit kann der unterschiedlichen Wertigkeit der einzelnen Ziele Rechnung getragen werden. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte A vereinbart 2 Ziele. Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 1.2 Variable Bezahlung nach Leistung und Erfolg

§ 18 TVöD-VKA enthält das Potential zur Förderung einer modernen Managementphilosophie und Unternehmenskultur im öffentlichen Dienstleistungssektor, indem zwischen guten und schlechten Leistungen differenziert wird, Entgeltbestandteile variabel und widerruflich gestellt werden, die Ergebnisorientierung des betrieblichen Handelns im Vordergrund steht, die dezentrale Führung gestä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.3.1 Kriterienfindung

Der Tarifvertrag gibt keine Kriterien vor, die bei der Leistungsfeststellung zwingend zur Anwendung kommen sollen. Die Ausgestaltung des betrieblichen Systems ist auch insoweit den Betriebsparteien überlassen. Analog den Zielvereinbarungen müssen auch die von den Führungskräften festgelegten Kriterien möglichst bewertbar oder anderweitig objektivierbar sein. Kriterien wie Sel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.6.1 Anzahl der Bewertungsstufen

Die Anzahl der gewählten Stufen bestimmt den Differenzierungsgrad zwischen den erbrachten Leistungen. Wählt man lediglich 2 Bewertungsstufen, wird lediglich nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip bewertet, d. h. der Beschäftigte geht mit einer 100 %-Leistung in die Bewertung voll ein oder erhält mit 0 %-Leistung kein Leistungsentgelt. Da weitergehende Differenzierungen durch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 5.1 Vertrauensarbeitszeit

Auch Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die eine Vertrauensarbeitszeit haben, müssen erfasst werden. Bei Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Präsenz von Mitarbeitenden während einer vereinbarten Arbeitszeit im Vordergrund, sondern das Arbeitsergebnis. Arbeitnehmer können die Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, wobei gesetzliche Vorschriften oder solche aus Tarifvertrag...mehr