Was tun bei alkoholisierten Mitarbeitern?

Nicht nur an Geburtstagen spielt Alkohol in Betrieben eine Rolle. Eigentlich kann jeder Mitarbeiter einmal alkoholisiert zur Arbeit erscheinen. Vielleicht hat er Sorgen oder beim Feiern zu viel getrunken. Jetzt heißt es genauso handeln, wie wenn ein Mitarbeiter häufig wegen Alkohol auffällt.

Selbstverständlich gibt es rechtliche Grundlagen, wie mit Alkohol bei der Arbeit umzugehen ist. Doch besser sind Prävention, klare Betriebsvereinbarungen und eine professionelle Gesprächsführung. Denn schon bei einem Mal zu viel Alkohol steigt das Unfallrisiko. Permanent gefährlich wird die Situation, wenn regelmäßig Alkohol konsumiert wird und Arbeitsleistung, Konzentration und Verantwortungsbewusstsein darunter leiden.

Beobachten und handeln

In der Broschüre „Alkohol in der Arbeitswelt“ steht, was man tun sollte und was man tun muss, wenn ein Mitarbeiter alkoholisiert ist. So heißt es dort zum Beispiel, dass man eine Person, die nur leicht alkoholisiert ist, besser aus dem Verkehr ziehen sollte. Eventuell kann sie an einem ruhigen Arbeitsplatz ungefährliche Arbeiten ausführen. Dabei sollte man sie allerdings beobachten.

Ist ein Mitarbeiter stark alkoholisiert,

  • darf er nicht weiterarbeiten,
  • muss er nach Hause begleitet werden,
  • sollte er zu Hause am besten in Empfang genommen werden,
  • sollte man ihm später die Kosten für den Heimtransport in Rechnung stellen,
  • sollte man ein Protokoll anfertigen, das der Mitarbeiter zu unterschreiben hat.

Präventive Maßnahmen

Damit Alkohol nicht zum Problem im Betrieb wird, sind in der Broschüre präventive Maßnahmen genannt wie etwa:

  • eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln erstellen,
  • über die Gefahren durch Alkoholkonsum an Gesundheits- und Sicherheitstagen informieren,
  • Führungskräfte in der Gesprächsführung mit alkoholisierten Personen schulen,
  • alkoholfreie Getränke günstiger anbieten und durch Aktionen aufwerten,
  • über Hilfsprogramme für Betroffene informieren.
Schlagworte zum Thema:  Suchtprävention, Betriebsvereinbarung