Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
Die Fahrtenbuchmethode gründet auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Strecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen.
Angesichts dieser Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer nur dann statt der 1 %-Regelung die Fahrtenbuchmethode wählen, wenn er das Fahrtenbuch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt.
Mit seinem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof die überwiegende Meinung in Literatur und Verwaltung. Allein schon aus Praktikabilitätsgesichtspunkten scheide ein unterjähriger Methodenwechsel angesichts der aufzuteilenden Fixkosten aus.
Der BFH weist ferner darauf hin, dass seiner Rechtsauffassung die monatliche Ausgestaltung der Listenpreisregelung nicht entgegensteht. Dort werden jeweils auf den Kalendermonat bezogene Werte zu Grunde gelegt, indem die 1 %-Regelung für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises ansetzt und die 0,03 %-Regelung jeweils einen auf den Kalendermonat bezogenen Wertzuschlag normiert. Der Monatsbezug regelt jedoch lediglich den Zuflusszeitpunkt des Nutzungsvorteils (BFH-Urteil vom 20.3.2014 ,VI R 35/12).
Folgen und Tipps für den Lohnsteuerabzug:
Der Arbeitgeber muss in Abstimmung mit dem Mitarbeiter die Anwendung eines Verfahrens – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch – weiterhin für das gesamte Kalenderjahr festlegen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR).
Nach Auffassung der Verwaltung gilt eine kraftfahrzeugbezogene Betrachtung. Beim Kraftfahrzeugwechsel darf auch unterjährig die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils gewechselt werden.
Darüber hinaus ist der Mitarbeiter bei seiner Steuererklärung nicht an das beim Lohnsteuerabzug gewählte Verfahren gebunden.
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
2.350
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.1866
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.1591
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
2.11544
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.622
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.562
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.2822
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.280
-
Was folgt auf die gescheiterte Entlastungsprämie?
1.197
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
1.127
-
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Besonderheiten in der Elternzeit
08.06.202624
-
Entgelttransparenz 2026: Neue Regeln, alte Fragen und ein Hauch von Kristallkugel
03.06.2026
-
Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob wird möglich
28.05.2026
-
Mutterschaftsgeld auch im Minijob
22.05.2026
-
Keine Kombination von Dienstwagen und Fahrtkostenabzug
21.05.2026
-
Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang
18.05.2026
-
Was folgt auf die gescheiterte Entlastungsprämie?
08.05.2026
-
(Lohn-)steuerliche Behandlung von Repräsentationsveranstaltungen
07.05.2026
-
Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit geplant
06.05.20261
-
So werden Incentive-Veranstaltungen (lohn-)steuerlich behandelt
04.05.2026