Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte / 2.4 Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ist für den Ansatz der Pauschale und damit für die Höhe des Werbungskostenabzugs unbeachtlich.[1] Sie gilt unabhängig davon, ob der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, mit einem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Die gesetzliche Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,35...mehr