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Tierpfleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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  • Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes,
  • Beratung zum Abbau körperlicher Schwerarbeit bei Fütterungs- und Reinigungsarbeiten,
  • sichere Planung der Arbeitsabläufe insbesondere bezüglich tierpflegerischer Arbeiten (Behandlung, Verabreichung von Medikamenten, Einfangen und Transport) bei besonders gefährlichen Tieren,
  • Erstellen eines Tierkatasters,
  • Hinweise zur Vorbereitung von Notfallmaßnahmen bei Gifteinwirkung (z. B. durch Schlangenbiss) und deren schriftliche Festlegung,[1]
  • schriftliche Vereinbarungen mit örtlichen Krankenhäusern und Rettungsdiensten zwecks Einstellung auf derartige Vergiftungsnotfälle mit der Bevorratung von Seren gegen die Gifte,
  • Analyse möglicher Gefährdungen durch Zoonosen und Hinweise zum vorbeugenden Infektionsschutz,[2]
  • Hilfestellung bei Erarbeitung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters,
  • Beratung zum Stressabbau durch optimale Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung und Verhaltensprävention,
  • Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Kopf-, Knie- und Hautschutz sowie gegen Absturz,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplans und Beratung zu hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und zu erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten,
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Tierpflegern kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[3]
 
Wichtig

Pflicht- und Ange...

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