Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / 2. Rechtsfolgen

Liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, sind die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur i.R.d. Entfernungspauschale abziehbar (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG); der Ansatz von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen scheidet insoweit aus. Firmenwagen: Wird dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, kann der geldwerte Vorteil entwede...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / bb) Stellungnahme

Der Wortlaut von § 9 Abs. 4 S. 1 EStG verlangt eine "ortsfeste betriebliche Einrichtung". Fraglich ist, was im vorliegenden Fall als "ortsfeste betriebliche Einrichtung" betrachtet werden kann. Flughafen als allein tauglicher Anknüpfungspunkt: Dem Flugzeug fehlt – isoliert betrachtet – das Erfordernis der Ortsfestigkeit. Flugzeuge, Fahrzeuge und Schiffe scheiden von vornherei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stephan Peters[*] Kaum eine Vorschrift des Einkommensteuerrechts hat in den letzten Jahren so viele finanzgerichtliche Entscheidungen hervorgebracht wie § 9 Abs. 4 EStG. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob die Wege dorthin nur i.R.d. Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden, und beeinflusst zugleich die Bewertung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / I. Hintergrund

Mit dem UntStReiseKG vom 20.3.2013[1] wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2014 – in § 9 Abs. 4 EStG der bisherige Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den gesetzlich definierten Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" (§ 9 Abs. 4 EStG) ersetzt. Mit der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte wird der Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und dieser ersten Täti...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

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Die erste Tätigkeitsstätte ... / 3. Empfehlungen für die Beratungspraxis

Für die Beratungspraxis steht die arbeits- oder dienstrechtliche Zuordnung im Mittelpunkt, weil sie die erste Tätigkeitsstätte vorrangig und unabhängig vom qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit bestimmt[49]. In einem ersten Schritt ist daher zu klären, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Zuordnung getroffen hat und ob diese eindeutig ist. Soll der Werbungskostenabzug für die Fah...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / aa) Sonderfall Flugzeugcrews

Geparktes Flugzeug = Bejahung einer großräumigen ersten Tätigkeitsstätte: Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das FG Berlin-Brandenburg [9] entschieden, dass sich die erste Tätigkeitsstätte einer Flugbegleiterin an dem Flughafen befindet, der ihr als Heimatbasis zugewiesen wurde. Das Flugzeug selbst ist mangels Ortsfestigkeit keine erste Tätigkeitsstätte. Die geparkten Flugz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / bb) Kein qualitativer Schwerpunkt an Einrichtung erforderlich

Ist der Arbeitnehmer einer bestimmten Tätigkeitsstätte arbeitsrechtlich zugeordnet, kommt es aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers für das Auffinden der ersten Tätigkeitsstätte auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer dort ausübt oder ausüben soll, entgegen der bis 2013 geltenden Rechtslage nicht mehr an[34]. Erforderlich – aber auch ausre...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.6 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

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Gesetzesradar / 3.19 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen g...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Alternativenergie

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.17 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Begrenzung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 13 S. 2 EStG)

Rz. 18 § 3 Nr. 13 S. 2 EStG wurde geändert m. W. v. 1.1.2014.[1] Die Steuerbefreiung gilt gem. § 3 Nr. 13 S. 2 Halbs. 1 EStG hinsichtlich der als Reisekosten gezahlten Vergütung des Verpflegungsmehraufwands nur bis zur Höhe der Pauschbeträge gem. § 9 Abs. 4a EStG.[2] Dadurch wird gewährleistet, dass Zuwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen nur in dem Umfang steuerfrei ge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) zum Ort des eigenen Hausst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überblick

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Das steuerliche Reisekostenrecht umfasst Regelungen zu Aufwendungen und deren Erstattung, die Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Darunter fallen: Fahrtkosten Kosten für Verpflegung Übernachtungskosten Reisenebenkosten Für die steuerliche Behandlung gilt bei Arbeitnehmern: Aufwendungen können durch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Mit der Frage der b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 155 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115 ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27 ff) und der > Ers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fahrtkosten

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Familienheimfahrten

Tz. 9 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrten können einmal die Woche (ab VZ 2026) mit 0,38 EUR je vollen Entfernungskilometer ohne Flug- und Fährstrecken (= Entfernungspauschale – 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG, Anhang 10) berücksichtigt werden. In den Jahren 2022–2025 betrug die Entfernungspauschale 0,30 EUR für die ersten vollen 20 Kilo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers (hier der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale (hierzu s. Tz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20 ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff). Kfz-Kost...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Reisekosten-Grundsätze seit 2014

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Insbesondere waren 2014 folgende systematischen Neuregelungen in Kraft getreten: Der frühere Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10). Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich seitdem nach der "ers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaskoversicherung

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Prämie für eine Kaskoversicherung (> Sachversicherung) gehört grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (EFG 2005, 1460). Die Prämie gehört auch nicht zu den > Sonderausgaben Rz 25. Ausnahmsweise sind Prämien für ein als > Arbeitsmittel genutztes Kfz als > Werbungskosten abziehbar. Soweit die Prämie auf die Ben...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Drogen

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Suchtkrankheiten können zu Behinderungen (allgemein > Menschen mit Behinderungen) führen, die eine Berücksichtigung des Kindes bei seinen Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus rechtfertigen (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 110 ff; > Kindergeld Rz 15 ff). Zum Nachweis der Behinderung durch Drogenabhängigkeit vgl BFH 198, 56...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Drittaufwand

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zur Berücksichtigung von Drittaufwand als WK > Werbungskosten Rz 23 ff. Zu weiteren Einzelheiten > Absetzung für Abnutzung Rz 16, > Arbeitszimmer Rz 71 ff, > Bildungsaufwendungen Rz 11/1, > Doppelte Haushaltsführung Rz 34 ff, > Ehegattenbesteuerung Rz 27, > Entfernungspauschale Rz 108, > Influencer Rz 16, > Kraftfahrzeugkosten Rz 9, > Meisterprüfun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaminfeger

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das tarifliche Waschgeld gehört zum stpfl > Arbeitslohn (EFG 1994, 656). Das tarifliche Kleidergeld bleibt ebenso steuerfrei wie die sonst übliche Gestellung der Arbeitskleidung (§ 3 Nr 31 EStG; > Berufskleidung ). > Wäschegeld. Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Kehrbezirk ist kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 5...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geändertes Reisekostenrecht seit 2014/2026

Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Änderungen im mit Wirkung ab 2014 reformierten (und zuletzt mit Wirkung ab 2026 angepassten) Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Reisekosten bei Gewinneinkünften

Tz. 90 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 So wie für einen Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird (s. Tz. 10 ff.), ist eine Auswärtstätigkeit bei Gewinneinkünften dadurch geprägt, dass der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86 ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für ein > Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird iRe Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Steht der > Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendungen für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Fahrtkosten

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Gesetzessystematik

Rz. 9 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die bei dHf entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft wurden herkömmlich als gemischte Aufwendungen iSv § 12 Nr 1 EStG behandelt (> Rz 11 ff), weil das ‚Wohnen’ zur privaten Lebensführung gehört und aus beruflichem Anlass entstehende zusätzliche Aufwendungen dafür sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind. Durch § 9 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 7 Keine Kosten für Familienheimfahrten: Ansatz einer Pauschale möglich

Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche 0,30 EUR (Hinweis: in der Zeit von 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Pauschale in Ansatz gebracht werden, siehe vorherige Hinweise) je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Diese Pauschale darf auch dann angesetzt werden, wenn tatsächlich keine Kosten en...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.2 Ermittlung der privaten Nutzung des Firmenwagens nach den tatsächlichen Kosten

Ermittelt der Unternehmer seine private Pkw-Nutzung mit den tatsächlichen Kosten, muss er bei Familienheimfahrten ebenfalls die tatsächlichen Kosten zugrunde legen. Er rechnet wie folgt: Achtung Für die Jahre...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden: Die ersten 20 km mit je 0,3...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der abziehbaren Kosten für eine doppelte Haushaltsführung

Rechtsanwältin Tilde wohnhaft in Hamburg, erwirbt von einem Berufskollegen zum 1.7.03 eine Kanzlei in Berlin. Da ein Umzug aus familiären Gründen nicht möglich ist und die tägliche Fahrt zur Arbeit für Tilde zu weit, mietet sie ab 1.8.03 eine kleine 2-Zimmer-Wohnung in Berlin als Zweitwohnung für 750 EUR Monatsmiete. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt von Tilde und ihre...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Private Nutzung des Firmenwagens wird pauschal ermittelt

Wenn der Unternehmer die private Nutzung des Firmenwagens nach der pauschalen 1-%-Methode berechnet, ermittelt er den nicht abziehbaren bzw. abziehbaren Teil der Aufwendungen für Familienheimfahrten ebenfalls pauschal. Beim Unternehmer sieht die Berechnung nach der pauschalen Methode wie folgt aus:mehr