Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Gesetzesradar / 3.20 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen g... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Lohnsteuer

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.7 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3 Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip

Rz. 11 Es liegt aber ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip vor, nach dem der ESt grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen, unterliegen darf. Das Nettoprinzip als Ausfluss des Grundsatzes der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit steht als identitätskonstituierendes Merkmal der Einkommensbesteuerung nich... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Jobtickets

Als Jobticket werden Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezeichnet, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb, Büro u. a. überlässt bzw. durch Geldleistungen bezuschusst. Steuerfreier Arbeitslohn Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheide... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Sammelbeförderung

Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber oder in dessen Auftrag von einem Dritten eingesetzten Omnibus, Kleinbus oder für mehrere Personen zur Verfügung gestellten Pkw ist steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für sämtliche Beförderungsmittel. Steuerfrei ist danach insbesondere auc... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Steuerfreie E-Bike-Überlassung bei On-top-Leistung Seit 1.1.2019 ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes, das verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug ist, lohnsteuerfrei.[1] Zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität wird die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zur privaten Nutzung lohnsteuerfrei gestellt, wenn sie zus... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fahrtkostenzuschüsse

Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen sind lohnsteuerpflichtig: Sie müssen zusammen mit dem anderen Arbeitslohn nach den steuerlichen Merkmalen des Arbeitnehmers individuell besteuert werden, soweit der Arbeitgeber nicht von der Möglichkeit der Lohnsteuer-Pausch... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.3 Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für zusätzliche Familienheimfahrten während der Woche als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für d... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.3 Begünstigte Fahrten vor oder nach Reisetätigkeiten

Wird ein Firmenwagen nicht auf Dauer, sondern ausschließlich zu solchen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, durch die eine Auswärtstätigkeit, die die Voraussetzungen der Reisekostenarten erfüllt, begonnen oder beendet wird, sind diese Fahrten zum Betrieb nicht zu erfassen.[1] Wer also ausschließlich für einzelne Tage ein Firmenfahrzeug erhält, we... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.2 Steuerpflichtige Zusatz-Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Folglich ist für jede zweite oder weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher Arbeitslohn zu erfassen. Die gesetzlich festgelegte Saldierung (Verzicht auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils) gilt nur für eine Heimf... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.2 Wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen

Die Einnahmen, mit denen die Werbungskosten wirtschaftlich zusammenhängen, müssen steuerbar sein. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen[1], dürfen sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt z. B. auch bei steuerfreien Stipendienleistungen und beruflich veranlassten Fortbildungsaufwendungen.[2] Hierdurch ... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3.2 Fahrten mit dem Pkw und anderen nicht öffentlichen Verkehrsmitteln

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit anderen als öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt alles beim Alten. Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt sowohl bei Fahrtkostenzuschüsse zu den Fahrten mit dem eigenen Pkw vor als auch beim geldwerten Vorteil bei Benutzung des betrieblich... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3.1 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aufwendungen von Arbeitnehmern, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kann der Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzen.[1] Wichtig Wegfall der 15 %-Pauschalierungsmöglichkeit bei öffentlichen Verkehrsmitteln Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 15 % für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbez... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung

Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel ist nach § 3 Nr. 32 EStG steuerfrei, wenn sie für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers erforderlich ist.[1] mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg

Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen nicht zu den Reisekosten gehören.[1] Er kann ggf. vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.[2] Eine Ausnahme gilt für sog. Job-Tickets. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen von... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Betriebsversammlung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abholfahrten

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Entfernungspauschale Rz 33, für Leerfahrten bei Fahrergestellung > Kraftfahrzeuggestellung Rz 62, 64, > Kraftfahrzeugunfall Rz 7, für private Fahrtkosten bei > Menschen mit Behinderungen Rz 8 ff, für den beruflichen Bereich > Entfernungspauschale Rz 105 ff und > Zwischenheimfahrten Rz 2. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrundung

Rz. Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA rundet bei Steuerfestsetzungen die Beträge in > Euro, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen, -verordnungen oder sonstigen Rechtsnormen ausdrücklich bestimmt... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeltungswirkung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Abgeltungsteuer, > Arbeitszimmer Rz 14/1 und Rz 90 ff (zur sog "Homeoffice-Pauschale"), > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 30, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 10, 76, > Entfernungspauschale Rz 77 ff, > Geringfügige Beschäftigung Rz 5, > Italien Rz 14/1, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 6, > Lohnsteuer-Jahre... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Sachbezüge-ABC / Parkplätze auf dem Betriebsgelände

Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Parkplätze/Stellplätze waren bisher generell nicht zu besteuern.[1] Allerdings erkennt die Finanzverwaltung einen Gehaltsverzicht zugunsten einer Parkplatzüberlassung für die Privatfahrzeuge der Arbeitnehmer in einem Parkhaus in der Nähe des Arbeitsplatzes (auch ohne individuelle Zuordnung) lohnsteuerlich nicht an (ke... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sachbezüge-ABC / Fahrrad

Der geldwerte Vorteil aus vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Nutzung überlassenen Fahrrädern und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind und somit nicht zu den Kraftfahrzeugen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zählen, wird seit 1.1.2019 über § 3 Nr. 37 EStG ausdrücklich steuerfrei gestellt. Die Steuerbefre... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amateursportler

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Sport kann als ideelle Freizeitbetätigung aber auch als Beruf betrieben werden. Die Grenzen zwischen diesen Sachverhalten sind bisweilen fließend. Auf die Bezeichnung "Amateur-" oder "Berufs- bzw Profi-, Spitzen- oder Leistungssportler" kommt es steuerlich nicht an; hier ist allein entscheidend, ob aus einer solchen sportlichen Betätigung stp... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sachbezüge-ABC / BahnCard

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Aufwendungen für eine zu Auswärtstätigkeiten benutzte BahnCard steuerfrei ersetzen. Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Dieses liegt vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sachbezüge-ABC / Jobticket

Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 15 EStG ist vorrangig vor § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 3 Satz 2 EStG zu berücksichtigen. Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet.[1] Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kommt bei einer Gehaltsumwandlung nicht in Betracht. Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch fü... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 603,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsprechung is... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.2 Bildungsmaßnahmen im Rahmen oder als Ausfluss des Dienstverhältnisses

Bei Reisen im Rahmen oder als Ausfluss eines konkreten Dienstverhältnisses sind die Fahrtkosten nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend eine außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers gelegene Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte aufsucht.[1] Hierunter fallen z. B. Fahrten zu Berufsschulen... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie... mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2 Die Entfernungspauschale

2.1 Anspruchsberechtigte Personen Der Ansatz der Entfernungspauschale setzt nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen entstehen. Sie darf dementsprechend auch von Fußgängern in Anspruch genommen werden. Bei Fahrgemeinschaften kann die Entfernungspauschale sowohl für den Fahrer als auch für jeden Mitfahrer angesetzt werden (für Letztere auch an den Tagen, an... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.3 Höchstbetrag

Die Entfernungspauschale ist der Höhe nach grundsätzlich auf einen Betrag von 4.500 EUR jährlich begrenzt. Der Höchstbetrag ist ein Jahresbetrag für alle nicht mit dem eigenen Kfz zurückgelegten Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Eine anteilige – tagegenaue – Berechnung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das sieht die Finanzverwaltung genauso.[1] Benutzer öffentlicher V... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Entfernungspauschale werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung pauschaliert. Außerdem können die die Entfernungspauschale übersteigenden Aufwendungen, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, sowie Unfallkosten steuerlic... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 5.1.2 Wahlrechtsausübung

Werden die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückgelegt, kann das Wahlrecht – Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten – für beide zurückgelegte Teilstrecken nur einheitlich ausgeübt werden.[1] § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für Menschen mit Behinderung. Praxis-Beispiel Wahlrecht zwischen Entfernungspauschale oder tat... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.2 Höhe/Höchstbetrag

Die Entfernungspauschale beträgt seit 1.1.2026 einheitlich und zeitlich unbefristet 0,38 EUR für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und somit keine Steuer zahlen, erhalten seit 2021 auf Antrag eine sog. Mobilitätsprämie. Die Prämie beträgt 14 % der... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.5 Maßgebende Entfernung

2.5.1 Grundsätzliches Der gesetzliche Kilometerpauschbetrag (Entfernungspauschale) ist grundsätzlich mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu multiplizieren. Damit sind Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abgegolten. Angefangene Kilometer der Fahrtstrecke werden nicht berücksichtigt. Legt der Arbeitnehmer mit seinem Kraftfahrz... mehr