Steuerliche Maßnahmen im Klimapaket

Das Bundeskabinett hat am 9.10.2019 das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Enthalten sind in dem Klimaschutzpaket auch einige Steueränderungen. 

Als zentrales Element soll klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) einen Preis bekommen und Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas verteuern - es ist aber ein Einstieg auf einem moderaten Niveau geplant. Im Gegenzug sollen u. a. folgende Steuerentlastungen kommen:

Erhöhung der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Die Regelung soll Ende 2026 auslaufen.

Fernreisen mit der Bahn

Für Fernzugreisen (ICE und IC) soll zukünftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten (7 %). Die Deutsche Bahn kündigte umgehend an, dass die Preise für ICE und Intercitys mit Inkrafttreten um 10 % sinken sollen. Die sonst zum Jahresende oft übliche Preiserhöhung soll es nicht geben. Im Gegenzug zu dieser Steuersenkung soll die Luftverkehrsteuer für Starts von deutschen Flughäfen zum 1.1.2020 steigen.

Umstieg auf Elektrofahrzeuge

Bereits mit dem JStG 2019 (derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren) soll die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung eines batterieelektrischen Fahrzeuges oder eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeuges bis 2030 verlängert werden. Die Bemessungsgrundlage soll mit dem Klimapaket zukünftig darüber hinaus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 EUR von 0,5 % auf 0,25 % abgesenkt werden.

Zudem soll die Steuerbefreiung nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Es ist geplant, die auf 10 Jahre befristete Dauer der Steuerbefreiung bis längstens 31.12.2030 zu begrenzen.

In einem weiteren Schritt soll die von Bund und Herstellern getragene Kaufprämie ab 2021 für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb verlängert und für Autos unter 40.000 EUR angehoben werden.

Energetische Sanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen sollen dabei gleichermaßen durch einen Steuerabzug profitieren. Wer beispielsweise alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, soll seine Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 % der Kosten mindern können.

Die bestehenden KfW-Förderprogramme sollen um 10 Prozent erhöht werden.

Kfz-Steuer: Für klassisch motorisierte Neufahrzeuge wird es teurer 

Die Bundesregierung will die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1.1.2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km schrittweise erhöht.

Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050