Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.10 Pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschuss

Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse zu den Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung ist, dass die Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommen. Maßgeblich für die Höhe des pauschalierbaren Betrags sind die tatsächlichen Aufwendungen des Mitarbeiters, der Zuschuss d...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 9.2 Entfernungspauschale als Pauschalierungsobergrenze

Die mögliche Lohnsteuerpauschalierung von Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Fahrtkostenzuschüsse und geldwerte Vorteile beim Dienstwagen) ist betragsmäßig begrenzt. So können geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zum Arbeitgeber maximal bis zu dem Betrag mit 15 % pauschal besteuert ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Sammel- und Treffpunktfahrten

Eine gesetzlich einschneidende Änderung gilt für die Fahrtkosten bei bestimmten Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.[1] Anordnung des dauerhaften Sammel- bzw. Treffpunktorts durch den Arbeitgeber Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstä...mehr

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Fahrtätigkeit / 3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die Entfernungspauschale ansetzen.[1] Diese Fahrten von zu Hause zum arbeitsrechtlich festgelegten Ort der täglichen Berufsaufnahm...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Die nachteilige gesetzliche Fiktion der Entfernungspauschale erfasst in gleicher Weise die arbeitstäglichen Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Der Arbeitnehmer ist aber bezüglich seiner Einsätz...mehr

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Reisekosten, Inland / 3.4 Besonderheit bei Sammel- und Treffpunktfahrten

Seit 2014 dürfen Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aber aufgrund einer Anweisung des Arbeitgebers dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, für diese Fahrten nur noch die Entfernungspauschale anwenden.[1] Die Fahrten von Zuhause zum arbeitsrechtlich festgelegten Ort der tägli...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.2 Kilometerpauschalen

Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder die hierfür festgelegten, vom jeweils benutzen Fahrzeug abhängigen Kilometersätze in Anspruch zu nehmen. Anstelle der tatsächlich pro Kilometer nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug, dürfen diese auch mit pauschalen Kilometersätzen a...mehr

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Reisekosten, Inland / 3.3.3 Ansatz der Kilometerpauschalen

Ohne Einzelnachweis dürfen anstelle der tatsächlich pro Kilometer nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug auch pauschale Kilometersätze angesetzt werden, die sich an der jeweils aktuellen Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) orientieren. Hiernach kann der Arbeitnehmer folgende Pauschalbeträge in Anspruch nehmen:mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.4 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden. Ein weiterer Vorteil dieser Besteuerungsart liegt darin, dass hier keine Sozialabgaben anfallen.[1] Hinweis Pauschalierungsfähige Obergrenze va...mehr

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Bewertung lohn- und einkomm... / 4.2.1 Werbungskosten

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR [1] in die Lohnsteuerberechnungsprogramme eingearbeitet ist, können nur für die Werbungskosten elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden, die den Pauschbetrag übersteigen. In Betracht kommen im Wesentlichen Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte, Reisekosten und Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs

Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Entfernungspauschale berücksichtigt die Nutzungs...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist...mehr

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Reisekosten, Inland / 3.3.1 Wahl zwischen Einzelnachweis und Kilometerpauschale

Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder die hierfür festgelegten, vom jeweils benutzen Fahrzeug abhängigen Kilometersätze in Anspruch zu nehmen. Beim Pkw beträgt der Kilometersatz 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer.mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt kraft Fiktion auch eine Bildungseinrichtung als Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten ...mehr

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Bewertung lohn- und einkomm... / 4.3.2 Keine Verdoppelung der Antragsgrenze bei Ehegatten

Bei Ehe-/Lebenspartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ist die Summe der nach den oben genannten Punkten in Betracht kommenden Beträge zugrunde zu legen. Die Antragsgrenze von 600 EUR ist nicht zu verdoppeln. Wichtig Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufgrund der Entfernungspauschale von 0,3...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.7 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Ist ein Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig, übt er – mangels einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung – eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Trotzdem zählen die hierbei anfal...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / Zusammenfassung

Überblick Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Reisekostendefinition entspricht der von der Rechtsprechung entwickelten Begriffsbestimmung, nach der ausschließlich Mehraufwendungen begünstigt sind, die durch eine beru...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.3 Homeoffice und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein Homeoffice stellt keine betriebliche Einrichtung dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dasselbe gilt für ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Ist der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig, übt er eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Die Gewährung von Reisekosten ist allerdings bezüglich der Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.1 Kernpunkt des Reisekostenrechts

Die Reisekostendefinition ist untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers verbunden. Nur wenn die tatsächliche Arbeitsstätte nicht zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers darstellt, können Reisekosten gewährt werden. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob der jeweilige berufliche Einsatz eine unter die Reisekosten fal...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.12.3 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung

Eine Verwaltungsregelung bietet die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung den Ansatz eines zusätzlichen geldwerten Vorteils zu verhindern.[1] Danach ist ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht zu erfassen, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten überlassen wird, bei denen eine dienstliche Nutzung an der Wohnung begi...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 5.3 Nutzung für Fahrten Zweitwohnung – erste Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für Familienheimfahrten als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.3 Tätigkeiten auf Fahrzeugen

Die Beschränkung der ersten Tätigkeitsstätte auf ortsfeste Einrichtungen bedeutet nicht, dass der Personenkreis der ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzten Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten kann. Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbeitsausübung nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermonatliche Pauschalbewertung Es ist unerheblich...mehr

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Fahrtätigkeit / 3.1.2 Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte

Bei einer Auswärtstätigkeit auf einem Fahrzeug sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den allgemeinen Regelungen der Entfernungspauschale zu behandeln. Erste Tätigkeitsstätte kann in diesen Fällen z. B. sein: ein betriebliches Fahrzeugdepot, der Standort des Busses oder Lastkraftwagens, ein Betriebsgebäude auf e...mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 4 Mindestens einmal wöchentlich im Betriebshof

Sachverhalt Ein Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr soll ein Fahrzeug immer an wechselnden Stellen im Stadtgebiet übernehmen und mindestens einmal wöchentlich die Kasse abrechnen. Die Kassenabrechnung erfolgt in der Geschäftsstelle oder einem Betriebshof. Dort werden auch die Personalakten geführt, zudem sind Krank- und Urlaubsmeldungen hier abzugeben oder hierhin z...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der gesetzlichen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Dies entspricht insoweit dem vom BFH zum früheren Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können. Ortsfeste Einrichtungen sin...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.1 Gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte

Von der ersten Tätigkeitsstätte ist immer dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens i. S. d. § 15 AktG eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten tätig ist, der er dauerhaft zugeordnet ist.[1] Ein Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Der reisekosten...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Unbefristeter oder auf mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen, damit diese zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann, liegt ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma auch dann vor, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Befr...mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 3 Nahverkehr

Sachverhalt Ein angestellter Berufskraftfahrer liefert mit dem Lkw Baustoffe für einen örtlichen Baustoffhändler an dessen Kunden aus. Er übernimmt morgens den Lkw auf dem Betriebshof und stellt ihn abends dort wieder ab. Seine Wochentour sieht wie folgt aus:mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 1 Spesenberechnung, Ladetätigkeit

Sachverhalt Ein Berufskraftfahrer ist bei einer Lebensmittelkette angestellt und fährt ausschließlich im Nahverkehr. Täglich beliefert er mehrere Filialen seines Arbeitgebers und verschiedene Kunden. Je nach betrieblicher Notwendigkeit werden die Abladestellen unterschiedlich angefahren. Zusätzlich müssen am Betriebshof kleine notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrz...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.11.1 Keine 1-%-Regelung für Lkw und Zugmaschinen

Die 1-%-Regelung findet keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden. Ebenso fallen Werkstattwagen, die regelmäßig von Kundendienstmitarbeitern für ihre Außendiens...mehr

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Bewertung lohn- und einkomm... / 4.3.1 Berechnung bei Antragsgrenze

Bei der Feststellung, ob die Antragsgrenze von 600 EUR überschritten wird, ist wie folgt zu verfahren. Die Werbungskosten sind in die Berechnung der Antragsgrenze nur nach Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR [1] einzubeziehen. Die Sonderausgaben sind um den Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR zu kürzen. Allerdings sind die gesetzlichen Obergrenzen[2] auch bei...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.3 Qualitativer Tätigkeitsschwerpunkt ohne Bedeutung

Nach einer arbeitgeberseitigen dauerhaften Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch an anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer diese Tätigkeitsstätte nachhaltig immer wieder aufsucht und an der vom Arb...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.14 Nutzung zur Erzielung anderer Einkünfte

Nutzt der Arbeitnehmer den von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch zur Erzielung anderer Einkünfte, etwa im Rahmen eines weiteren Dienstverhältnisses, einer Vermietungstätigkeit oder im Zusammenhang mit einer selbstständig ausgeübten (Neben-)Tätigkeit, stellt sich die Frage, ob bei Anwendung der 1-%-Regelung hierfür ein zusätzlicher geldwerter Vorteil an...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.4.2 Arbeitnehmerüberlassung durch Arbeitsvertrag

Eine andere Sichtweise ergibt sich für den Fall, dass der Mitarbeiter für die Dauer der Arbeitnehmerentsendung mit dem aufnehmenden Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt. Während das Dienstverhältnis zum bisherigen (Konzern-)Arbeitgeber ruht, wird das aufnehmende Konzernunternehmen für dieses Dienstverhältnis zu einer arbeitgebereigenen Einrichtung.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.3.2 Arbeitgeberfremde Einrichtungen

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nicht nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden, es kann auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten fremden Dritten sein, wenn der Arbeitnehmer diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet ist oder dort dauerhaft quali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 2.4 Zuzahlungen / Nutzungsentgelte

Laufende Zuzahlungen bzw. Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Zusätzlich zu Monatspauschalen und Kilometerpauschalen sind auch individuelle Betriebskosten, insbesondere übernommene Benzinkosten, als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Methode vorteilsmindernd anzurechnen, da der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 3.3.4 Außergewöhnliche Kosten

Neben den Kilometerpauschalen können außergewöhnliche Kosten angesetzt werden. Dies sind im Wesentlichen Unfallschäden Absetzungen für außergewöhnliche technische Abnutzung und Aufwendungen infolge eines Schadens, der durch den Diebstahl des Fahrzeugs entstanden ist; Schadensersatzleistungen sind auf diese Kosten anzurechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.1 Aufwendungsersatzanspruch aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen

Ob und in welchem Umfang Reisekosten zu erstatten sind, beurteilt sich nach der Auslegung der jeweiligen Anspruchsgrundlage.[1] In Betracht dafür kommen vorrangig der Arbeitsvertrag sowie Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Formularmäßig verwendete Reisekostenerstattungsklauseln in Arbeitsverträgen unterliegen dabei der Inhaltskontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB. Ein vollko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 3 Verschuldensunabhängige Haftung

Für die bei der Arbeit ohne Verschulden einer Vertragspartei oder Dritter erlittenen Schäden des Arbeitnehmers an von ihm zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten eingesetzten eigenen Sachen[1] hat der Arbeitgeber nach den Grundsätzen des sog. "Eigenschadens" einzutreten. Anspruchsgrundlage sind die §§ 670, 675 BGB analog. Den dort genannten Aufwendungen werden di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 5.2 Bildungseinrichtung: Problem der ersten Tätigkeitsstätte

Auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen.[1] Die Dauer der Bildungsmaßnahme ist dabei unerheblich.[2] Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene im Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr