Sach- oder Warengutschein für Gesellschafter-Geschäftsführer

Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zu Sach- und Warengutscheinen.

Darf einem Gesellschafts-Geschäftsführer einen Sach- oder Warengutschein geschenkt werden, wenn die monatliche 44 EUR-Grenze nicht überschritten wird?

Gesellschafter-Geschäftsführer ist als Arbeitnehmer zu behandeln

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann steuerlich Arbeitnehmer seiner GmbH sein, wenn ein entsprechendes Dienstverhältnis mit der GmbH vereinbart worden ist. Das Arbeitsverhältnis ist steuerlich auch dann anzuerkennen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeits- und sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitnehmer ist, weil er z.B. zu mehr als 50 % an der GmbH beteiligt ist.

Die steuerlichen Regelungen für Arbeitnehmer gelten mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. bei der Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist.

Konsequenz: Die GmbH darf ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, der ihr Arbeitnehmer ist, lohnsteuerfrei Sach- und Warengutscheine zuwenden, wenn die monatliche Freigrenze von 44 EUR insgesamt nicht überschritten wird. Wird der Grenzwert überschritten, haftet die GmbH für nichtzutreffend abgeführte Lohnsteuer.


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