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Firmen-Pkw, Zahlungen durch den Arbeitnehmer / 2 Praxis-Beispiel: Abrechnung eines vom Arbeitnehmer gezahlten Nutzungsentgelts

Carola Hausen , Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Für jeden privat gefahrenen Kilometer zahlt der Arbeitnehmer 0,20 EUR an seinen Arbeitgeber (also an Herrn Huber). Im Monat Juli zahlt der Arbeitnehmer insgesamt 160 EUR an seinen Arbeitgeber.

Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 34.800 EUR. Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrzeug auch für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, die 8 km von seiner Wohnung entfernt liegt.

Herr Huber hat das Fahrzeug mit 100 %igem Vorsteuerabzug erfasst und alle Aufwendungen einschließlich der Abschreibung als Betriebsausgaben gebucht. Da der Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch führt, ermittelt Herr Huber den geldwerten Vorteil wie folgt pauschal:

 
Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung 34.800,00 EUR
Privatnutzung pro Monat 1 % von 34.800 EUR = 348,00 EUR
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro  
Monat 34.800 EUR × 0,03 % = 10,44 EUR × 8 km = 83,52 EUR
als Sachbezug sind zu erfassen 431,52 EUR
Zahlungen durch den Arbeitnehmer 160,00 EUR
geldwerter Vorteil/Arbeitslohn 271,52 EUR
Umsatzsteuer ist aus dem Betrag von 431,52 EUR mit 19/119 herauszurechnen 68,90 EUR
bei der Lohnabrechnung ist der geldwerte Vorteil per Saldo mit 271,52 EUR zu erfassen  

Zahlt der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens eine pauschale Nutzungsvergütung oder eine kilometerbezogene Vergütung oder muss er einen Teil der Kfz-Kosten übernehmen, so wird die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht gemindert. Andererseits sind die Zahlungen des Arbeitnehmers bei der Umsatzsteuer nicht als Entgelt zu behandeln. Es ist daher wie folgt zu buchen:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag

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