Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit Juristen und dem Betriebs- oder Personalrat gemäß ihres Direktionsrechts den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und während der Pausen grundsätzlich verbieten. Ein solches Verbot kann mittels

  • einer Arbeitsanweisung,
  • einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag,
  • einer Betriebsvereinbarung (in Betrieben mit Betriebsrat) erfolgen.

Ein solches Verbot könnte auch die Zeit vor Dienstantritt umfassen, um eine Drogeneinwirkung während der Arbeitszeit zu verhindern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge