Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen

Rn. 667 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Fahrtkosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstanden (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 1 S 1 LStR 2011), zB Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwagen, eigenes Fahrzeug. Zu Unfallkosten bei einer Dienstreise s Rn 699. Zusammengefasst auf das für § 3 Nr 16 EStG Wesentliche g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 610 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG aF befreite bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (vom 20.04.2009, BGBl I 2009, 536) wurde der Verweis auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG wegen der Änderung dieser...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / d) Beispiele

Beispiel 1 Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an vier Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Einen Tag in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Coworking-Space festgelegt. Lösung: Der Coworking-Space ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungsp...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / b) Höhe der Aufwendungen

Zur Abgeltung der Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitnehmenden die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 EUR anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 EUR im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag als 4.500 EUR ist anzusetzen, soweit die Arbeitnehmend...mehr

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Schadensersatz / 1.2 Unfallkosten

Bei Personen- oder Gesundheitsschäden haftet der Arbeitgeber aufgrund seiner Haftungsbeschränkung in der gesetzlichen Unfallversicherung[1] grundsätzlich nur bei Vorsatz. Deshalb gehören vom Arbeitgeber zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Beträge für Personen- oder Gesundheitsschäden wegen eines Betriebsunfalls grundsätzlich nicht zu...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.3 Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für zusätzliche Familienheimfahrten während der Woche als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für d...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.3 Begünstigte Fahrten vor oder nach Reisetätigkeiten

Wird ein Firmenwagen nicht auf Dauer, sondern ausschließlich zu solchen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, durch die eine Auswärtstätigkeit, die die Voraussetzungen der Reisekostenarten erfüllt, begonnen oder beendet wird, sind diese Fahrten zum Betrieb nicht zu erfassen.[1] Wer also ausschließlich für einzelne Tage ein Firmenfahrzeug erhält, we...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.2 Steuerpflichtige Zusatz-Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Folglich ist für jede zweite oder weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher Arbeitslohn zu erfassen. Die gesetzlich festgelegte Saldierung (Verzicht auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils) gilt nur für eine Heimf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 9 Maßgebliche Straßenverbindung für Entfernungspauschale

Sachverhalt Nach der firmeninternen Regelung erhält jeder Mitarbeiter einen zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlenden Fahrtkostenzuschuss in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei einem neu eingestellten Mitarbeiter verläuft die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch einen mautpf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.1 Entfernungspauschale für Teilstrecken

Zunächst ist die maßgebende Entfernung für die kürzeste Straßenverbindung zu ermitteln. Die kürzeste Verbindungsstrecke ist auch dann maßgebend, wenn diese nur über einen Mauttunnel erreichbar ist.[1] Mautgebühren für die Benutzung eines Straßentunnels oder einer kostenpflichtigen Straße dürfen allerdings nicht neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden, weil sie ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 4.2 (Kein) Ansatz der Tagespauschale bei Ansatz der Entfernungspauschale

Der Abzug der Tagespauschale ist grundsätzlich ausgeschlossen für Tage, an denen der Steuerpflichtige seine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hat und hierfür den Abzug der Entfernungspauschale[1] geltend machen kann.[2] Ein Abzug beider Pauschalen nebeneinander für einen Kalendertag ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Der Ausschluss des Ansatzes der Tagespauschale gilt je...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2 Berechnung der Entfernungspauschale in Sonderfällen

2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 1 Anwendungsbereich der Entfernungspauschale

1.1 Maßgebend ist die "erste Tätigkeitsstätte" Die Entfernungspauschale berechnet sich nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.2 Mehrere Beschäftigungen eines Arbeitnehmers

Rückkehr zur Wohnung Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Die Begrenzung auf eine arbeitstägliche Fahrt gilt nicht für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen und denen Aufwendungen für Fahrten zu mehreren auseinander liegenden ersten Tätigkeitsstätten ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.6.1 Fahrgemeinschaften mit wechselnden Fahrern

Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften darf die Umwegstrecke, die sich durch das Abholen der Mitfahrer ergibt, nicht in die Entfernungsberechnung einbezogen werden. Abzustellen ist jeweils auf die kürzeste Straßenverbindung. Außerdem ist bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 EUR zu beachten. Die Begrenzung gilt für die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 1.1 Maßgebend ist die "erste Tätigkeitsstätte"

Die Entfernungspauschale berechnet sich nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen in diesem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale gilt auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.6.2 Einseitige Fahrgemeinschaft

Setzt bei einer Fahrgemeinschaft nur ein Teilnehmer sein Fahrzeug ein, kann er die Entfernungspauschale ohne Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR für seine Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen. Umwegstrecken für die Abholung der Mitfahrer dürfen in die Entfernungsberechnung nicht einbezogen werden. Entfernungspauschale auch für Mitfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.4 Einbeziehung von Fährverbindungen

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen. Eine Fährverbindung ist, soweit sie zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Die Fahrstrecke der Fähre selbst ist jedoch nicht Teil der maßgebenden Entfernung und muss wieder abgezogen werden; die verbleibende Kilometerentfern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrradgeld

Begriff Wird das private Fahrrad bei der Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit genutzt, entstehen Werbungskosten, die der Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Fahrradkosten, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Unterhaltung eines Fahrrads für den Arbeitnehmer übernimmt, gelten generell als Barlohn. Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Scooter / 3 Werbungskostenabzug

Die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser beruflichen Aufwendungen wird eine verkehrsmittelunabhängige Pauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die Gesamtstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte gewährt, die sich durch die sog. Fernpendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.3 Mehrere Wohnungen

Lebensmittelpunkt ist entscheidend Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, werden Fahrten von der näher gelegenen Wohnung immer anerkannt, Fahrten von der weiter entfernt gelegenen Wohnung dagegen nur unter weiteren Voraussetzungen. Die weiter entfernt gelegene Wohnung wird nur berücksichtigt, wenn sie den "Mittelpunkt der Lebensinteressen" des Arbeitnehmers bildet.[1] Ohne w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.3 Unterjähriger Wechsel des Verkehrsmittels

Das für Park & Ride beschriebene Berechnungsverfahren gilt entsprechend, wenn für einen Teil des Jahres die Wegstrecke zur Arbeit mit dem Pkw und für die übrige Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Auch hier ist zunächst die unbegrenzte Entfernungspauschale für die Tage zu berechnen, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 1.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach Maßgabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei werden ab dem ersten Entfernungskilometer verkehrsmittelunabhängig 0,30 EUR pro vollem Entfernungskilometer und ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem der Arbeitnehmer von der Wo...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 4 Ausnahme: Ansatz der tatsächlichen Kosten

Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen.[1] Durch die Zuordnung dieser Fahrten zum beruflichen Bereich des Arbeitnehmers, handelt es sich bei diesen Abzugsbeträgen um Werbungskosten. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 1.3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel steuerfrei bleiben und ansonsten pauschal mit 15 % [1] versteuert werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber auch eine Fahrberechtigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Wege der Entgeltumwandlung zur V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Parkplatz

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Parkplatz verbilligt oder kostenlos, ist dieser Vorteil grundsätzlich kein Arbeitslohn, wenn von einem überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen ist. Gleiches gilt für die unentgeltliche Überlassung eines vom Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer angemieteten Stellplatzes in einem Parkhaus in unmit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 4.2 Flüge

Flugstrecken, die auf die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, sind ausdrücklich vom Ansatz der Entfernungspauschale ausgenommen. Insoweit berechnen sich die abzugsfähigen Kosten in Höhe der durch das Ticket nachgewiesenen Flugkosten. Andere Strecken in Verbindung mit dem Flug, also insbesondere die Fahrten zum bzw. vom Flughafen, fallen unter die Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsentschädigung / 3 Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung handelt es sich nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird. Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 5.3 Besonderheiten

Übersteigen die tatsächlichen Kosten die anzusetzende Entfernungspauschale, können die höheren Kosten steuerfrei ersetzt werden. Der Ansatz der tatsächlichen Kosten für Bus oder Bahn ist zulässig, wenn die nachgewiesenen Kosten laut Fahrschein höher sind als der sich nach der Entfernungspauschale ergebende Abzugsbetrag.[1] Außerdem sind Unfallkosten im Rahmen einer doppelten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Eine Ausnahme von der Entfernu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallkosten / 4 Pauschalierung bei steuerpflichtiger Arbeitgebererstattung

Die (lohnsteuerpflichtige) Arbeitgebererstattung ist nach den ELStAM des Arbeitnehmers individuell zu besteuern. Zulässig ist es, die Lohnsteuer mit 15 % zu pauschalieren – allerdings nur bis zur Höhe des Betrags, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. bei Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Nicht ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.1 Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind lohnsteuer- und beitragsfrei.[1] Für die Steuerfreiheit werden 2 Fallgruppen unterschieden: steuerfreie (Geld-)Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers[2] und steuerfreie unentgeltlich oder verbilligt übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallkosten / 2 Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Ungeachtet der Abzugsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberersatz für Unfallkosten mangels Steuerbefreiung lohnsteuerpflichtig, wenn der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder während einer zweiten oder weiteren Familienheimfahrt pro Woche eingetreten ist. Der Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber ist – abgesehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sammelbeförderung / 4 Kein Werbungskostenabzug

Für die Strecke einer steuerfreien Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steht dem Arbeitnehmer keine Entfernungspauschale zu.[1] Der Weg bis zum Ausgangspunkt der steuerfreien Sammelbeförderung fällt hingegen unter die Entfernungspauschale. Zwar stellt der Treffpunkt keine erste Tätigkeitsstätte dar. Ist die Fahrt jedoch Teilstrecke des Weges zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 5 Jobticket

Sachverhalt Ein Arbeitgeber mit 400 Mitarbeitern möchte den Arbeitnehmern ein Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wohnen in einem Umkreis von maximal 20 km Entfernung zum Betrieb. Beim örtlichen Verkehrsverbund kostet eine Fahrkarte für derartige Strecken derzeit regulär 55 EUR. Bei Abnahme von mehr als 200 Jobtickets erhäl...mehr