Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
Die Fahrtenbuchmethode gründet auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Strecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen.
Angesichts dieser Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer nur dann statt der 1 %-Regelung die Fahrtenbuchmethode wählen, wenn er das Fahrtenbuch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt.
Mit seinem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof die überwiegende Meinung in Literatur und Verwaltung. Allein schon aus Praktikabilitätsgesichtspunkten scheide ein unterjähriger Methodenwechsel angesichts der aufzuteilenden Fixkosten aus.
Der BFH weist ferner darauf hin, dass seiner Rechtsauffassung die monatliche Ausgestaltung der Listenpreisregelung nicht entgegensteht. Dort werden jeweils auf den Kalendermonat bezogene Werte zu Grunde gelegt, indem die 1 %-Regelung für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises ansetzt und die 0,03 %-Regelung jeweils einen auf den Kalendermonat bezogenen Wertzuschlag normiert. Der Monatsbezug regelt jedoch lediglich den Zuflusszeitpunkt des Nutzungsvorteils (BFH-Urteil vom 20.3.2014 ,VI R 35/12).
Folgen und Tipps für den Lohnsteuerabzug:
Der Arbeitgeber muss in Abstimmung mit dem Mitarbeiter die Anwendung eines Verfahrens – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch – weiterhin für das gesamte Kalenderjahr festlegen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR).
Nach Auffassung der Verwaltung gilt eine kraftfahrzeugbezogene Betrachtung. Beim Kraftfahrzeugwechsel darf auch unterjährig die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils gewechselt werden.
Darüber hinaus ist der Mitarbeiter bei seiner Steuererklärung nicht an das beim Lohnsteuerabzug gewählte Verfahren gebunden.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.4691
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
2.193
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
1.99244
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.629
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.490
-
Aktuelle Rechtslage bei Sachbezügen und Gutscheinen
1.25514
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.2442
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
1.1296
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
1.09613
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
1.069
-
Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent
16.07.2026
-
Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit verabschiedet
14.07.20263
-
Zusätzlichkeitskriterium für Arbeitgeberleistungen
13.07.2026
-
BFH sorgt für Erleichterung beim Zusätzlichkeitskriterium
09.07.2026
-
Auswirkungen der Rentenreform auf die Entgeltabrechnung
08.07.2026
-
Wie Beschäftigungen zwischen Schule und Studium zu beurteilen sind
06.07.2026
-
Änderungen bei grenzüberschreitenden Beschäftigungen
01.07.2026
-
Einstellung des Strafverfahrens schützt nicht vor Beitragsnachzahlung
29.06.2026
-
Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen?
29.06.2026
-
Wer gilt als Künstler und Publizist?
29.06.2026