Aus der Praxis - für die Praxis

Sach- oder Warengutscheine für Gesellschafter-Geschäftsführer


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Geldkarte Gutscheinkarte Geschenkkarte

Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir typische Kundenfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf. Diesmal geht es um ein beliebtes Thema: Sach- und Warengutscheine.

Die Frage:

Darf eine Gesellschafter-Geschäftsführerin oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einen Sach- oder Warengutschein erhalten, ohne dass Lohnsteuer anfällt?

Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Steuerlich kann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer gelten, wenn ein entsprechendes Dienstverhältnis besteht.

Das gilt auch dann, wenn er arbeits- oder sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer eingestuft wird – etwa bei einer Beteiligung von mehr als 50 %. Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind insoweit getrennt zu beurteilen.

Was bedeutet das konkret?

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer gelten grundsätzlich die lohnsteuerlichen Regelungen für Arbeitnehmer – mit wenigen Ausnahmen (z.B. bei Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit).

Die Konsequenz für Gutscheine

Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich als Arbeitnehmer einzuordnen, darf die GmbH ihm Sachbezüge – hierzu zählen auch Gutscheine und Geldkarten – steuerfrei bis zu 50 EUR pro Monat gewähren (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Wichtig dabei:

  • Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
  • Wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Gutscheine müssen zusätzlich die Anforderungen des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes erfüllen (Stichwort: keine „quasi-Geldleistung“).

Praxisfalle

Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schaut das Finanzamt genauer hin. Werden Gutscheine nicht fremdüblich gewährt oder fehlt eine klare vertragliche Grundlage, droht schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung.



2 Kommentare
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Ronny Bosse

Tue Apr 23 06:52:19 UTC 2024 Tue Apr 23 06:52:19 UTC 2024

Vielen Dank für die Information! Sind derartige Sachzuwendungen für Gesellschafter-Geschäftsführer auch dann möglich, wenn er unentgeltlich arbeitet (frisch gegründetes Unternehmen ohne regelmäßigen Umsatz).

Vielen Dank im voraus!