Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wegegeld

Begriff Wegegeld ist eine Erstattung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die für angefallene Fahrtkosten oder als Wegezeitentschädigung gezahlt wird. Dies kommt insbesondere in den Branchen Straßenbau, Waldwirtschaft und Wasserbau vor. Wird Wegegeld (pauschal) als Prämie für zurückzulegende Wege im Rahmen der Arbeitstätigkeit gezahlt, handelt es sich grundsätzlich um lohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Garagengeld / 5 Kein steuerfreier Auslagenersatz bei Unterbringung des Privatfahrzeugs

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Garagengeld für die Unterbringung seines privaten Fahrzeugs, liegt weiterhin lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Gleichzeitig ist der (anteilige) Werbungskostenabzug für die Garagenkosten ausgeschlossen, auch soweit der Arbeitnehmer sein Fahrzeug für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb einsetzt. Mit dem Ansatz der Entfernu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 5.2 Bildungseinrichtung: Problem der ersten Tätigkeitsstätte

Auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen.[1] Die Dauer der Bildungsmaßnahme ist dabei unerheblich.[2] Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sammelbeförderung / 5 Werbungskostenabzug bei entgeltlicher Sammelbeförderung

Bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber können die Aufwendungen des mitfahrenden Arbeitnehmers als Werbungskosten angesetzt oder in der entsprechenden Höhe durch den Arbeitgeber pauschal mit 15 % versteuert werden.[1] Praxis-Beispiel Werbungskostenabzug bei entgeltlicher Sammelbeförderung Die im Schichtdienst tätigen Arbeitnehmer einer Automobilherstellerfirm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Garagengeld / 1 Zahlung für Dienstwagengarage ist kein Arbeitslohn

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Garagengeld als Mieteinnahme Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Garagengeld / 4 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 4 Leistungen

Die Förderung der Teilnehmer umfasst die Weiterzahlung des vor Beginn der Maßnahme bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. des Bürgergeldes und die Übernahme der angemessenen Teilnahmekosten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Zu den Teilnahmekosten gehören z. B. Lehrgangskosten (Gebühren, Kosten für Lernmittel) oder Kosten für Arbeitskleidung. Daneben könn...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abgrenzung von Dienstreisen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei einem Piloten

Leitsatz Die Fahrten eines Berufspiloten zu dem ihm zugewiesenen Stationierungsflughafen sind nicht als Reisekosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG mit dem pauschalen Kilometersatz nach dem BRKG pro gefahrenem Kilometer, sondern lediglich mit der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten zu berücksichtigen. Sachverhalt Im Urteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Doppelte Haushaltsführung/Pendlerpauschale

aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise Rz. 1027 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Pendlerpauschale

Rz. 1028 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Straßenbahner

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aufgrund des Dienstverhältnisses ist ein stpfl Sachbezug; er bleibt jedoch meist iRd § 8 Abs 3 EStG steuerfrei (> Rabatte Rz 55 ff) und ist außerdem steuerfrei nach § 3 Nr 15 EStG, wenn es > Zusätzli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Personennahverkehr

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff ÖPNV ist im Personenbeförderungsgesetz vom 08.08.1990 (BGBl 1990 I, 1690) definiert, das zuletzt durch Art 7 des Gesetzes vom 11.04.2024 (BGBl 2024 I Nr 119) geändert wurde (vgl auch > Job-Ticket Rz 17). Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten im ÖPNV sind ab dem VZ 2019 steuerfrei nach § 3 Nr 15 EStG, wenn sie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Seit dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird seither unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Offensichtlich unzutreffende Besteuerung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar sind, können zT pauschal mit bestimmten Beträgen angesetzt werden (> Typische Betrachtungsweise). Werden derartige Pauschalen durch eine Verwaltungsanweisung festgesetzt, kann die FinVerw den Abzug der so ermittelten Beträge davon abhängig machen, dass er nicht zu einer offent...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Offene Handelsgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die offene Handelsgesellschaft (OHG; §§ 105ff HGB) ist eine rechtsfähige Personengesellschaft (> Gesellschafter von Personengesellschaften), zu der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Eine OHG ist stets Kaufmann iSd HGB (vgl § 6 Abs 1 HGB). Ein > Verwaltungsakt ist unter der Firma der OHG bekan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Straßenbauverwaltung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als > Erste Tätigkeitsstätte wird der ArbG auch den überwiegend im Außendienst Tätigen idR das Betriebsgelände zuordnen. Ohne Zuordnung durch den ArbG kann ein ArbN, der in keiner ortsfesten Einrichtung des ArbG tätig wird, zu den ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte gehören, die ständig auf > Auswärtstätigkeit sind. Für die > Entfernungspauschale Rz 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den für das > Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen ...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise

Rz. 1027 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen weiteren Wohnsitz, werden ihm monatlich ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unfallschäden

Rz. 615 Erleidet der Arbeitnehmer im Rahmen der Berufsausübung unfreiwillig Schäden an seinem Eigentum, insbesondere bei einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Fahrzeug, hängt die Erstattungsfähigkeit des erlittenen Schadens davon ab, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder zumindest mit dessen Billigung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Reisekosten

Rz. 614 Bei dienstlich veranlassten Reisekosten sind gem. § 670 BGB grds. die tatsächlich entstandenen Aufwendungen erstattungsfähig. Dabei empfiehlt sich, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine eindeutige Regelung zum Umfang der erstattungsfähigen Kosten zu treffen, um Streitigkeiten über die Angemessenheit etwa der Nutzung der 1. Klasse zu vermeiden. Bei der Nutzu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1325 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2994] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 608 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.27: Aufwendungsersatz Erstattung Vorstellungskosten Vorstellungskosten werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen erstattet: Soweit Sie mit Ihrem Privatfahrzeug anreisen, erstatten wir Ihnen eine Kilometerpauschale von _________________________ EUR je gefahrenen Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und uns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Rückzahlungsklausel

Rz. 498 Duale Studiengänge sind aus Sicht des Unternehmens regelmäßig langfristige Investitionen zur Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Oft kostet das duale Studium ein Unternehmen mehr, als der Studierende durch seine Arbeitsleistung in den Praxisphasen kompensiert. Um einen negativen Anreiz für den Studierenden zu setzen, einer Anschlussbeschäftigung im Unternehmen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 [Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 31–36]

Getrennte Eintragungen (Zeilen 30–37, 38–45, 46–53) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzeste ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

[Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilom...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.5 Mobilitätsprämie

Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (11.784 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 23.568 EUR) liegen, mit der Folge, dass keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] Fahrtkost...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.4 [Steuerfreie Arbeitgeberleistungen → eZeile 54]

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer i. Z. m. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geldwerte Vorteile zukommen zu lassen, die steuerfrei sind oder pauschal versteuert werden können. Stellt z. B. ein Mietwagenverleih seinen Arbeitnehmern Mietwagen kostenlos für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, dürfen Arbeitnehmer eines Verkehrs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.27 [Homeoffice-Tagespauschale → Zeile 66]

Für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, können pauschal 6 EUR, max. 1.260 EUR im Kalenderjahr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Mit der Tagespauschale sind alle Kosten für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten. Der pauschale Abzugsbetrag und die Entfernungspaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66]

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 64). Ab Zeile 65 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

[Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 [Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 81–86]

Erfassen Sie hier Werbungskosten i. Z. m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i. Z. m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 [Kfz-Kosten → Zeilen 68–73]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80]

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Arbeitgeberersatz

Hat Ihnen z. B. Ihr Arbeitgeber Aufwendungen ersetzt (Nr. 21 Ihrer LSt-Bescheinigung), ist der Kostenersatz (bis zur Höhe eines möglichen Werbungskostenabzugs) steuerfrei. Entsprechend verringern sich die abzugsfähigen Aufwendungen. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bis zur Höhe eines möglichen Werbungskostenabzugs ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 2 Grundangaben (Seite 1)

[Art der Erklärung → Zeilen 1–2] Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts). [Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3] Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. innerhalb des Grundfreibetrags liegen (z. v. E. 2024 bis 11.784 EUR, bei Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.1 Typisierte Einzelfälle

[Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eigenbelast...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.10 [Fortbildungskosten → Zeile 63]

Abziehen können Sie außer Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf auch Umschulungskosten, Ausgaben für eine zweite oder weitere Ausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener (erster) Berufsausbildung. Oft fallen i. Z. m. der Fortbildung Reisekosten an (vgl. Zeilen 68 ff.). Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsau...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Unter... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Mehrere Betriebsstätten Bestimmung der ersten Betriebsstätte Nähe zur Wohnung Entfernungspauschale (0,03 %-Regelung)mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Unter... / 4 Erste Betriebsstätte bei Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb

Durch die steuerliche Förderung der Elektromobilität haben sich Änderungen auf die Entfernungspauschale ergeben. Das BMF hat hierzu eine Gesamtdarstellung veröffentlicht.[1] Zur Höhe der Entfernungspauschale hat das BMF wie folgt Stellung genommen: Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw....mehr