Wenn in der Pforte ein normaler Bildschirmarbeitsplatz betrieben werden soll (z. B. für Datenpflege usw.), dann sollten die allgemeinen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze eingehalten werden. In diesen Fällen muss es möglich sein, zentral vor dem Monitor zu sitzen, sodass Blick- und Arbeitsrichtung nicht voneinander abweichen. Die Tastatur muss parallel und mit mindestens 10 cm Abstand zur vorderen Tischkante liegen können und es muss ausreichend Platz sein, um Unterlagen in einem günstigen Blickwinkel ablegen zu können. Zum Bildschirm sollte je nach Größe ein Sehabstand von mind. 60 cm oder mehr eingehalten werden und er sollte nicht über Augenhöhe positioniert sein.

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