Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Die Fahrtenbuchmethode gründet auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Strecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen.
Angesichts dieser Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer nur dann statt der 1 %-Regelung die Fahrtenbuchmethode wählen, wenn er das Fahrtenbuch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt.
Mit seinem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof die überwiegende Meinung in Literatur und Verwaltung. Allein schon aus Praktikabilitätsgesichtspunkten scheide ein unterjähriger Methodenwechsel angesichts der aufzuteilenden Fixkosten aus.
Der BFH weist ferner darauf hin, dass seiner Rechtsauffassung die monatliche Ausgestaltung der Listenpreisregelung nicht entgegensteht. Dort werden jeweils auf den Kalendermonat bezogene Werte zu Grunde gelegt, indem die 1 %-Regelung für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises ansetzt und die 0,03 %-Regelung jeweils einen auf den Kalendermonat bezogenen Wertzuschlag normiert. Der Monatsbezug regelt jedoch lediglich den Zuflusszeitpunkt des Nutzungsvorteils (BFH-Urteil vom 20.3.2014 ,VI R 35/12).
Folgen und Tipps für den Lohnsteuerabzug:
Der Arbeitgeber muss in Abstimmung mit dem Mitarbeiter die Anwendung eines Verfahrens – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch – weiterhin für das gesamte Kalenderjahr festlegen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR).
Nach Auffassung der Verwaltung gilt eine kraftfahrzeugbezogene Betrachtung. Beim Kraftfahrzeugwechsel darf auch unterjährig die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils gewechselt werden.
Darüber hinaus ist der Mitarbeiter bei seiner Steuererklärung nicht an das beim Lohnsteuerabzug gewählte Verfahren gebunden.
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.60242
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.027
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.9761
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
3.5946
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
3.587
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.242
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
3.217
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
2.773
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
2.518
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
2.492
-
Kombination von Dienstwagen und Fahrtkostenabzug möglich?
14.05.2025
-
Urteile zur ersten Tätigkeitsstätte: Umfang und Abgrenzung
12.05.2025
-
Arbeitgeberpflichten: Beschäftigung oder Selbstständigkeit?
07.05.2025
-
Scheinselbstständigkeit: Rechtsfolgen und Rechte für Arbeitnehmende
07.05.2025
-
Statusfeststellungsverfahren: Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden
07.05.2025
-
Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag
07.05.2025
-
Kriterien: Scheinselbstständigkeit oder selbstständige Tätigkeit?
07.05.2025
-
Unternehmen bei der Entgeltabrechnung unter Druck
07.05.2025
-
Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang
28.04.2025
-
Keine erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
24.04.2025