Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Konzernbetriebsvereinbarung

Rz. 30 Bei einer Konzernbetriebsvereinbarung handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung, welche der Konzernbetriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Konzernleitung abschließt. § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für den Konzernbetriebsrat u. a. auf die für den Gesamtbetriebsrat geltende Regelung des § 51 Abs. 5 BetrVG. Letztere Vorschrift wiederum verweist auf die Vorschr...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 2 Beschäftigungspflicht

Alle Arbeitgeber (außer den Bergbaubetrieben, die Untertagearbeiten ausführen) mit Arbeitsplätzen im betreffenden Bundesland sind verpflichtet, Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen zu beschäftigen, soweit sie eine entsprechende Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen. Allerdings werden sie auf die Pflichtplätze nach dem SGB IX angerechnet, ohne dass es dafür auf die Behind...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 58 BetrVG ist die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats normiert. Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung und Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats. Sie ist der Vorschrift des § 50 Abs. 1 BetrVG nachgebildet, die die Rechtsstellung und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats im Verhältnis zu den einzelnen Betriebsräten regelt. Im Rahmen seiner originären Zuständigke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für die Organisation und Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats auf die entsprechenden Bestimmungen für den Betriebsrat (§§ 25 Abs. 1, 26, 27 Abs. 2 und 3, 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, 30, 31, 34 bis 36, 37 Abs. 1 bis 3, 40, 41) sowie den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5 BetrVG). § 59 Abs. 2 BetrVG legt Einzelheiten z...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verhandlungspartner des Konzernbetriebsrats

Rz. 6 Das Betriebsverfassungsgesetz legt nicht fest, wer im Verhältnis zum Konzernbetriebsrat "Arbeitgeber" ist.[1] Trotz der rechtlichen Selbstständigkeit der abhängigen Konzernunternehmen geht das Betriebsverfassungsrecht aber vom Bestehen eines Konzernarbeitgebers aus.[2] Dies ist insofern problematisch, als der Konzern selbst weder eine Rechtsperson noch (Vertrags-)Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG betriebs- und nicht unternehmens- oder konzernbezogen ausgestaltet, sodass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten grundsätzlich die Betriebsräte des betreffenden Konzernunternehmens zuständig sind. Gleichwohl kann im Einzelfall der Konzernbetriebsrat auch für soziale Angelege...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 11 Kraft Gesetzes ist der Konzernbetriebsrat gemäß § 58 Abs. 1 BetrVG originär zuständig, wenn (1.) eine Angelegenheit den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betrifft und (2.) eine Regelung nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb der jeweiligen Konzernunternehmen erfolgen kann. Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nur gegeben, wenn diese zwei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Freiwillige Mitbestimmung

Rz. 18 Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist gegeben, wenn freiwillige Leistungen geregelt werden sollen, deren Zweck der Arbeitgeber (mitbestimmungsfrei) bestimmt, sie aber nur konzerneinheitlich oder unternehmensübergreifend gewähren will.[1] Demnach ist die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats in dem gesamten Bereich der freiwilligen Betriebsvereinbarungen (§ 88 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59a BetrVG wurde durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1] in das BetrVG eingefügt. Die Vorschrift normiert entsprechend dem Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Betriebsrats (§ 32 BetrVG [2]) und dem Recht der Gesamtschwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats (§ 52 BetrVG [3]) auch ein Teilnahmerecht der Konzern...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.2 Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt oder in einzelnen Teilen gegen gesetzliche Verbote verstoßen und deshalb (in diesen Teilen) gemäß § 134 BGB nichtig sein. Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sind in erster Linie die vielfältigen Regelungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.) sowie die Gesetze zum Sc...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1 Verstoß gegen eine Formvorschrift

Ein Verstoß gegen die durch Gesetz bestimmte Form hat grundsätzlich Nichtigkeit zu Folge.[1] Diese allgemeine Vorschrift des § 125 BGB gilt auch für den Arbeitsvertrag. Wichtig Formvorschriften aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beachten Zu den gesetzlichen Formvorschriften i. S. d. § 125 BGB zählen auch solche, die sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht der in § 49 BetrVG enthaltenen Regelung über das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat und regelt 4 Gründe für das Ende der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat. Rz. 2 Die Regelung ist zwingend und kann daher weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Rz. 3 Das SprAuG enthält eine entsprechende Vor...mehr

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Stundung / 1 Vereinbarung und Wirkung

Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen.[1] Für die Stundung ist im Allgemeinen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es genügt grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus Nachweisgründen ist jedoch die Schriftform sinnvoll und ratsam. Durch Tarifvertrag oder Be...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 10 Soweit ein Widerrufsvorbehalt diesen Anforderungen nicht genügt, ist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag nichtig. Für Widerrufsvorbehalte in Verträgen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, macht das BAG dahingehend eine Ausnahme, dass die hierdurch entstehende Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Eine Bindung des Arbeitgebers an die ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Zusammensetzung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Rz. 15 Gemäß § 55 Abs. 4 BetrVG kann die Mitgliederzahl abweichend vom Gesetz – ebenso wie beim Gesamtbetriebsrat[1] – durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verringert oder erhöht werden. Allerdings darf sich die abweichende Regelung – ebenfalls in Übereinstimmung mit den für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelungen – lediglich auf die Zahl der Konzernbetriebsratsmi...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1 Betriebsvereinbarungen

1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung? Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Re...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.2 Einjährige Veränderungssperre

Die in die Arbeitsverträge der übergegangenen Arbeitnehmer transformierten Regelungen der Betriebsvereinbarungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht geändert werden. Ein entsprechender Änderungsvertrag mit dem Arbeitnehmer oder eine Änderungskündigung wären wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam. Die Jahresfrist bemisst sich vom Zeitpunkt de...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.3 Gesamtbetriebsvereinbarung

Die Grundsätze für die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen (s. o.) hat das BAG auch auf die Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen ausgedehnt. Im Fall eines Betriebsübergangs behalten daher Gesamtbetriebsvereinbarungen, die in den Betrieben des Veräußerers gelten, in den übertragenen Betrieben oder Betriebsteilen ihren Status als Rechtsnorm auch dann, wenn nur einer ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Daher bedarf es auch auf dieser Ebene eine Repräsentation sämtlicher der in den einzelnen Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. Durch die Regelung über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats soll eine Beteiligung der Arbeitnehmerschaft i...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.2 Regelungsgehalt des § 613a BGB

§ 613a BGB enthält hinsichtlich der Folgen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse verschiedene Regelungen. Dies sind im Einzelnen: Der Übergang der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis (Abs. 1 Satz 1) auf den neuen Inhaber, die individualrechtliche Fortgeltung von Rechten und Pflichten, die auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.2 Einjährige Veränderungssperre

Auch transformierte tarifvertraglich begründete Regelungen (nicht bei Geltung kraft arbeitsvertraglicher Verweisung) dürfen vor Ablauf eines Jahres grundsätzlich nicht geändert werden. Die Wirkungsweise einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer transformierten Norm entspricht regelmäßig derjenigen, die bei einem Austritt ...mehr

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Car Allowance / 4 Anspruchsgrundlage

Arbeitnehmer haben erstmal keinen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung. Eine solche kann aber im Arbeitsvertrag oder in einer Ergänzung dazu vertraglich festgelegt werden. Auch in tarifvertraglichen Regelungen sowie aus Betriebsvereinbarungen kann ein Anspruch begründet werden. Außerdem kann ein Anspruch durch eine betriebliche Übung entstehen, etwa wenn der Arbeitgeber oh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Auswirkungen auf Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 40 Von einem Eintritt oder Austritt von Unternehmen des Konzerns bleiben die Konzernbetriebsvereinbarungen grundsätzlich unberührt, diese gelten fort. Dies gilt auch dann, wenn infolge der Veränderungen des Konzerns die Voraussetzungen des Konzernbetriebsrats entfallen oder der Konzern selbst zu bestehen aufhört. Für die Fortgeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Anlehnung an die für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften (§§ 47 Abs. 2 bis 9 BetrVG) regelt § 55 BetrVG für den Konzernbetriebsrat die Mitgliederzahl und Zusammensetzung, die Bestellung von Ersatzmitgliedern und die Stimmengewichtung. Bei der in § 55 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten angemessenen Berücksichtigung der Geschlechter handelt es sich allerdings um...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die den Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern regelnde Vorschrift des § 56 BetrVG entspricht der für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelung des § 48 BetrVG. Die Vorschrift des § 56 BetrVG ist wegen seines eindeutigen Wortlauts nur auf den Ausschluss einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder anwendbar und kann für eine Auflösung des Konzernbetriebsrats als Organ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.4 Prozessuale Aspekte

Geht ein Betrieb während eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens unter Wahrung seiner Identität nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen Erwerber über, so tritt dieser automatisch in die prozessuale Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein. §§ 265, 325 ZPO finden keine Anwendung. Für das Prozessrechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiell rechtlich berechtigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Job Crafting / 7 Job Crafting aus Sicht von HR

Wie an verschiedenen Stellen betont wurde, zeigen praktisch alle Menschen in einer Organisation in einem gewissen Maß Job Crafting-Verhalten. Es wurde ebenfalls erörtert, wie Führungskräfte diese Form der Veränderungsenergie in einem positiven Sinne katalysieren können. Um das Bild zu vervollständigen, soll zum Abschluss des Beitrags ein Blick auf die Rolle von HR in diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Soziale Abgaben

Rz. 116 [Autor/Zitation] Unter "sozialen Abgaben" sind lediglich die gesetzlichen Pflichtabgaben zu verstehen, soweit sie die Gesellschaft zu tragen hat (Arbeitgeberanteile), nicht dagegen Aufwendungen, die aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung anfallen. Rz. 117 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierher die Beiträge der Gesellschaft an die Sozialversic...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1] Neben dieser Überwachungsaufgabe obliegt dem Betriebsrat nach § 75 A...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 2.2 Kündigung wegen Verstoßes gegen Arbeitsschutzauflagen

Wird der Arbeitnehmer durch den Alkoholgenuss zu einer arbeitsschutzrechtlich bedenklichen "Gefahrenquelle", ist eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar. Die Gefahr kann dabei direkt vom Arbeitnehmer ausgehen, von einer Maschine, die er bedient oder durch Abläufe bedingt sein, die vom betroffenen Arbeitnehmer beeinflusst werden. Die Gefährdungslage kann den Arbeitnehmer selbst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 6 Andere Suchtmittel

Diese Ausführungen gelten grundsätzlich auch für den Missbrauch anderer Suchtmittel, wie z. B. anderer Drogen oder Medikamente. Arbeitgeber sollten vor diesem Hintergrund sensibilisiert sein für jegliche Anzeichen einer Suchterkrankung bzw. (substanzbezogenes und -bedingtes) Suchtverhalten. Selbstverständlich insbesondere hinsichtlich solchem Verhalten, was unmittelbar und m...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Befristeter Arb... / 2 Höchstdauer für die Befristung

Die Befristung darf nicht nur die Zeiten der Mutterschutzfristen sowie die Zeiten der gesetzlichen Elternzeit abdecken. Vielmehr ist die Befristung auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung der Vertretungskraft zulässig.[1] Die Dauer des Arbeitsverhältnisses darf jedoch nicht an der gesetzlich zulässigen Höchstdauer der Elternzeit ausgerichtet werden. Es muss sich vielmeh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.2 Anrechnung

Freistellungen, die aufgrund anderer Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge erfolgen, werden auf den Anspruch auf Bildungszeit angerechnet, wenn durch sie die Erreichung der Ziele des BzG BW ermöglicht wird und während der Freistellung ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.4.2 Anrechenbarkeit

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit auf den Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen den späteren Arbeitgeber anzurechnen. Eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beruhen, ist möglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die im selben Kalenderjahr schon gewährte Freistellung angerechnet. Überdies ist eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, möglich, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung des BbgEBG entsprechen und ein Ans...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.4.2 Anrechnung

Wechselt der Arbeitnehmer bzw. Auszubildende seinen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz, so muss er sich die in demselben Kalenderjahr bereits in Anspruch genommene Bildungszeit auf das ihm zustehende Freistellungskontingent anrechnen lassen. Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die im selben Kalenderjahr schon gewährte Freistellung angerechnet. Überdies ist eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen, die auf anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, möglich, wenn sie den Grundsätzen der Arbeitnehmerweiterbildung des AWbG entsprechen und die Anrechenbarkeit v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schadensersatzanspruch von ... / Hintergrund

Die DSGVO ist eine EU-weite Regelung, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt und klare Vorgaben zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten macht. Arbeitgeber müssen diese Vorgaben auch im Hinblick auf ihre Mitarbeiterdaten beachten, wie ein aktueller Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt. Ein Arbeitgeber plante den Einsatz einer neuen Software f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können diese spezifischeren Vorschriften für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entspr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 7.2 Geltung von Art. 88 DSGVO für alle Betriebsvereinbarungen?

Vor der Entscheidung des EuGH vom 19.12.2024[1] wurde vielfach die Frage diskutiert, ob die Anforderungen von Art. 88 DSGVO für sämtliche Betriebsvereinbarungen gelten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern regeln oder voraussetzen, oder nur für solche Betriebsvereinbarungen, die solche Verarbeitungen datenschutzrechtlich legitimieren sollen, also al...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 4 Vorteile von Betriebsvereinbarungen im Datenschutzrecht

Sowohl für Arbeitgeber und Betriebsräte als auch für Arbeitnehmer haben betriebliche Vereinbarungen über Datenverarbeitungen und zum Datenschutz erhebliche Vorteile. Zum einen schaffen sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit und stärken die Verbindlichkeit der unternehmensinternen Regelungen zum Datenschutz, zum anderen können klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen auch di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 3 Betriebsvereinbarungen in der Systematik des Datenschutzrechts

Die vorstehenden Beispiele haben deutlich gemacht, dass bei vielen Bausteinen eines Datenschutz-Compliance-Systems eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich sein kann, um die Anforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Bereits in der Vergangenheit waren Betriebsvereinbarungen dabei ein effektives Mittel, um die Zwecke sowie die Art und Weise von ...mehr